Kinderzuschlag sichert Familien ab
Datum: Tue, 10 Aug 2004 17:56:16 +0200
(CEST)
Von: Bundesregierung Mailinglistenservice
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Pressemitteilung
Veröffentlicht am: 10.08.2004
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HARTZ IV - FAKT IST ...
Kinderzuschlag sichert Familien ab
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Die heute vom Präsidenten des Deutschen
Kinderschutzbundes, Heinz
Hilgers im DeutschlandRadio und in der
Neuen Osnabrücker Zeitung
erhobenen Vorwürfe, Hartz IV sei
eine Katastrophe für Kinder und führe
zu mehr Kinderarmut, sind falsch und führen
zu einer
unverantwortlichen Verunsicherung der
Betroffenen.
Fakt ist:
Die Bundesregierung hat mit dem Kinderzuschlag
eine gezielte Förderung
gering verdienender Eltern beschlossen,
die zusammen mit dem Gesetz
Hartz IV am 1. Januar 2005 in Kraft treten
wird. Der Kinderzuschlag
wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren
Einkünften ihren eigenen
Unterhalt bestreiten können, nicht
aber den ihrer Kinder. Sie wären
ohne Kinderzuschlag auf Arbeitslosengeld
II angewiesen, mit
Kinderzuschlag kann die Familie von ihren
eigenen Einkünften leben.
Der Kinderzuschlag kann monatlich bis zu
140 Euro je Kind betragen.
Zusammen mit dem Kindergeld von monatlich
154 Euro und gegebenenfalls
zusätzlich Wohngeld deckt er den
durchschnittlichen Bedarf von
Kindern. Mit dieser neuen familienpolitischen
Leistung werden in einem
ersten Schritt 150.000 Kinder und ihre
Familien unabhängig vom Bezug
des Arbeitslosengeldes II.
Beispiel 1:
Ehepaar, 1 Kind, Warmmiete 471 Euro monatlich:
Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht
bei einem um Steuern und
Sozialabgaben und den Erwerbstätigenfreibetrag
bereinigten
Nettoeinkommen von 1.013 Euro bis 1.153
Euro monatlich. Bei einem
Nettoeinkommen von 1.013 Euro wird der
volle Kinderzuschlag von 140
Euro monatlich, bei 1.153 Euro werden
noch 42 Euro gezahlt, bei
höheren Einkommen fällt der
Kinderzuschlag ganz weg. Zusätzliches
Wohngeld würde im Beispielsfall bei
etwa 50 Euro liegen.
Beispiel 2:
Ehepaar, 2 Kinder, Warmmiete 521 Euro monatlich:
Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht
bei einem um Steuern und
Sozialabgaben und den Erwerbstätigenfreibetrag
bereinigten
Nettoeinkommen von 993 Euro bis 1.273
Euro monatlich. Dies bedeutet
zum Beispiel, dass schon die Übernahme
eines Midi- und eines Minijobs
durch die Eltern aus dem Bezug von ALG
II führen kann. Bei einem
Nettoeinkommen von 993 Euro wird der volle
Kinderzuschlag von 280 Euro
monatlich, bei 1.273 Euro werden noch
91 Euro gezahlt, bei höheren
Einkommen fällt der Kinderzuschlag
ganz weg. Zusätzliches Wohngeld
würde im Beispielsfall etwa zwischen
150 Euro und 120 Euro liegen.
Beispiel 3:
Alleinerziehende, 1 Kind von 8 Jahren, Warmmiete 380 Euro monatlich:
Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht
bei einem um Steuern und
Sozialabgaben und den Erwerbstätigenfreibetrag
bereinigten
Nettoeinkommen von 679 Euro (zum Beispiel
durch Teilzeitarbeit) bis
819 Euro monatlich. Bei einem Nettoeinkommen
von 679 Euro wird der
volle Kinderzuschlag von 140 Euro monatlich,
bei 819 Euro werden noch
42 Euro gezahlt, bei höheren Einkommen
fällt der Kinderzuschlag ganz
weg. Zusätzliches Wohngeld würde
im Beispielsfall etwa zwischen 60
Euro und 20 Euro liegt.
Mit dem Kinderzuschlag hat die Bundesregierung
erstmals ein Instrument
geschaffen, mit dem die Armut von Kindern
und ihren Familien gezielt
bekämpft werden kann. Bundeskanzler
Gerhard Schröder hat
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt
beauftragt, den Kinderzuschlag
noch in dieser Legislaturperiode zu einem
verstärkt wirkenden
Instrument weiterzuentwickeln.
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