01.01.2009 |
3.Staatenbericht der Bundesregierung an die CRC ? |
21.02.2007 |
Lothar Krappmann in den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wiedergewählt |
05.04.2004 |
Termin 3.Staatenbericht der Bundesregierung an den UN-Ausschuss, 12 Jahre nach in Kraft treten |
10.2003 |
At the pre-sessional working group meeting of the Committee, the 2.report of Germany will be considered |
02.2003 |
Neuwahl von 50% der Mitglieder des UN-Ausschusses |
01.06.2003 |
Deadline for the submission of information by NGOs |
09.2001 |
The government of Germany has now submitted its periodic report to the United Nations Committee on the Rights of the Child |
16.05.2001 |
2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. |
02.2001 |
Neuwahl von 5 der 10 Mitglieder des UN-Ausschusses, ggf Erhöhung der Zahl der Mitglieder 18 |
05.04.1999 |
Termin Zweitbericht der Bundesregierung an den UN-Ausschuss, 7 Jahre nach in Kraft treten |
01.07.1998 |
Neues Kindschaftsrecht in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten |
1998 |
Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. |
1998 |
Dr. Christine Bergmann wird Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
1994 |
Das Grundgesetz wird in Artikel 3 Absatz 2 ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." |
1994 |
Claudia Nolte wird Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
05.04.1994 |
Erstbericht der Bundesregierung an den UN-Ausschuss, 2 Jahre nach in Kraft treten |
10.07.1992 |
Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 - BGB1. II S. 990 |
05.04.1992 |
UN-Kinderrechtekonvention für Deutschland in Kraft getreten
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Interpretationsvorbehalte der Bundesregierung gegen die UN-Kinderrechtekonvention
Denkschrift der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen
KRK Artikel 9 Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang
KRK Artikel 11 Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland
KRK Artikel 18 Verantwortung für das Kindeswohl |
06.03.1992 |
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen |
17.02.1992 |
Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 - BGB1. II S. 121 - Ratifikationsgesetz |
14.11.1991 |
Annahme des Konventionstextes durch den deutschen Bundestag |
1991 |
Angela Merkel wird Bundesministerin für Frauen und Jugend |
04.1991 |
Männer und Kinder Reale, ideologische und rechtliche Umstrukturierungen von Geschlechter- und Elternbeziehungen Dr. Marlene Stein-Hilbers FuR 4/91 |
26.01.1990 |
Unterzeichnung durch die Bundesrepublik Deutschland. 26. Jan. 1990: am ersten offiziellen Tag zur Möglichkeit der Unterzeichnung hinterlegten 61 Staaten ihre Unterschrift, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland. |
20.11.1989 |
UN in New York Verabschiedung der Konvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen
Die Konvention über die Rechte des Kindes
Sie geht zurück auf die Initiative Polens aus dem Jahre 1978
Bundesjustizminister Hans A. Engelhard zur heute in Genf verabschiedeten UN-Kinder-Konvention |
1988 |
Bundesjustizminister Hans A. Engelhard zur Diskussion um das Umgangsrecht der Väter nichtehelicher Kinder
Die Konvention über die Rechte des Kindes 1989 aus der Sicht der Bundesregierung |
1988 |
Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Lehr wird Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Die Psychologieprofessorin mit dem Schwerpunkt Alternsforschung baute vor allem den Bereich der Seniorenpolitik aus. |
1977 |
wird die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe aufgehoben. Der Ehefrau wird nicht mehr per Gesetz die Hausarbeit aufgebürdet. Das Schuldprinzip bei Scheidungen wird durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. Nachehelichen Unterhalt erhält, wer selbst nicht genug verdient. |
1976 |
kann auch der Name der Ehefrau zum Familiennamen bestimmt werden. |
1970 |
hat die nichteheliche Mutter kraft Gesetz das Sorgerecht für ihre Kinder Vorher wurde ihr zwangsweise ein Vormund zugeordnet. |
1958 |
tritt das erste Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Kraft. Es entfällt u.a. das Recht des Mannes, das Arbeitsverhältnis seiner Ehefrau aufzukündigen. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, "soweit das mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist". |