BERN - Am Mittwoch wird das Urteil im Fall der Verschleppung eines Kleindindes aus dem Berner Inselspital erwartet.
Hat sich der Vater, der seinen Zweijährigen aus dem Inselspital nach Ungarn verschleppt hat, einer "Entführung" oder einer "Entziehung eines Unmündigen" schuldig gemacht? Die Anträge der Verteidigung und Anklage gehen weit auseinander.
Der 36-jährige Angeklagte habe sich unzweifelhaft der qualifizierten Entführung schuldig gemacht, befand der Anwalt der als Privatklägerin auftretenden Mutter. Die Verschleppung des Kleinen sei eine "wohlvorbereitete Aktion" gewesen, die nun mit einer bedingten Zuchthausstrafe von 17 Monaten zu bestrafen sei.
In seiner "blinden Liebe" zum Sohn habe der Vater eine Entführung begangen und damit die Mutter in einen "monatelangen Albtraum" gestürzt, so der Anwalt. Das "enorme Misstrauen gegenüber der Umwelt" habe den Angeklagten zudem dazu gebracht, die Mutter "mit absurden Vorwürfen zu verunglimpfen".
"Als Mutter konnte die Frau ihm nichts mehr recht machen", erklärte ihr Anwalt am Dienstag vor dem Kreisgericht Bern-Laupen. Der Angeklagte, der nach der Trennung die Obhut über das Kind gehabt hat, habe der Mutter denn auch das Besuchsrecht verweigert und sie der sexuellen Handlungen mit dem Sohn bezichtigt.
Diese auf die Trennung folgenden Streitigkeiten hätten die Vormundschaftsbehörde schliesslich gezwungen, "das Kind aus dem Feuer zu nehmen und der Obhut beider Elternteile zu entziehen". Diesen Entscheid habe der Angeschuldigte nicht akzeptieren können und habe das Recht in die eigene Hand genommen, so der Klägeranwalt.
Der amtliche Verteidiger des angeklagten Vaters argumentierte dagegen, sein Mandant habe sich zwar des Tatbestands einer "Entziehung eines Unmündigen" schuldig gemacht, nicht aber einer "Entführung". Der Angeschuldigte soll deshalb nur zu einer bedingten Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt werden.
Zwar habe er der Mutter grosses Leid zugefügt. "Zu keinem Zeitpunkt ging es ihm aber darum, dem Kind die Freiheit zu nehmen", verschiedene Zeugen könnten dies bestätigen, erklärte der Verteidiger. Sein Mandant könne also keinesfalls einer Entführung schuldig gesprochen werden, fehle doch der nötige Vorsatz.
Die Verschleppung sei auf einen "gewissen Realitätsverlust" beim Vater zurückzuführen. Der im Juni 2000 drohende Verlust des Sorgerechts habe beim Angeklagten zu "einer Kurzschlusshandlung" geführt, deren Folgen auch den Angeklagten hart getroffen hätten: Er habe nämlich das Sorgerecht endgültig verloren.
Ende Juni 2000 hatte der Angeklagte seinen Sohn aus dem Berner Inselspital entführt und in einem ausgeliehenen Auto nach Ungarn gefahren. Sieben Wochen später wurden die beiden dort aufgegriffen, der Vater in Haft gesetzt. Seither ist der Sohn in Obhut seiner Mutter.
Das Kreisgericht Bern-Laupen unter Vorsitz von Jean-Pierre Vicari wird sein Urteil am Mittwoch bekannt geben.
QUELLE: SDA
02.10.2001
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/8364260