«Der Föderalismus hemmt die Umsetzung der Kinderrechte»
Im Mai wird die Schweiz ihren ersten Länderbericht
zur Situation der Kinder dem UNO-Komitee für Kinderrechte präsentieren.
Im Interview mit dessen Präsidenten, dem Niederländer Jacob Egbert
Doek, wird klar, dass die Schweiz sich in Sachen Kinderrechten nicht zurücklehnen
kann.
BaZ. Herr Doek, Sie sind Präsident
des UNO-Komitees für die Rechte des Kindes, und haben in dieser Funktion
einen breiten Überblick über die Situation der Kinder weltweit.
Was hat die 1989 verabschiedete Kinderrechts-Konvention gebracht?
Jacob Egbert Doek: Die UNO-Kinderrechts-Konvention
ist ein sehr wichtiges Instrument, um die Lebensumstände von Kindern
auf der ganzen Welt zu verbessern. Ich bin überzeugt, dass ohne die
Konvention viele Veränderungen in den letzten zehn Jahren nicht stattgefunden
hätten. Trotzdem gibt es sowohl in Entwicklungsländern als auch
in Industrienationen noch sehr viel zu tun.
Was hat sich verändert?
Ich denke zum Beispiel an das Problem von Kindern in bewaffneten Konflikten. Das war zwar schon in den Genfer Konventionen von 1947 und 1957 ein Thema. 1993 jedoch schlug das Kinderrechts-Komitee der UNO-Generalversammlung vor, eine breit angelegte Studie durchzuführen. Auf Grund dieser Studie wurde ein ausserordentlicher Vertreter von Generalsekretär Kofi Annan ernannt, der das Thema «Kindersoldaten» bis vor den Sicherheitsrat brachte. Das war eine Premiere: Noch nie zuvor hatte der Sicherheitsrat ein Thema im Zusammenhang mit Kindern diskutiert. Auch die Diskussion über die weltweite Kinderprostitution ist dank der Konvention in Gang gekommen. Das Gleiche gilt für die Kinderarbeit. Ich bin überzeugt, ohne die Konvention wäre diese nicht zu einem so prominenten Thema auf der politischen Agenda von Regierungen auf der ganzen Welt geworden. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat auf Grund der Konvention über die Rechte der Kinder eine besondere Konvention ausgearbeitet, die die schlimmsten Formen von Kinderarbeit abschaffen soll. 116 Staaten haben diese Konvention inzwischen ratifiziert.
Wie wirkt die Kinderrechtskonvention?
Die Regierungen sind verpflichtet, dem Komitee regelmässig Bericht zu erstatten. Das zwingt sie, regelmäsig Rechenschaft über die Situation der Kinder abzulegen. Das Komitee konsultiert die Nicht-staatlichen Organisationen (NGO) und gibt Empfehlungen ab. Viele Staaten passen ihre Gesetzgebung der Konvention an. Sie entwickeln Leitlinien und Programme, um zum Beispiel die Gesundheitsversorgung oder die Schulbildung zu fördern. Vieles ist in Gang, sowohl in Südamerika als auch in Afrika und Europa. Die Konvention hat einen Impuls gegeben, der noch immer Wirkung hat.
Wie schätzen Sie die Situation in der Schweiz ein?
Die Situation in der Schweiz ist vergleichbar mit derjenigen in anderen europäischen Ländern. Selbstverständlich ist sie ungleich viel besser als in Sierra Leone oder Kenia. Viele Probleme dieser Länder gibt es in der Schweiz nicht. Hier gibt es ein entwickeltes Schul- und Gesundheitswesen, im Vergleich mit Afrika ist Aids ein vernachlässigbares Problem. In der Schweiz gibt es das, was ich die «fortgeschrittenen Probleme» nennen würde. Es geht um Fragen wie: Wie bezieht man Kinder in den Entscheidungsfindungsprozess ein? Hat ein Kind wirklich das Recht, angehört zu werden, oder steht dieses lediglich auf dem Papier? Sind die Richter entsprechend ausgebildet? Wissen sie, wie sie mit Kindern reden müssen, um herauszufinden, wie diese im Fall einer Scheidung über Besuchs- und Sorgerecht denken? Und: Werden Kinder mit einbezogen, wenn es um städteplanerische Fragen geht, um die Gestaltung von Strassen und Spielplätzen? Gibt es eine unabhängige Stelle, eine Ombudsperson, die überprüft, ob und wie die Konvention implementiert wird? Das sind die Fragen in Ländern mit einem bereits sehr hohen Kinderschutzniveau wie die Schweiz.
Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention 1997 - also erst sehr spät - ratifiziert. Gibt es eine spezifisch schweizerische Skepsis gegenüber internationalen Menschenrechtsstandards?
Ich kann eine solche nicht erkennen. Das Problem ist eher, dass die Schweiz von der Organisation her ein sehr kompliziertes Land ist. Die Kantone sind in vielen Bereichen autonom. Auf vielen Gebieten, die für die Konvention wichtig sind, entscheiden sie unabhängig. Das erschwert eine vollständige Bewertung der Situation durch das Komitee. Mit manchen Kantonen sind wir zufrieden, bei anderen haben wir Zweifel, ob sie wirklich das tun, was wir erwarten.
Ist der Föderalismus ein Hindernis für die Implementation der Kinderrechte?
Ja. Denn die Befugnisse der Landesregierung, den Kantonen Auflagen zu machen, sind beschränkt. Die Regierungen müssen im Umgang mit ihren Teilstaaten beharrlich und kreativ sein. Der Staat hat die Konvention ratifiziert, und die Kantone müssen entsprechend handeln. Wir verstehen, dass es in einem föderalistischen System gewisse Schwierigkeiten gibt, aber: Die Konvention muss eingehalten werden. Die Schweizer Regierung kann sich nicht hinter den Kantonen verstecken und sagen: Die Kantone haben die Budgethoheit, wir können leider nicht viel machen. Der Staat ist für die Umsetzung verantwortlich, weil er die Konvention unterzeichnet hat. Und wir erwarten diesbezüglich von der Schweiz mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von 40 000 US-Dollar auch mehr als etwa von der Demokratischen Republik Kongo mit einem solchen von 200 US-Dollar.
Die Ratifizierung der Konvention durch das Schweizer Parlament wurde erst möglich, nachdem mehrere Vorbehalte angebracht worden waren. Der Wichtigste betrifft den Vorrang der schweizerischen Gesetzgebung gegenüber der Konvention in der Frage der elterlichen Sorge. Werden Sie auf eine Streichung der Vorbehalte hinwirken?
Ja. Die Politik des Komitees ist klar:
Die Staaten sollen die Konvention vollumfänglich umsetzen. Wir empfehlen
deshalb jenen Staaten, die Vorbehalte angebracht haben, darauf zu verzichten.
Wir streben einen Standard an, egal, ob es sich um die Schweiz oder Saudi-Arabien
handelt. Wir sind bereit, über die Vorbehalte zu diskutieren und versuchen
zu verstehen, warum diese bestehen. Aber wir wollen, dass die Konvention
ohne Vorbehalte implementiert wird.
Interview Ildiko Hunyadi
und Seraina Gross
25.03.2002
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