http://www.weblaw.ch/jusletter/Artikel.jsp?ArticleNr=1392&Language=1


Hallo Thomas,

Da kommt mir ein NZZ-Artikel vom 16.11.2001 in den Sinn. In diesem wird
offen zugegeben, dass die entsorgten Vaeter in der französischen
Schweiz die Hälfte der Freizeit ihrer Kinder bekommen und in der
Deutschschweiz nur ein Viertel. Dieser Unterschied, der wohl in vielen
Fällen über Fortsetzung oder Abbruch der Beziehung entscheidet, wird
von den deutschschweizer Bundesrichtern ziemlich süffisant und
überheblich als kulturell bedingte regionale Befindlichkeit begründet.

Der Artikel ist eher trocken, scheint mir aber bezeichnend für die
Mentalitätsunterschiede, die in dieser Frage auch zwischen Frankreich
und Deutschland bestehen. in diesem Zusammenhang kann man wohl
von einem Defizit einer praktisch-politischen Kultur der Menschlichkeit
im deutschsprachigen Raum sprechen.

Beste Grüsse aus Zürich, Christian
Christian Gut <gut@inf.ethz.ch>