Session der eidgenössischen Räte
Böse Väter und gute Mütter - oder umgekehrt

08.10.2005

Es ist selten, dass am letzten Sessionstag die Wogen derart hoch schlagen, und das erst noch aufgrund eines simplen Postulats. Es ging jedoch um ein Thema, bei dem jeder und jede aus eigener Erfahrung oder mindestens aufgrund von Erlebnissen aus dem Bekanntenkreis mitreden konnte: das Sorgerecht für Kinder von Eltern, die sich trennen. Der Schwyzer CVP-Nationalrat Reto Wehrli hatte mit seinem Vorstoss in ein feministisches Wespennest gestochen. Er bat den Bundesrat, zu prüfen, ob das gemeinsame Sorgerecht nicht die Regel werden sollte - und zwar bei allen Paaren, ob unverheiratet, getrennt oder geschieden. Groteskerweise entartete die Debatte im Nationalrat zu einer Art Rosenkrieg, so dass Bundesrat Blocher zum Schluss etwas entgeistert feststellte, er komme sich vor, wie wenn er eben an einer Kampfscheidung teilgenommen hätte.

Tatsächlich ist kaum nachvollziehbar, weshalb sich drei gestandene SP-Frauen - Jacqueline Fehr, Anita Thanei und Ruth- Gaby Vermot - derart vehement gegen die blosse Prüfung eines Anliegens wehrten. Ihre Argumentation, dass jene, die die Kinder hauptsächlich betreuten, auch das Bestimmungsrecht über sie haben sollten, wirkte reichlich handgestrickt. Und auch die Behauptung, dass sich die von der Partnerin getrennten Väter kaum mehr für ihren Nachwuchs interessierten und nach wenigen Jahren bereits dessen Geburtstag vergessen hätten, tönte wie aus einer frustrierten Therapiegruppe. Längst ist doch das Sorgerecht für die Kinder zur äusserst wirkungsvollen Waffe der Frau geworden. Wenn die Frau nicht will, hat der Mann kaum eine Chance, weiterhin bei der Erziehung der Kinder mitzureden, obwohl mit dem neuen Scheidungsrecht das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden kann - aber eben nur im beidseitigen Einverständnis. In der Regel darf der Mann für den Unterhalt bezahlen und im Gegenzug seine Kinder ab und zu sehen.

Zu Recht wurde in diesem Zusammenhang ein Verstoss gegen das sonst hochgelobte Gleichstellungsgebot kritisiert. Das heutige System, in dem normalerweise das Sorgerecht der Mutter zugesprochen wird, benachteiligt ausgerechnet jene Väter, die sich emotional und zeitlich für ihre Kinder engagieren wollen. Auch wenn das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall würde, könnte davon abgewichen werden, sollte es dem Kindeswohl widersprechen. Genau darum ging es auch Bundesrat Blocher, der sich für den Vorstoss stark machte, ohne sich bereits auf die darin vorgeschlagene Lösung festzulegen: Nicht das Wohlbefinden der Eltern, sondern das Kindeswohl stehe im Vordergrund. Es gebe Anzeichen, dass die jetzige Regelung in Bezug auf das Sorgerecht nicht unbedingt die beste Lösung für die Kinder sei.

Die Debatte entbehrte nicht der Pikanterie, indem beispielsweise die betont feministische Berner SP-Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot enthüllte, hinter dem Postulat stünden «militante Männerorganisationen». In Tat und Wahrheit wurde der Vorstoss von rund einem Viertel der Mitglieder des Nationalrats querbeet durch alle Parteien unterzeichnet, inklusive vier SP-Nationalrätinnen. Barbara Marty Kälin (sp., Zürich) vermochte beispielsweise nicht einzusehen, weshalb ein Scheitern als Ehepaar auch ein Scheitern als Elternpaar zur Folge haben soll, und Chantal Galladé (sp., Zürich) verabschiedete sich vom überholten Geschlechterkampf, indem sie die Gleichberechtigung im neuen Jahrtausend eher als Miteinander denn als Gegeneinander definierte. Das Postulat, das lediglich einen Prüfungsauftrag an die Verwaltung auslöst, wurde schliesslich mit 136 zu 44 Stimmen gutgeheissen.

Schranken für die Verbandsbeschwerde

In einem für den Ständerat aussergewöhnlichen Schlussspurt wurden zum Sessionsende auch noch letzte Beschlüsse zur Verwesentlichung des Verbandsbeschwerderechts gefasst. Künftig müssen Umweltorganisationen die Gerichts- und Parteikosten tragen, wenn sie mit einer Beschwerde vor Bundesgericht unterliegen. Zudem werden ihnen Abmachungen mit Bauherren, die bei Nichteinhaltung Konventionalstrafen vorsehen, verboten. Nicht mehr zulässig sind auch Zahlungen, die die Organisationen dazu bringen, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die Entscheide des Ständerats wurden bereits in den eigenen Reihen und von den Umweltverbänden kritisiert. Für einmal ruhen die Hoffnungen der Unterlegenen auf dem Nationalrat.

rom. (Bern)

http://www.nzz.ch/2005/10/08/il/kommentarD7LMC.html





News
Sorgerecht wird überprüft
 
BERN – Der Nationalrat will die Frage des Sorgerechts von geschiedenen Eltern für ihre Kinder neu prüfen. Er hat heute Freitag ein Postulat von Reto Wehrli (CVP/SZ) mit 136 gegen 44 Stimmen überwiesen. Widerstand gab es von frauenpolitisch engagierten SP-Mitgliedern. Das Postulat, das auch von Justizminister Christoph Blocher zur Annahme empfohlen worden war, verlangt eine Überprüfung der heutigen Bestimmungen im Scheidungsrecht. Demnach kann im Fall einer Trennung nur dann ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder von geschiedenen Eltern festgelegt werden, wenn auch beide Parteien mit einer solchen Lösung einverstanden sind. Damit bevorteile das geltende Recht also jene Frauen, deren Rollenverständnis sich in einer «Zahlvaterschaft» beschränke, heisst es zur Begründung des Vorstosses. Benachteiligt würden hingegen jene Väter, die mit ihrem Nachwuchs auch nach einer Scheidung eine intakte Beziehung zu pflegen wünschten.

http://www.blick.ch/news/schweiz/news9879







Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall?

Der Bundesrat soll prüfen, ob für nicht oder nicht mehr verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder als Regelfall verwirklicht werden kann. Das hat gestern der Nationalrat beschlossen.

Der von Reto Wehrli (CVP/SZ) stammende Vorstoss gab am letzten Sessionstag den Anlass zu einer ausgedehnten Debatte. Wehrli erklärte, das heutige Recht bestrafe die Väter. Gegen den Willen der Frau hätten sie heute fast keine Chance, Mitinhaber der elterlichen Sorge zu werden. Das sei auch zum Nachteil der Kinder. In anderen Ländern würden mit dem gemeinsamen Sorgerecht positive Erfahrungen gemacht.

Warum soll das funktionieren?
Eine Mehrheit der SP bekämpfte das Postulat. «Alle die Männer, die jetzt mitsprechen wollen, wollen nicht mittätig sein», sagte Anita Thanei (SP/ZH). Hinzu komme, dass das geltende Recht sehr wohl das gemeinsame Sorgerecht ermögliche. Und Jacqueline Fehr (SP/ZH) doppelte nach: «Wieso sollte ausgerechnet nach der Scheidung klappen, was vor der Trennung nicht funktionierte?»

Blocher für Vorstoss
Toni Brunner (SVP/SG) bezeichnete es indes als Ungerechtigkeit, dass bei einem Nein der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht das Sorgerecht heute allein ihr zufalle. «Wenn ein Vater nichts zu melden hat, als dass er zahlen kann, ist er auch nicht motiviert, die Zahlungen zu leisten.»

Justizminister Blocher sprach sich für den Vorstoss aus. Wenn Studien zeigten, dass dem Kindeswohl mit dem gemeinsamen Sorgerecht am besten gedient sei, «lässt dies zumindest Zweifel zu, ob die heutige Regel gut ist». (sda)

http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_id=1097590&ressort=inland







7. Oktober 2005, 11:46, NZZ Online

Streit um einen Streitfall
Nationalrat will gemeinsames Sorgerecht zur Regel machen

Geht eine Ehe auseinander, beginnt nicht selten der Streit um das Sorgerecht für die Kinder. Der Nationalrat verlangt vom Bundesrat die Prüfung des gemeinsamen Sorgerechts als Regelfall. Eine Mehrheit der SP wehrte sich gegen die Überweisung des Postulats.

(sda) Der Bundesrat soll prüfen, ob für nicht oder nicht mehr verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder als Regelfall verwirklicht werden kann. Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat am Freitag mit 136 zu 44 überwiesen.

Der von Reto Wehrli (cvp., Schwyz) stammende Vorstoss gab am letzten Sessionstag den Anlass zu einer ausgedehnten Debatte mit einem guten Dutzend Wortmeldungen.

Risiko eines Kontaktabbruchs
Wehrli erklärte, das heutige Recht strafe sowohl Mütter wie Väter. Gegen den Willen der Frau habe heute ein Mann fast keine Chance, Mitinhaber der elterlichen Sorge zu werden. Dadurch werde das Risiko eines Kontaktabbruchs zum Nachteil der Kinder erhöht.

In Deutschland, Dänemark, Frankreich und Grossbritannien würden mit dem gemeinsamen Sorgerecht positive Erfahrungen gemacht. Laut einer deutschen Studie sei es geeigneter, um Kommunikation, Kooperation und Informationsaustausch der Eltern über ihre Kinder positiv zu beeinflussen.

Recht und Sorge
Eine Mehrheit der SP bekämpfte das Postulat. «Alle die Männer, die jetzt mitsprechen wollen, wollen nicht mittätig sein», sagte Anita Thanei (sp., Zürich). Das geltende Recht, wonach das gemeinsame Sorgerecht möglich ist, wenn beide Eltern es wollen, genüge.

Das gemeinsame Sorgerecht sei nämlich nur möglich, wenn beide Parteien bereit seien, die Kinder zu betreuen und sie auch in der Nähe wollten. Mache man es zur Regel, werde der Kampf um die Kinder weitergeführt, denn viele Frauen würden vor Gericht erstreiten, den Regelfall aufzulösen.

Unmögliches soll möglich werden
«Wieso sollte ausgerechnet nach der Scheidung klappen, was vor der Trennung nicht funktioniert?, fragte Jacqueline Fehr (sp., Zürich). Wer glaube, dass die Frauen das gemeinsame Sorgerecht einfach so akzeptieren würden, täusche sich.

Im Gegensatz zu ihren Parteikolleginnen sagte Barbara Marty Kälin (sp., Zürich) sagte, man dürfe Väter nicht aus der Verantwortung ausklinken, wenn die Kommunikation der Partner nicht mehr funktioniere. «Kinder sollen nicht mit Feierabend-Vätern und Vollzeit-Müttern aufwachsen.» Das gemeinsame Sorgerecht schaffe weder Gewinner noch Verlierer, sondern Gleichberechtigung.

Mehr als ein Zahlvater sein
Toni Brunner (svp., St. Gallen) bezeichnete es als Ungerechtigkeit, dass bei einem Nein der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht das Sorgerecht heute allein ihr zufalle. «Wenn ein Vater nichts zu melden hat, als dass er jeden Monat zahlen kann, ist er auch nicht motiviert, die Zahlungen zu leisten.»

Justizminister Christoph Blocher erklärte sich zur Annahme des Postulates bereit. Wenn Studien zeigten, dass dem Kindeswohl mit dem gemeinsamen Sorgerecht am besten gedient sei, «lässt dies zumindest Zweifel zu, ob die heutige Regelung gut ist». Es wäre geradezu «fahrlässig», diese Studien nicht zur Kenntnis zu nehmen, sagte Blocher. Der Bundesrat wolle deshalb prüfen, ob sich eine Gesetzesänderung allenfalls aufdränge.

http://www.nzz.ch/2005/10/07/il/newzzEEI7MUL4-12.html







Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall

Der Bundesrat soll prüfen, ob für nicht oder nicht mehr verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder als Regelfall verwirklicht werden kann.

Publiziert am 07. Oktober 2005 13:25

Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat am Freitag mit 136 zu 44 überwiesen.

Der von Reto Wehrli (CVP/SZ) stammende Vorstoss gab am letzten Sessionstag den Anlass zu einer ausgedehnten Debatte mit einem guten Dutzend Wortmeldungen.

Wehrli erklärte, das heutige Recht strafe Mütter sowohl wie Väter. Gegen den Willen der Frau habe heute ein Mann fast keine Chance, Mitinhaber der elterlichen Sorge zu werden. Dadurch werde das Risiko eines Kontaktabbruchs zum Nachteil der Kinder erhöht.

In Deutschland, Dänemark, Frankreich und Grossbritannien würden mit dem gemeinsamen Sorgerecht positive Erfahrungen gemacht. Laut einer deutschen Studie sei es geeigneter als die alleinige Sorge, Kommunikation, Kooperation und Informationssaustausch der Eltern über ihre Kinder positiv zu beeinflussen.

Recht und Sorge

Eine Mehrheit der SP bekämpfte das Postulat. «Alle die Männer, die jetzt mitsprechen wollen, wollen nicht mittätig sein», sagte Anita Thanei (SP/ZH). Das geltende Recht, wonach das gemeinsame Sorgerecht möglich ist, wenn beide Eltern es wollen, genüge.

Das gemeinsame Sorgerecht sei nämlich nur möglich, wenn beide Parteien bereit seien, die Kinder zu betreuen und sie auch in der Nähe wollten. Mache man es zur Regel, werde der Kampf um die Kinder weitergeführt, denn viele Frauen würden vor Gericht erstreiten, den Regelfall aufzulösen.

«Wieso sollte ausgerechnet nach der Scheidung klappen, was vor der Trennung nicht funktioniert?, doppelte Jacqueline Fehr (SP/ZH) nach. Wer glaube, dass die Frauen das gemeinsame Sorgerecht einfach so akzeptieren würden, täusche sich.

Das Postulat wirke zwar sympathisch, sagte Bea Heim (SP/SO). Das gemeinsame Sorgerecht sei die bestmögliche Lösung, aber nur, wenn von beiden Eltern gewollt und wahrgenommen. Seien sie dazu jedoch nicht in der Lage, könne sie der Staat nicht zwingen. «Den Vätern das Recht, den Müttern die Sorge», dürfe nicht zum Motto werden.

Nicht aus Verantwortung ausklinken

Barbara Marty Kälin (SP/ZH) sagte, man dürfe Väter nicht aus der Verantwortung ausklinken, wenn die Kommunikation der Partner nicht mehr funktioniere. «Kinder sollen nicht mit Feierabend-Vätern und Vollzeit-Müttern aufwachsen.» Das gemeinsame Sorgerecht schaffe weder Gewinner noch Verlierer, sondern Gleichberechtigung.

Toni Brunner (SVP/SG) bezeichnete es als Ungerechtigkeit, dass bei einem Nein der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht das Sorgerecht heute allein ihr zufalle. «Wenn ein Vater nichts zu melden hat, als dass er jeden Monat zahlen kann, ist er auch nicht motiviert, die Zahlungen zu leisten.»

Justzminister Christoph Blocher erklärte sich zur Annahme des Postulates bereit. Wenn Studien zeigten, dass dem Kindeswohl mit dem gemeinsamen Sorgerecht am besten gedient sei, «lässt dies zumindest Zweifel zu, ob die heutige Regelung gut ist».

Es wäre geradezu «fahrlässig», diese Studien nicht zur Kenntnis zu nehmen, sagte Blocher. Der Bundesrat wolle deshalb prüfen, ob sich eine Gesetzesänderung allenfalls aufdränge.

Zusätzliche Probleme für Alleinerziehende

Skeptisch äusserte sich am Freitag in einem Communiqué der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV). Die gemeinsame elterliche Sorge als Regel schaffe zusätzliche Probleme für Einelternfamilien.

Der SVAMV verlangt deshalb, dass der Bundesrat die Sicherung der Alimente und den Schutz vor den Folgen der Trennungsgewalt ins Zentrum seiner Prüfung stellt. Auf keinen Fall dürfe das gemeinsame Sorgerecht dazu führen, dass Kinder weniger Unterhaltsbeiträge erhielten.


Quelle: SDA

http://www.20min.ch/news/schweiz/story/10023035