http://www.weblaw.ch/jusletter/Artikel.jsp?ArticleNr=1392&Language=1
Hallo Thomas,
Da kommt mir ein NZZ-Artikel vom 16.11.2001
in den Sinn. In diesem wird
offen zugegeben, dass die entsorgten Vaeter
in der französischen
Schweiz die Hälfte der Freizeit ihrer
Kinder bekommen und in der
Deutschschweiz nur ein Viertel. Dieser
Unterschied, der wohl in vielen
Fällen über Fortsetzung oder
Abbruch der Beziehung entscheidet, wird
von den deutschschweizer Bundesrichtern
ziemlich süffisant und
überheblich als kulturell bedingte
regionale Befindlichkeit begründet.
Der Artikel ist eher trocken, scheint mir
aber bezeichnend für die
Mentalitätsunterschiede, die in dieser
Frage auch zwischen Frankreich
und Deutschland bestehen. in diesem Zusammenhang
kann man wohl
von einem Defizit einer praktisch-politischen
Kultur der Menschlichkeit
im deutschsprachigen Raum sprechen.
Beste Grüsse aus Zürich, Christian
Christian Gut <gut@inf.ethz.ch>