Umgangsrecht international

Ehescheidung bedeutet im Gegensatz zu Deutschland in Dänemark, Norwegen,  Schweden und Finnland nicht, daß automatisch eine gerichtliche Sorgerechtslösung verordnet wird. Sowohl in den USA als auch in Skandinavien greift das Gericht oder die Behörde erst dann ein, wenn ein Elternteil (oder beide) eine Abänderung der gemeinsamen Sorge wünschen und nachweisen können, daß sie im Sinne des Kindswohls gerechtfertigt ist. Im Januar 1993 wurde auch der französische Code civil den Maximen der UN-Kinderkonvention angepaßt:Die gemeinsame elterliche Verantwortung besteht bei Trennung oder Scheidung fort. Von dieser Regelung darf nur abgewichen werden, wenn nachweislich schwerwiegende Gründe vorliegen. Bei Uneinigkeit der Eltern über den ständigen Wohnsitz des Kindes entscheidet darüber das Gericht, unabhängig davon besteht aber die gemeinsame elterliche Sorge fort.  Verstöße gegen gerichtliche Regelungen gelten als Straftatbestand und können mit  Gefängnis und Geldstrafe geahndet werden. Das Kind hat ein Anhörungsrecht in allen Sorgerechtsfragen. jl

Berliner Zeitung 01.10.1996