Betreff: Wohnung unserer Kinder
Datum: Sat, 15 Dec 2001
Von: m.herrmann.essen@t-online.de (Herrmann)
 

Hallo, liebe Mitväter und Mütter,

heute mal wieder etwas praktisches ins Internet, verbunden mit der Auffaorderung, es möglichst flächendeckend zu übernehmen. Nachdem ich mit eineriger Vorarbeit mich schlau gemacht habe über einen speziellen Aspekt unserer Problematik - wo ist eigentlich die Wohnung (gem. Meldegesetz) und wo der Wohnsitz (gem. BGB) unserer Kinder? Und was hat das für Auswirkungen? - stelle ich das (erste) Resultat meiner Arbeit ins Netz. Und ich hoffe einerseits, daß es viele gibt, die diesen meinen Schritt nachmachen, und andrerseits, daß die, die diesen Schritt nachmachen, auch ihrer jeweiligen Antworten der Meldebehörden ins Netz stellen und/oder mir direkt zukommen lassen. Denn wir alle können nur voneinander lernen, und wenn viele die gleichen Wege gehen, wird der Druck auf die Behörden auch hinrteichend groß, daß sich etwas ändert. Also, laßt uns den Erfahrungsaustausch durch Austausch unserer Korrespondenz beginnen.

Vielleicht dem einen oder andren im Melderecht und seinen Auswirkungen etwas Unbedarften eine kleine Erklärung bzw. Motivation:

Welchen Sinn macht das Eröffnen dieser Front?

1. Wer kennt ihn nicht, den Ex-Partner, der mit den Kindern das Weite gesucht hat, dort die Kinder (ohne Zustimmung, ja ohne Wissen des anderen Elternteils) angemeldet hat? Mit dieser Anmeldung der Kinder wird der Gerichtsstand für die familiengerichtlichen Verfahren festgelegt, und das ist dann im Zweifelsfall mehrere hundert Kilometer entfernt. Pech für den, der zurückgelassen wurde, oder?

Nun ja, es gibt vielfältige Gerichtsentscheidungen (incl. höchstrichterliche Entscheidungen) über die Bestimmung der Wohnsitzes des Kindes, und damit über den Gerichtsstand in familiengerichtlichen Verfahren, die besagen, so ein Pech muß nicht sein.

2. Es tut gut, auch über den Eintrag einer Hauptwohnung der Kinder im Melderegister unter der eigenen Adresse dokumentieren zu können, die eigenen Kinder "besuchen" einen nicht nur, sie wohnen und leben damit auch bei einem.

3. Es geht aber auch ganz banal um den schnöden Mammon. Denn viele Segnungen unseres Gemeinwesens sind auch mehr oder weiniger direkt an den Eintrag ins Melderegister geknüpft. Dies gilt für z.B. Kindergeld, aber auch für Unterhaltsvorschußleistungen.

Wir, die wir uns um unsere Kinder kümmern, ja um sie und um ihr Wohl kämpfen, haben selbstverständlich ein Recht darauf, zumindest die Hälfte der staatlichen Segnungen  für die Elternschaft zu erhalten. Lasten tragen wir ja ohnehin schon mehr als genug. Da ist es doch ganz interessant, wenn man weiß, daß man mit einer Hauptwohnung der Kinder in der eigenen Wohnung die Karten beim Kindergeld neu mischen kann. Funktioniert zwar noch nicht durchschlagend und anhaltend, aber ich habe so z.B. erreicht, daß vorübergehend keiner das Kindergeld bekam. Das schafft ja vielleicht auch Motivation zur gütlichen Einigung. Aber auf alle Fälle schafft es den Behörden Arbeit, und je mehr, desto besser. Dann gibt es auch da Motivation zur Verbesserung unserer Lage.

Und diese Sachen müssen dann ggf. auch über die jeweilig zuständigen Gerichte (Finanzgericht bei Kindergeld, Verwaltungsgericht bei Unterhaltsvorschuß) weiterverfolgt werden. Aber auch hier gilt: Wenn die Fälle zu hauf kommen, wird dies ernst genommen, und wir erreichen etwas.

Ich freue mich, wenn viele jetzt motiviert ähnliches beginnen, und wer sich mit mir direkt über Details austauschen möchte, mag mich auch anrufen.

Gruß

Manfred Herrmann
vafk mittleres Ruhrgebiet
Tel 0201-7491347

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