Im Gegensatz zum Main-Tauber-Kreis steigt im Land die Zahl der nichtehelichen Kinder

Nicht miteinander verheiratete Eltern können ein gemeinsames Sorgerecht bekommen

Main-Tauber-Kreis. Die Zahl der nichtehelichen Babies sinkt: Wurden 1997 im Main-Tauber-Kreis noch 144 Buben und Mädchen geboren, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren, registrierte das Statistische Landesamt im letzten Jahr 138 »nichteheliche« Kinder, wie die Statistik sie nennt. Das entspricht einem Rückgang um 4,2 Prozent.

Udo Jürgens hat zwei, Harald Schmidt hat zwei, Hera Lind hat drei ­ uneheliche Kinder sind heutzutage keine Seltenheit mehr und auch keine Schmach.

Selbst Königskinder haben unehelichen Nachwuchs ­ so wie Prinzessin Stéphanie von Monaco.

Und wenn ihre große Schwester nicht noch schnell geheiratet hätte, wäre auch Alexandra, der jüngste Spross der Grimaldis, nichtehelich auf die Welt gekommen.

Ja zum Baby

Ja zum Baby und Nein zum Heiraten sagen immer mehr Menschen auch in Baden-Württemberg.

Um 5,9 Prozent ist hier im vergangenen Jahr die Zahl der unehelich geborenen Kinder gestiegen, obwohl gleichzeitig die Zahl der Geburten um 4,6 Prozent sank. Seit den 70er Jahren wächst der Anteil der nichtehelich Geborenen kontinuierlich und liegt inzwischen bei 13,4 Prozent. Damit hatte letztes Jahr jedes siebte baden-württembergische Kind Eltern, die nicht miteinander verheiratet waren.

Und das ist im europäischen Vergleich nicht mal viel. »In der EU wird jedes vierte Kind nichtehelich geboren«, informiert Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft in Luxemburg. 46 europäische Länder hat Eurostat miteinander verglichen, das Ergebnis: In Island werden rund zwei Drittel und in Dänemark, Estland, Norwegen und Schweden fast die Hälfte aller Babies nichtehelich geboren.

Keine Kinder ohne Trauschein ist dagegen nach wie vor die Devise in Griechenland, Malta, Italien und der Schweiz, wo nur zwischen 3,3 und 8,3 Prozent der Babies nichtehelich zur Welt kommen.

Im Main-Tauber-Kreis kamen vor 15 Jahren noch 72 Kinder unehelich zur Welt. Inzwischen sind es 138 und damit 92 Prozent mehr. Waren 1984 noch 5,4 Prozent aller Neugeborenen unehelich, so sind es heutzutage 9,8 Prozent.

Mit diesen 9,8 Prozent liegt der Main-Tauber-Kreis unter dem baden-württembergischen Durchschnitt von 13,4, wobei die regionalen Unterschiede beträchtlich sind. Kommen im Regierungsbezirk Freiburg auf 100 Geburten 16,5 nichteheliche, sind es im Regierungsbezirk Stuttgart nur 11,7.

Den höchsten Wert hat mit 28,6 Prozent die Stadt Freiburg. Im Schnitt kommen in den Landkreisen nur 12,4 Prozent aller Kinder nichtehelich zur Welt, aber 18,3 Prozent aller Kinder in den Stadtkreisen. Und so hat sich der Anteil der nichtehelichen Babies in den letzten fünf Jahren im Main-Tauber-Kreis entwickelt: nach 7,3 Prozent im Jahr 1994 gab es 1995 einen Anstieg auf 8,3 Prozent.

1996 wurden 8,2 Prozent der Kinder unehelich geboren. 1997 waren es mit 9,8 Prozent wieder mehr.

Und 1998 waren es wieder 9,8 Prozent. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Kinder, die unehelich geboren wurden, von 108 im Jahr 1994 über 123 (1995), 120 (1996) und 144 (1997) auf 138 im letzten Jahr. Zum 1. Juli 1998 ist auch das neue Kindschaftsrecht in Kraft getreten, das vor allem für uneheliche Kinder Veränderungen mit sich bringt.

So können nach dem neuen Recht auch nicht miteinander verheiratete Eltern ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind haben. Das Kind bekommt außerdem nicht mehr automatisch den Nachnamen der Mutter, sondern kann auch den Namen des Vaters tragen, wenn beide Elternteile das wollen.

»Nichtehelichen Kindern die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie ehelichen Kindern« ­ das ist laut Bundesjustizministerium der Hauptgrund für die Reform des Kindschaftsrechts.

»Das Gesetz beschränkt sich nicht darauf, die Stellung der nichtehelichen Kinder den ehelichen anzulehnen«, so das Justizministerium auf seiner Internet-Seite (http://www.bmj.bund.de).

»Vielmehr sollen, wie im Grundgesetz vorgegeben, möglichst gleiche Bedingungen und Chancen für alle Kinder geschaffen werden.« Das wurde auch bei der Wortwahl beachtet: Im Gesetzestext tauchen die Begriffe »eheliches Kind« und »nichteheliches Kind« nicht mehr auf. Die Statistiker werden indes schwerlich darauf verzichten können.