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Das
Kindswohl «vermehrt in den Mittelpunkt stellen»
Entführungen
durch Elternteile Schweizer Kinderschutz fordert ein Zusatzprotokoll
zum Haager Abkommen
Bei Kindsentführungen
vernachlässigt das Haager Abkommen die Rechte und das Wohl des Kindes,
sagt Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot, Vorstand des Kinderschutzes Schweiz.
Anfang Mai will sie im Europarat einen entsprechenden Vorstoss machen.
Andrea Trueb
Am kommenden
Dienstag, 29. April wird Cecile Graber (Name geändert, er ist der
Redaktion bekannt) zusammen mit ihren beiden Kindern per Gerichtsentscheid
nach Australien überführt. Ihr wird vorgeworfen, ihre beiden
Kinder aus Australien vom Vater weg in die Schweiz entführt zu haben.
Ein Vorwurf, den Graber nicht bestreitet. Allerdings rechtfertigt sie ihr
Vorgehen mit schwerwiegenden Vorwürfen an die Adresse des Kindsvaters.
So soll er die beiden Kinder massiv sexuell missbraucht haben. Der Vater
streitet die Vorwürfe ab und beide Elternteile streiten vor Gericht
um das Sorgerecht der Kinder. Gemäss dem Haager Abkommen über
die Kindsentführung wird die sofortige Rückführung der Kinder
an ihren «gewöhnlichen Aufenthalt» verlangt - trotz den
oben erwähnten, den Gerichten vorliegenden Vorwürfen. Graber
fürchtet, dass ihr in Australien die Kinder weggenommen werden, sie
keinen Anwalt bekommt und keine Wohnung.
Gemäss
SP-Nationalrätin und Europarats-Mitglied Ruth-Gaby Vermot ist dieses
Vorgehen äusserst unbefriedigend. Vermot, die als Vorstand des Kinderschutzes
Schweiz amtet, wirft den Behörden vor, dass sie zu buchstabengetreu
handeln und dabei das eigentliche Wohl der Kinder aus den Augen verlieren
würden. So werde der Artikel 13 des Haager Abkommens, der die Grundrechte
des Kindes schützen soll, meistens ausgeblendet und nicht zuletzt
politischen Beziehungen zu den betroffenen Staaten zuliebe, Kinder ausgeliefert.
Bei einer Kindsentführung würden sofort die Gerichtsinstanzen
angerufen. Besser wäre es aber, so Vermot, vermehrt mit Mediation
zu arbeiten. Zudem müssten in erster Linie die Interessen der Kinder
wahrgenommen werden. Im vorliegenden Fall hätten sich die Graber-Kinder
unterdessen längst in der Schweiz integriert. Eine Rückführung
könne problematisch und traumatisierend sein.
Haager Abkommen
«zu summarisch und zu oberflächlich»
Dass sich
Graber allein gelassen fühlt und an den verschiedenen Instanzen verzweifelt,
ist für Vermot nachvollziehbar. Aus diesem Grund hat sie sich persönlich
für Graber verwendet, hat sich an verschiedene Medien gewandt und
Fragen um Kindsentführungen und Kindeswohl im Nationalrat vorgebracht.
Bisher ohne Erfolg. Anfang Mai will die SP-Nationalrätin in Zusammenarbeit
mit dem Marie-Meierhofer-Institut in Zürich und dem Kinderschutz Schweiz
einen Vorstoss im Europarat machen mit dem Auftrag, in einem Zusatzprotokoll
zum Haager Abkommen die Anforderungen an den Kinderschutz klarer zu definieren.
Rechtsvergleichende Studien zeigen, so Vermot, dass das Abkommen zur internationalen
Kindesentführung zu summarisch und zu oberflächlich mit den Kinderrechten
umgehe.
Die Situation der Kinder müsse zwingend vermehrt im Zentrum stehen und ihr Wohl besser berücksichtigt werden, losgelöst vom Streit der Eltern. Auch die Eltern, die die Kinder aus Verzweiflung entführt hätten, sollten besser unterstützt und beraten werden. Ausreise
ist vorbereitet
Ob Cecile
Graber und ihre Kinder nun tatsächlich ausgewiesen werden oder nicht,
wird vermutlich erst am Dienstag feststehen. Gemäss Gerichtspräsidentin
Andrea Staubli vom Bezirksgericht Baden ist die Ausreise aber vorbereitet.
Das Wohl der Kinder habe dabei immer im Vordergrund gestanden.
Auch Sonja Hauser vom Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern ist überzeugt, alles nur Mögliche für das Wohl der Kinder gemacht zu haben. Man habe versucht, zwischen den Eltern zu vermitteln. Nachdem per Gericht nun entschieden worden sei, dass Frau Graber und ihren Kindern eine Rückreise nach Australien zugemutet werden könne, habe man keinen Einfluss mehr darauf. Man habe aber versucht, vor Ort alles bestmöglich zu organisieren. So soll Frau Graber von einer Sozialarbeiterin empfangen und betreut werden. |
26.04.2003
http://www.aargauerzeitung.ch/pages/index.cfm?dom=3&id=100145785&rub=1037&arub=1037&nrub=0