Das Kindswohl «vermehrt in den Mittelpunkt stellen»
Entführungen durch Elternteile Schweizer Kinderschutz fordert ein Zusatzprotokoll zum Haager Abkommen 
Bei Kindsentführungen vernachlässigt das Haager Abkommen die Rechte und das Wohl des Kindes, sagt Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot, Vorstand des Kinderschutzes Schweiz. Anfang Mai will sie im Europarat einen entsprechenden Vorstoss machen.
Andrea Trueb
Am kommenden Dienstag, 29. April wird Cecile Graber (Name geändert, er ist der Redaktion bekannt) zusammen mit ihren beiden Kindern per Gerichtsentscheid nach Australien überführt. Ihr wird vorgeworfen, ihre beiden Kinder aus Australien vom Vater weg in die Schweiz entführt zu haben. Ein Vorwurf, den Graber nicht bestreitet. Allerdings rechtfertigt sie ihr Vorgehen mit schwerwiegenden Vorwürfen an die Adresse des Kindsvaters. So soll er die beiden Kinder massiv sexuell missbraucht haben. Der Vater streitet die Vorwürfe ab und beide Elternteile streiten vor Gericht um das Sorgerecht der Kinder. Gemäss dem Haager Abkommen über die Kindsentführung wird die sofortige Rückführung der Kinder an ihren «gewöhnlichen Aufenthalt» verlangt - trotz den oben erwähnten, den Gerichten vorliegenden Vorwürfen. Graber fürchtet, dass ihr in Australien die Kinder weggenommen werden, sie keinen Anwalt bekommt und keine Wohnung. 
Gemäss SP-Nationalrätin und Europarats-Mitglied Ruth-Gaby Vermot ist dieses Vorgehen äusserst unbefriedigend. Vermot, die als Vorstand des Kinderschutzes Schweiz amtet, wirft den Behörden vor, dass sie zu buchstabengetreu handeln und dabei das eigentliche Wohl der Kinder aus den Augen verlieren würden. So werde der Artikel 13 des Haager Abkommens, der die Grundrechte des Kindes schützen soll, meistens ausgeblendet und nicht zuletzt politischen Beziehungen zu den betroffenen Staaten zuliebe, Kinder ausgeliefert. Bei einer Kindsentführung würden sofort die Gerichtsinstanzen angerufen. Besser wäre es aber, so Vermot, vermehrt mit Mediation zu arbeiten. Zudem müssten in erster Linie die Interessen der Kinder wahrgenommen werden. Im vorliegenden Fall hätten sich die Graber-Kinder unterdessen längst in der Schweiz integriert. Eine Rückführung könne problematisch und traumatisierend sein. 
Haager Abkommen «zu summarisch und zu oberflächlich»
Dass sich Graber allein gelassen fühlt und an den verschiedenen Instanzen verzweifelt, ist für Vermot nachvollziehbar. Aus diesem Grund hat sie sich persönlich für Graber verwendet, hat sich an verschiedene Medien gewandt und Fragen um Kindsentführungen und Kindeswohl im Nationalrat vorgebracht. Bisher ohne Erfolg. Anfang Mai will die SP-Nationalrätin in Zusammenarbeit mit dem Marie-Meierhofer-Institut in Zürich und dem Kinderschutz Schweiz einen Vorstoss im Europarat machen mit dem Auftrag, in einem Zusatzprotokoll zum Haager Abkommen die Anforderungen an den Kinderschutz klarer zu definieren. Rechtsvergleichende Studien zeigen, so Vermot, dass das Abkommen zur internationalen Kindesentführung zu summarisch und zu oberflächlich mit den Kinderrechten umgehe. 
Die Situation der Kinder müsse zwingend vermehrt im Zentrum stehen und ihr Wohl besser berücksichtigt werden, losgelöst vom Streit der Eltern. Auch die Eltern, die die Kinder aus Verzweiflung entführt hätten, sollten besser unterstützt und beraten werden.
Ausreise ist vorbereitet
Ob Cecile Graber und ihre Kinder nun tatsächlich ausgewiesen werden oder nicht, wird vermutlich erst am Dienstag feststehen. Gemäss Gerichtspräsidentin Andrea Staubli vom Bezirksgericht Baden ist die Ausreise aber vorbereitet. Das Wohl der Kinder habe dabei immer im Vordergrund gestanden. 
Auch Sonja Hauser vom Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern ist überzeugt, alles nur Mögliche für das Wohl der Kinder gemacht zu haben. Man habe versucht, zwischen den Eltern zu vermitteln. Nachdem per Gericht nun entschieden worden sei, dass Frau Graber und ihren Kindern eine Rückreise nach Australien zugemutet werden könne, habe man keinen Einfluss mehr darauf. Man habe aber versucht, vor Ort alles bestmöglich zu organisieren. So soll Frau Graber von einer Sozialarbeiterin empfangen und betreut werden.

26.04.2003
http://www.aargauerzeitung.ch/pages/index.cfm?dom=3&id=100145785&rub=1037&arub=1037&nrub=0