Das Steuergeschenk an Familien und Ehepaare nimmt Formen an. Der Bundesrat schlägt eine ganze Reihe neuer Abzüge vor.
VON EVA NOVAK, BERN
Wenn es nach dem Willen des Bundesrats geht, können die Schweizerinnen und Schweizer ab 2003 jeden fünften Bundessteuer-Franken für sich behalten. Nicht ohne Grund geben sich der Bundesrat im Allgemeinen und der Finanzminister im Besonderen derart spendabel: In den letzten Jahrzehnten hat sich die Familienstruktur geändert, das Steuerrecht aber geht nach wie vor vom traditionellen Familienverständnis aus, sehr zum Nachteil der Ehepaare.
Dass Paare mit Trauschein zum Teil deutlich schlechter fahren als ohne, führt etwa dazu, dass Ehefrauen lieber auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, als den Grossteil des Zusatzlohnes dem Fiskus abzuliefern. Zudem wird die direkte Bundessteuer ohne Rücksicht auf die gestiegenen Kosten für Familie und vor allem Kinder erhoben.
Ziel ist mehr Gerechtigkeit
Nachdem der Bund wieder schwarze Zahlen schreibt, kann der Bundesrat dem Parlament Reformen vorschlagen, die auch etwas kosten: nämlich den Bund rund 900 Millionen und die Kantone 400 Millionen Franken. Familien und Ehepaare werden damit gemäss Eidgenössischem Finanzdepartement (EFD) «substanziell» entlastet. Das Steuersystem soll aber auch gerechter werden, wie Finanzminister Kaspar Villiger gestern bei der Vorstellung der Botschaft erklärte. Es gehe darum, «die krasse Benachteiligung verheirateter Doppelverdiener, welche seit fünfzig Jahren kritisiert wird, endlich zu beseitigen».
Als willkommenen Nebeneffekt möchte der Bundesrat ferner eine brachliegende Reserve erschliessen: Verheiratete, die jetzt auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, weil sie das Gefühl haben, es lohne sich steuerlich nicht, sollen es sich künftig anders überlegen.
Dem Parlament wird eine ganze Reihe von Neuerungen vorgeschlagen:
- Der Entlastung der Ehepaare dient das so genannte Teilsplitting. Dabei werden die Einkommen der Ehegatten weiterhin zusammengerechnet, für die Berechnung der Steuer aber neu durch 1,9 geteilt. Massgebend für diesen Steuersatz sind so nur noch 52,63 Prozent des steuerbaren Gesamteinkommens, was die Progression stark bremst. Dafür entfällt der bisherige Zweierverdienerabzug von maximal 7000 Franken. Die Individualbesteuerung als modernste Lösung scheiterte am Widerstand der Kantone, die den grossen Aufwand scheuten. Ein Vollsplitting wiederum hätte die Ehepaare zu stark begünstigt. Der Verzicht darauf spielt Mittel frei zu Gunsten der Familien.
- Der Kinderabzug wird von 5600 auf 9000 Franken erhöht, ebenso der maximale Unterstützungsbeitrag.
- Für die beruflich bedingte Fremdbetreuung der Kinder unter sechzehn Jahren wird unabhängig vom Zivilstand ein Abzug von höchstens 4400 Franken eingeführt.
-Der kombinierte Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen wird durch einen pauschalen Abzug der Prämien für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung ersetzt. Dieser wird je nach Kanton abgestuft zwischen 1600 Franken in Appenzell-Innerrhoden und 3800 Franken in Genf. Im Landesmittel beträgt er 2500 Franken pro Erwachsenen und 650 Franken pro Kind.
- Für Alleinstehende und Alleinerziehende mit eigenem Haushalt gibt es neu einen Haushaltsabzug von 11 000 Franken.
- Neu ist auch ein Alleinerzieher-Abzug von 3 Prozent des Reineinkommens, höchstens aber 5500 Franken.
- Mit einem neuen allgemeinen Abzug
für jede steuerpflichtige Person soll schliesslich das Existenzminimum
steuerlich berücksichtigt werden.
Ein Splitting-Verfahren für Verheiratete
sowie die Abzüge der Fremdbetreuungskosten und Krankenkassenprämien
wird auch den Kantonen vorgeschrieben.
Reichtumssteuer
Die direkte Bundessteuer werde damit
noch mehr zu einer «Reichtumssteuer» als bisher, erklärte
Villiger. Dies trotz der frankenmässig stärkeren Entlastung der
Grossverdiener. Eine gerechtere Lösung gebe es nicht, gab der Finanzminister
zu bedenken.
Auch die Mehrbelastung der meisten
Konkubinatspaare sei nicht ungerecht. «Ich kann jedem Konkubinatspaar
die Ehe empfehlen. Mir gefällt das», schloss Villiger seine
Ausführungen und spielte den Ball an das Parlament weiter.
Entlastungen ab 2003?
Die zuständigen parlamentarischen
Kommissionen sollen in der Frühjahrssession bestellt werden. Der Bundesrat
hofft, dass die Räte die Reform im nächsten Jahr verabschieden
können, damit die Familien und Ehepaare ab 2003 profitieren können.
Ausgabe vom Donnerstag, 01. März 2001
Neue Luzerner Zeitung