BEFUND
Die Konvention über die Rechte
des Kindes wird in der Schweiz nur mangelhaft umgesetzt. Zu diesem Schluss
kommen 47 Nichtregierungsorganisationen nach Prüfung des Berichts
des Bundes. Dieser wird am 29. Mai dem Uno-Kinderrechtsausschuss vorgelegt.
sda. Die Lücken sehen die Vertreterinnen und Vertreter der Nichtregierungsorganisationen (NGO) vor allem in der Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen, wie sie heute Freitag vor den Medien in Bern erklärten. Sie haben zum offiziellen Bericht der Regierung Stellung bezogen und als Ergänzung dazu einen Schattenbericht formuliert.
Gemessen am internationalen Standard gehe es den Kindern in der Schweiz gut, sagte Elsbeth Müller, Geschäftsleiterin des Schweizerischen Komitees für Unicef. «Aufgrund von lückenhaften und unsystematischen Daten können jedoch wenig Aussagen über echte Fortschritte zugunsten der Kinder gemacht werden», betonte Müller.
Bundesamt für Jugend- und Familienfragen gefordert
Einen Hauptgrund für dieses Problem sieht die Generalsekretärin von Pro Familia Schweiz, Lucrezia Meier-Schatz, in der «fehlenden nationalen Politik für Kinder». «Wir sind das einzige Land ohne ein Bundesamt für Jugend- und Familienfragen», betonte Meier-Schatz. Ein weiterer Stolperstein seien die föderativen Strukturen der Schweiz.
National- und Ständerat haben die Kinderrechtskonvention der Uno im Jahr 1997 nur mit Vorbehalten ratifiziert. Die NGO verlangen nun in ihrer Reaktion auf den Bericht der Regierung, alle diese Vorbehalte zurückzuziehen. «Der Bericht ist zwar umfassend, er kann jedoch die Mängel nicht verbergen», sagte Müller.
Insbesondere der Vorbehalt bezüglich des Artikels über die elterliche Gewalt müsse zurückgezogen werden. Im Parlament machte sich 1997 Widerstand gegen den Beitritt zur Uno-Konvention breit, weil durch diesen Artikel «die Aushöhlung der Autorität der Eltern» befürchtet wurde. «Dieser Vorbehalt ist also rein politisch motiviert und nicht rechtlich», so Müller.
Kritisiert wird vor allem, dass es in der Schweiz kein Gesetz gibt, das die Körperstrafe und andere erniedrigende Behandlungen von Kindern verbietet. «Die Mehrheit der Kinder in der Schweiz machen Erfahrungen von Gewalt in der Familie», sagte Franz Ziegler, Geschäftsleiter des Schweizerischen Kinderschutzbundes.
Schutz für ausländische Kinder
Jürg Schertenleib, Leiter der Abteilung «Protection» bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, machte zudem auf den ungenügenden Schutz ausländischer Kinder in der Schweiz aufmerksam. «In vielen Kantonen bekommen minderjährige Asylsuchende den ihnen zustehenden Beistand nicht», sagte Schertenleib. Ausserdem würden viele Kantone die Einschulung von asylsuchenden Kindern verweigern.
Die NGOs fordern deshalb ein verstärktes Engagement des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. In den Revisionen der einzelnen Gesetze müssen die Anpassungen zugunsten der Kinder gemacht werden, sagte Lucrezia Meier-Schatz.
Die Vertragsstaaten sind verpflichtet,
dem Kinderrechtskomitee der Uno alle fünf Jahre einen Bericht über
den Stand der Umsetzung der Kinderrechtskonvention zu unterbreiten. Die
Schweiz tut dies am 29.Mai nun zum ersten Mal.
Redaktion:
Michael Fankhauser
26.05.2002
www.bund.ch/ebund.asp?SOURCE=/news/eBund/INLAND/186807.HTML