Betreff: BPA Pressemitteilung:

Kinderzuschlag sichert Familien ab

Datum: Tue, 10 Aug 2004 17:56:16 +0200 (CEST)
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Pressemitteilung
 
Veröffentlicht am: 10.08.2004

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HARTZ IV - FAKT IST ...
Kinderzuschlag sichert Familien ab
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Die heute vom Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz
Hilgers im DeutschlandRadio und in der Neuen Osnabrücker Zeitung
erhobenen Vorwürfe, Hartz IV sei eine Katastrophe für Kinder und führe
zu mehr Kinderarmut, sind falsch und führen zu einer
unverantwortlichen Verunsicherung der Betroffenen.
 
 

Fakt ist:

Die Bundesregierung hat mit dem Kinderzuschlag eine gezielte Förderung
gering verdienender Eltern beschlossen, die zusammen mit dem Gesetz
Hartz IV am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird. Der Kinderzuschlag
wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen
Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie wären
ohne Kinderzuschlag auf Arbeitslosengeld II angewiesen, mit
Kinderzuschlag kann die Familie von ihren eigenen Einkünften leben.

Der Kinderzuschlag kann monatlich bis zu 140 Euro je Kind betragen.
Zusammen mit dem Kindergeld von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls
zusätzlich Wohngeld deckt er den durchschnittlichen Bedarf von
Kindern. Mit dieser neuen familienpolitischen Leistung werden in einem
ersten Schritt 150.000 Kinder und ihre Familien unabhängig vom Bezug
des Arbeitslosengeldes II.

Beispiel 1:

Ehepaar, 1 Kind, Warmmiete 471 Euro monatlich:

Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht bei einem um Steuern und
Sozialabgaben und den Erwerbstätigenfreibetrag bereinigten
Nettoeinkommen von 1.013 Euro bis 1.153 Euro monatlich. Bei einem
Nettoeinkommen von 1.013 Euro wird der volle Kinderzuschlag von 140
Euro monatlich, bei 1.153 Euro werden noch 42 Euro gezahlt, bei
höheren Einkommen fällt der Kinderzuschlag ganz weg. Zusätzliches
Wohngeld würde im Beispielsfall bei etwa 50 Euro liegen.

Beispiel 2:

Ehepaar, 2 Kinder, Warmmiete 521 Euro monatlich:

Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht bei einem um Steuern und
Sozialabgaben und den Erwerbstätigenfreibetrag bereinigten
Nettoeinkommen von 993 Euro bis 1.273 Euro monatlich. Dies bedeutet
zum Beispiel, dass schon die Übernahme eines Midi- und eines Minijobs
durch die Eltern aus dem Bezug von ALG II führen kann. Bei einem
Nettoeinkommen von 993 Euro wird der volle Kinderzuschlag von 280 Euro
monatlich, bei 1.273 Euro werden noch 91 Euro gezahlt, bei höheren
Einkommen fällt der Kinderzuschlag ganz weg. Zusätzliches Wohngeld
würde im Beispielsfall etwa zwischen 150 Euro und 120 Euro liegen.

Beispiel 3:

Alleinerziehende, 1 Kind von 8 Jahren, Warmmiete 380 Euro monatlich:

Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht bei einem um Steuern und
Sozialabgaben und den Erwerbstätigenfreibetrag bereinigten
Nettoeinkommen von 679 Euro (zum Beispiel durch Teilzeitarbeit) bis
819 Euro monatlich. Bei einem Nettoeinkommen von 679 Euro wird der
volle Kinderzuschlag von 140 Euro monatlich, bei 819 Euro werden noch
42 Euro gezahlt, bei höheren Einkommen fällt der Kinderzuschlag ganz
weg. Zusätzliches Wohngeld würde im Beispielsfall etwa zwischen 60
Euro und 20 Euro liegt.

Mit dem Kinderzuschlag hat die Bundesregierung erstmals ein Instrument
geschaffen, mit dem die Armut von Kindern und ihren Familien gezielt
bekämpft werden kann. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt beauftragt, den Kinderzuschlag
noch in dieser Legislaturperiode zu einem verstärkt wirkenden
Instrument weiterzuentwickeln.
 
 

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