Session der
eidgenössischen Räte
Böse Väter und
gute Mütter - oder umgekehrt
08.10.2005
Es ist selten,
dass am letzten Sessionstag die Wogen derart hoch
schlagen, und das erst noch aufgrund eines simplen Postulats. Es ging
jedoch um ein Thema, bei dem jeder und jede aus eigener Erfahrung oder
mindestens aufgrund von Erlebnissen aus dem Bekanntenkreis mitreden
konnte: das Sorgerecht für Kinder von Eltern, die sich trennen. Der
Schwyzer CVP-Nationalrat Reto Wehrli hatte mit seinem Vorstoss in ein
feministisches Wespennest gestochen. Er bat den Bundesrat, zu prüfen,
ob das gemeinsame Sorgerecht nicht die Regel werden sollte - und zwar
bei allen Paaren, ob unverheiratet, getrennt oder geschieden.
Groteskerweise entartete die Debatte im Nationalrat zu einer Art
Rosenkrieg, so dass Bundesrat Blocher zum Schluss etwas entgeistert
feststellte, er komme sich vor, wie wenn er eben an einer
Kampfscheidung teilgenommen hätte.
Tatsächlich ist
kaum nachvollziehbar, weshalb sich drei gestandene
SP-Frauen - Jacqueline Fehr, Anita Thanei und Ruth- Gaby Vermot -
derart vehement gegen die blosse Prüfung eines Anliegens wehrten. Ihre
Argumentation, dass jene, die die Kinder hauptsächlich betreuten, auch
das Bestimmungsrecht über sie haben sollten, wirkte reichlich
handgestrickt. Und auch die Behauptung, dass sich die von der Partnerin
getrennten Väter kaum mehr für ihren Nachwuchs interessierten und nach
wenigen Jahren bereits dessen Geburtstag vergessen hätten, tönte wie
aus einer frustrierten Therapiegruppe. Längst ist doch das Sorgerecht
für die Kinder zur äusserst wirkungsvollen Waffe der Frau geworden.
Wenn die Frau nicht will, hat der Mann kaum eine Chance, weiterhin bei
der Erziehung der Kinder mitzureden, obwohl mit dem neuen
Scheidungsrecht das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden kann - aber
eben nur im beidseitigen Einverständnis. In der Regel darf der Mann für
den Unterhalt bezahlen und im Gegenzug seine Kinder ab und zu sehen.
Zu Recht wurde
in diesem Zusammenhang ein Verstoss gegen das sonst
hochgelobte Gleichstellungsgebot kritisiert. Das heutige System, in dem
normalerweise das Sorgerecht der Mutter zugesprochen wird,
benachteiligt ausgerechnet jene Väter, die sich emotional und zeitlich
für ihre Kinder engagieren wollen. Auch wenn das gemeinsame Sorgerecht
zum Regelfall würde, könnte davon abgewichen werden, sollte es dem
Kindeswohl widersprechen. Genau darum ging es auch Bundesrat Blocher,
der sich für den Vorstoss stark machte, ohne sich bereits auf die darin
vorgeschlagene Lösung festzulegen: Nicht das Wohlbefinden der Eltern,
sondern das Kindeswohl stehe im Vordergrund. Es gebe Anzeichen, dass
die jetzige Regelung in Bezug auf das Sorgerecht nicht unbedingt die
beste Lösung für die Kinder sei.
Die Debatte
entbehrte nicht der Pikanterie, indem beispielsweise die
betont feministische Berner SP-Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot
enthüllte, hinter dem Postulat stünden «militante
Männerorganisationen». In Tat und Wahrheit wurde der Vorstoss von rund
einem Viertel der Mitglieder des Nationalrats querbeet durch alle
Parteien unterzeichnet, inklusive vier SP-Nationalrätinnen. Barbara
Marty Kälin (sp., Zürich) vermochte beispielsweise nicht einzusehen,
weshalb ein Scheitern als Ehepaar auch ein Scheitern als Elternpaar zur
Folge haben soll, und Chantal Galladé (sp., Zürich) verabschiedete sich
vom überholten Geschlechterkampf, indem sie die Gleichberechtigung im
neuen Jahrtausend eher als Miteinander denn als Gegeneinander
definierte. Das Postulat, das lediglich einen Prüfungsauftrag an die
Verwaltung auslöst, wurde schliesslich mit 136 zu 44 Stimmen
gutgeheissen.
Schranken für die
Verbandsbeschwerde
In einem für den
Ständerat aussergewöhnlichen Schlussspurt wurden zum
Sessionsende auch noch letzte Beschlüsse zur Verwesentlichung des
Verbandsbeschwerderechts gefasst. Künftig müssen Umweltorganisationen
die Gerichts- und Parteikosten tragen, wenn sie mit einer Beschwerde
vor Bundesgericht unterliegen. Zudem werden ihnen Abmachungen mit
Bauherren, die bei Nichteinhaltung Konventionalstrafen vorsehen,
verboten. Nicht mehr zulässig sind auch Zahlungen, die die
Organisationen dazu bringen, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die
Entscheide des Ständerats wurden bereits in den eigenen Reihen und von
den Umweltverbänden kritisiert. Für einmal ruhen die Hoffnungen der
Unterlegenen auf dem Nationalrat.
rom. (Bern)
http://www.nzz.ch/2005/10/08/il/kommentarD7LMC.html
News
Sorgerecht wird überprüft
BERN – Der
Nationalrat will die Frage des Sorgerechts von geschiedenen
Eltern für ihre Kinder neu prüfen. Er hat heute Freitag ein Postulat
von Reto Wehrli (CVP/SZ) mit 136 gegen 44 Stimmen überwiesen.
Widerstand gab es von frauenpolitisch engagierten SP-Mitgliedern. Das
Postulat, das auch von Justizminister Christoph Blocher zur Annahme
empfohlen worden war, verlangt eine Überprüfung der heutigen
Bestimmungen im Scheidungsrecht. Demnach kann im Fall einer Trennung
nur dann ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder von geschiedenen
Eltern festgelegt werden, wenn auch beide Parteien mit einer solchen
Lösung einverstanden sind. Damit bevorteile das geltende Recht also
jene Frauen, deren Rollenverständnis sich in einer «Zahlvaterschaft»
beschränke, heisst es zur Begründung des Vorstosses. Benachteiligt
würden hingegen jene Väter, die mit ihrem Nachwuchs auch nach einer
Scheidung eine intakte Beziehung zu pflegen wünschten.
http://www.blick.ch/news/schweiz/news9879
Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall?
Der Bundesrat
soll prüfen, ob für nicht oder nicht mehr verheiratete
Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder als Regelfall
verwirklicht werden kann. Das hat gestern der Nationalrat beschlossen.
Der von Reto
Wehrli (CVP/SZ) stammende Vorstoss gab am letzten
Sessionstag den Anlass zu einer ausgedehnten Debatte. Wehrli erklärte,
das heutige Recht bestrafe die Väter. Gegen den Willen der Frau hätten
sie heute fast keine Chance, Mitinhaber der elterlichen Sorge zu
werden. Das sei auch zum Nachteil der Kinder. In anderen Ländern würden
mit dem gemeinsamen Sorgerecht positive Erfahrungen gemacht.
Warum
soll das funktionieren?
Eine Mehrheit
der SP bekämpfte das Postulat. «Alle die Männer, die
jetzt mitsprechen wollen, wollen nicht mittätig sein», sagte Anita
Thanei (SP/ZH). Hinzu komme, dass das geltende Recht sehr wohl das
gemeinsame Sorgerecht ermögliche. Und Jacqueline Fehr (SP/ZH) doppelte
nach: «Wieso sollte ausgerechnet nach der Scheidung klappen, was vor
der Trennung nicht funktionierte?»
Blocher
für Vorstoss
Toni Brunner
(SVP/SG) bezeichnete es indes als Ungerechtigkeit, dass
bei einem Nein der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht das Sorgerecht
heute allein ihr zufalle. «Wenn ein Vater nichts zu melden hat, als
dass er zahlen kann, ist er auch nicht motiviert, die Zahlungen zu
leisten.»
Justizminister
Blocher sprach sich für den Vorstoss aus. Wenn Studien
zeigten, dass dem Kindeswohl mit dem gemeinsamen Sorgerecht am besten
gedient sei, «lässt dies zumindest Zweifel zu, ob die heutige Regel gut
ist». (sda)
http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_id=1097590&ressort=inland
7. Oktober 2005,
11:46, NZZ Online
Streit
um einen Streitfall
Nationalrat will gemeinsames Sorgerecht zur Regel machen
Geht eine Ehe
auseinander, beginnt nicht selten der Streit um das
Sorgerecht für die Kinder. Der Nationalrat verlangt vom Bundesrat die
Prüfung des gemeinsamen Sorgerechts als Regelfall. Eine Mehrheit der SP
wehrte sich gegen die Überweisung des Postulats.
(sda) Der
Bundesrat soll prüfen, ob für nicht oder nicht mehr
verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder als
Regelfall verwirklicht werden kann. Der Nationalrat hat ein
entsprechendes Postulat am Freitag mit 136 zu 44 überwiesen.
Der von Reto
Wehrli (cvp., Schwyz) stammende Vorstoss gab am letzten
Sessionstag den Anlass zu einer ausgedehnten Debatte mit einem guten
Dutzend Wortmeldungen.
Risiko
eines Kontaktabbruchs
Wehrli erklärte,
das heutige Recht strafe sowohl Mütter wie Väter.
Gegen den Willen der Frau habe heute ein Mann fast keine Chance,
Mitinhaber der elterlichen Sorge zu werden. Dadurch werde das Risiko
eines Kontaktabbruchs zum Nachteil der Kinder erhöht.
In Deutschland,
Dänemark, Frankreich und Grossbritannien würden mit dem
gemeinsamen Sorgerecht positive Erfahrungen gemacht. Laut einer
deutschen Studie sei es geeigneter, um Kommunikation, Kooperation und
Informationsaustausch der Eltern über ihre Kinder positiv zu
beeinflussen.
Recht
und Sorge
Eine Mehrheit
der SP bekämpfte das Postulat. «Alle die Männer, die
jetzt mitsprechen wollen, wollen nicht mittätig sein», sagte Anita
Thanei (sp., Zürich). Das geltende Recht, wonach das gemeinsame
Sorgerecht möglich ist, wenn beide Eltern es wollen, genüge.
Das gemeinsame
Sorgerecht sei nämlich nur möglich, wenn beide Parteien
bereit seien, die Kinder zu betreuen und sie auch in der Nähe wollten.
Mache man es zur Regel, werde der Kampf um die Kinder weitergeführt,
denn viele Frauen würden vor Gericht erstreiten, den Regelfall
aufzulösen.
Unmögliches
soll möglich werden
«Wieso sollte
ausgerechnet nach der Scheidung klappen, was vor der
Trennung nicht funktioniert?, fragte Jacqueline Fehr (sp., Zürich). Wer
glaube, dass die Frauen das gemeinsame Sorgerecht einfach so
akzeptieren würden, täusche sich.
Im Gegensatz zu
ihren Parteikolleginnen sagte Barbara Marty Kälin (sp.,
Zürich) sagte, man dürfe Väter nicht aus der Verantwortung ausklinken,
wenn die Kommunikation der Partner nicht mehr funktioniere. «Kinder
sollen nicht mit Feierabend-Vätern und Vollzeit-Müttern aufwachsen.»
Das gemeinsame Sorgerecht schaffe weder Gewinner noch Verlierer,
sondern Gleichberechtigung.
Mehr
als ein Zahlvater sein
Toni Brunner
(svp., St. Gallen) bezeichnete es als Ungerechtigkeit,
dass bei einem Nein der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht das
Sorgerecht heute allein ihr zufalle. «Wenn ein Vater nichts zu melden
hat, als dass er jeden Monat zahlen kann, ist er auch nicht motiviert,
die Zahlungen zu leisten.»
Justizminister
Christoph Blocher erklärte sich zur Annahme des
Postulates bereit. Wenn Studien zeigten, dass dem Kindeswohl mit dem
gemeinsamen Sorgerecht am besten gedient sei, «lässt dies zumindest
Zweifel zu, ob die heutige Regelung gut ist». Es wäre geradezu
«fahrlässig», diese Studien nicht zur Kenntnis zu nehmen, sagte
Blocher. Der Bundesrat wolle deshalb prüfen, ob sich eine
Gesetzesänderung allenfalls aufdränge.
http://www.nzz.ch/2005/10/07/il/newzzEEI7MUL4-12.html
Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall
Der Bundesrat
soll prüfen, ob für nicht oder nicht mehr verheiratete
Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder als Regelfall
verwirklicht werden kann.
Publiziert am
07. Oktober 2005 13:25
Der Nationalrat
hat ein entsprechendes Postulat am Freitag mit 136 zu 44 überwiesen.
Der von Reto
Wehrli (CVP/SZ) stammende Vorstoss gab am letzten Sessionstag den
Anlass zu einer ausgedehnten Debatte mit einem guten Dutzend
Wortmeldungen.
Wehrli erklärte,
das heutige Recht strafe Mütter sowohl wie Väter. Gegen den Willen der
Frau habe heute ein Mann fast keine Chance, Mitinhaber der elterlichen
Sorge zu werden. Dadurch werde das Risiko eines Kontaktabbruchs zum
Nachteil der Kinder erhöht.
In Deutschland,
Dänemark, Frankreich und Grossbritannien würden mit dem gemeinsamen
Sorgerecht positive Erfahrungen gemacht. Laut einer deutschen Studie
sei es geeigneter als die alleinige Sorge, Kommunikation, Kooperation
und Informationssaustausch der Eltern über ihre Kinder positiv zu
beeinflussen.
Recht und Sorge
Eine Mehrheit
der SP bekämpfte das Postulat. «Alle die Männer, die jetzt mitsprechen
wollen, wollen nicht mittätig sein», sagte Anita Thanei (SP/ZH). Das
geltende Recht, wonach das gemeinsame Sorgerecht möglich ist, wenn
beide Eltern es wollen, genüge.
Das gemeinsame
Sorgerecht sei nämlich nur möglich, wenn beide Parteien bereit seien,
die Kinder zu betreuen und sie auch in der Nähe wollten. Mache man es
zur Regel, werde der Kampf um die Kinder weitergeführt, denn viele
Frauen würden vor Gericht erstreiten, den Regelfall aufzulösen.
«Wieso sollte
ausgerechnet nach der Scheidung klappen, was vor der Trennung nicht
funktioniert?, doppelte Jacqueline Fehr (SP/ZH) nach. Wer glaube, dass
die Frauen das gemeinsame Sorgerecht einfach so akzeptieren würden,
täusche sich.
Das Postulat
wirke zwar sympathisch, sagte Bea Heim (SP/SO). Das gemeinsame
Sorgerecht sei die bestmögliche Lösung, aber nur, wenn von beiden
Eltern gewollt und wahrgenommen. Seien sie dazu jedoch nicht in der
Lage, könne sie der Staat nicht zwingen. «Den Vätern das Recht, den
Müttern die Sorge», dürfe nicht zum Motto werden.
Nicht aus
Verantwortung ausklinken
Barbara Marty
Kälin (SP/ZH) sagte, man dürfe Väter nicht aus der Verantwortung
ausklinken, wenn die Kommunikation der Partner nicht mehr funktioniere.
«Kinder sollen nicht mit Feierabend-Vätern und Vollzeit-Müttern
aufwachsen.» Das gemeinsame Sorgerecht schaffe weder Gewinner noch
Verlierer, sondern Gleichberechtigung.
Toni Brunner
(SVP/SG) bezeichnete es als Ungerechtigkeit, dass bei einem Nein der
Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht das Sorgerecht heute allein ihr
zufalle. «Wenn ein Vater nichts zu melden hat, als dass er jeden Monat
zahlen kann, ist er auch nicht motiviert, die Zahlungen zu leisten.»
Justzminister
Christoph Blocher erklärte sich zur Annahme des Postulates bereit. Wenn
Studien zeigten, dass dem Kindeswohl mit dem gemeinsamen Sorgerecht am
besten gedient sei, «lässt dies zumindest Zweifel zu, ob die heutige
Regelung gut ist».
Es wäre geradezu
«fahrlässig», diese Studien nicht zur Kenntnis zu nehmen, sagte
Blocher. Der Bundesrat wolle deshalb prüfen, ob sich eine
Gesetzesänderung allenfalls aufdränge.
Zusätzliche
Probleme für Alleinerziehende
Skeptisch
äusserte sich am Freitag in einem Communiqué der Schweizerische Verband
alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV). Die gemeinsame elterliche
Sorge als Regel schaffe zusätzliche Probleme für Einelternfamilien.
Der SVAMV
verlangt deshalb, dass der Bundesrat die Sicherung der Alimente und den
Schutz vor den Folgen der Trennungsgewalt ins Zentrum seiner Prüfung
stellt. Auf keinen Fall dürfe das gemeinsame Sorgerecht dazu führen,
dass Kinder weniger Unterhaltsbeiträge erhielten.
Quelle: SDA
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/10023035