Chronologie

Stand 15.05.2007


01.01.2009 
3.Staatenbericht der Bundesregierung an die CRC ?
21.02.2007 
Lothar Krappmann in den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wiedergewählt
05.04.2004 
Termin 3.Staatenbericht der Bundesregierung an den UN-Ausschuss, 12 Jahre nach in Kraft treten
10.2003 
At the pre-sessional working group meeting of the Committee, the 2.report of Germany will be considered
02.2003 
Neuwahl von 50% der Mitglieder des UN-Ausschusses
01.06.2003 
Deadline for the submission of information by NGOs
09.2001 
The government of Germany has now submitted its periodic report to the United Nations Committee on the Rights of the Child
16.05.2001 
2. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet.
02.2001 
Neuwahl von 5 der 10 Mitglieder des UN-Ausschusses, ggf Erhöhung der Zahl der Mitglieder 18
05.04.1999 
Termin Zweitbericht der Bundesregierung an den UN-Ausschuss, 7 Jahre nach in Kraft treten
01.07.1998 
Neues Kindschaftsrecht in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten
1998 
Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt.
1998 
Dr. Christine Bergmann wird Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1994 
Das Grundgesetz wird in Artikel 3 Absatz 2 ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
1994 
Claudia Nolte wird Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
05.04.1994 
Erstbericht der Bundesregierung an den UN-Ausschuss, 2 Jahre nach in Kraft treten
10.07.1992 
Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 - BGB1. II S. 990
05.04.1992 
UN-Kinderrechtekonvention für Deutschland in Kraft getreten
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

Interpretationsvorbehalte der Bundesregierung gegen die UN-Kinderrechtekonvention
Denkschrift der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen
KRK Artikel 9 Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang
KRK Artikel 11 Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland
KRK Artikel 18 Verantwortung für das Kindeswohl
06.03.1992 
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen
17.02.1992 
Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 - BGB1. II S. 121 - Ratifikationsgesetz
14.11.1991 
Annahme des Konventionstextes durch den deutschen Bundestag
1991 
Angela Merkel wird Bundesministerin für Frauen und Jugend
04.1991 
Männer und Kinder Reale, ideologische und rechtliche Umstrukturierungen von Geschlechter- und Elternbeziehungen Dr. Marlene Stein-Hilbers FuR 4/91
26.01.1990 
Unterzeichnung durch die Bundesrepublik Deutschland. 26. Jan. 1990: am ersten offiziellen Tag zur Möglichkeit der Unterzeichnung hinterlegten 61 Staaten ihre Unterschrift, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland.
20.11.1989 
UN in New York Verabschiedung der Konvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen
Die Konvention über die Rechte des Kindes
Sie geht zurück auf die Initiative Polens aus dem Jahre 1978
Bundesjustizminister Hans A. Engelhard zur heute in Genf verabschiedeten UN-Kinder-Konvention
1988 
Bundesjustizminister Hans A. Engelhard zur Diskussion um das Umgangsrecht der Väter nichtehelicher Kinder
Die Konvention über die Rechte des Kindes 1989 aus der Sicht der Bundesregierung
1988 
Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Lehr wird Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Die Psychologieprofessorin mit dem Schwerpunkt Alternsforschung baute vor allem den Bereich der Seniorenpolitik aus.
1977 
wird die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe aufgehoben. Der Ehefrau wird nicht mehr per Gesetz die Hausarbeit aufgebürdet. Das Schuldprinzip bei Scheidungen wird durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. Nachehelichen Unterhalt erhält, wer selbst nicht genug verdient.
1976 
kann auch der Name der Ehefrau zum Familiennamen bestimmt werden.
1970 
hat die nichteheliche Mutter kraft Gesetz das Sorgerecht für ihre Kinder Vorher wurde ihr zwangsweise ein Vormund zugeordnet.
1958 
tritt das erste Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Kraft. Es entfällt u.a. das Recht des Mannes, das Arbeitsverhältnis seiner Ehefrau aufzukündigen. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, "soweit das mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist".