Donnerstag 15. Februar 2001, Region
 
Trennungen anstelle von Scheidungen
 
In der aktuellen Schaffhauser Einwohnerstatistik sticht die im letzten Jahr massiv tiefere Scheidungsrate ins Auge. 
 
Was für den Kanton gilt, ist in der Stadt nicht anders. Schaffhausen verliert weiter an Einwohnern (SN vom 3. Februar). Stieg die Bevölkerungszahl bis zum Jahr 1995 in der Stadt noch an, hat sich im letzten Jahr der Negativtrend weiter fortgesetzt: Ende Dezember 2000 lebten hier noch genau 33 075 Leute. Gemäss Statistik der Einwohnerkontrolle sind das 180 weniger als im Vorjahr. Insgesamt sind es vor allem die Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die abwandern, während die Zahl der ausländischen Einwohner ganz leicht angestiegen ist. Mit 8005 Personen macht ihr Anteil jetzt 24,2 Prozent an der Stadtbevölkerung aus.
 
Nach wie vor sind die Frauen in der Überzahl. Derzeit leben 17 296 weibliche Personen in der Stadt und 15 779 Männer. Dafür wurden mehr Knaben geboren: Von 819 Kindern (Vorjahr: 855) waren 441 männlichen und 378 weiblichen Geschlechts. Die meisten Kinder kamen im Kantonsspital zur Welt. Dort waren es 652 (Vorjahr: 627) und in der Privatklinik Belair 163 (225). Hinzu kamen 4 Hausgeburten. Gleichzeitig wurden 509 Todesfälle gemeldet (474). 250 Männer und 259 Frauen starben in der Stadt. 
 
Neues Scheidungsrecht
 
Auffallend ist diesmal jedoch eine ganz andere Zahl. Erstaunlich ist nämlich, dass es im letzten Jahr massiv weniger Ehescheidungen als sonst üblich gab. In den vergangenen Jahren stieg diese Zahl - dem schweizerischen Trend folgend - kontinuierlich an und bewegte sich zuletzt bei rund 150 Fällen pro Jahr. Aber siehe da: Letztes Jahr waren es gerade noch 62 Scheidungen. Was ist passiert? Sind die Schaffhauserinnen und Schaffhauser plötzlich treuer geworden? «Ganz sicher nicht», sagt Lisbeth Ulrich, Leiterin der Einwohnerkontrolle. Die Ursache sei vielmehr im neuen Scheidungsrecht zu suchen, das seit dem 1. Januar 2000 gilt. Tatsächlich zeigt sich auch bei anderen Einwohnerkontrollstellen dieser geradezu dramatische Rückgang an Ehescheidungen, der allerdings eher kosmetischer Natur und weniger auf «glücklichere» Ehen zurückzuführen ist. Gemäss dem neuen Recht ist nämlich eine Scheidung dann möglich, wenn beide Ehepartner damit einverstanden sind. Komme es jedoch zu einer Scheidung auf Klage und damit zum Streit, wird die Ehe erst nach einer vierjährigen Dauer der Trennung geschieden, so Ulrich. Somit werde die Scheidungsrate auch in den nächsten drei Jahren auf eher tiefem Niveau bleiben und dann wieder auf ein «normales» Mass ansteigen - sofern man dies so bezeichnen kann. 
 
Viel Arbeit für die Justiz
 
Diese Einschätzung teilt auch Kantonsgerichtspräsident Werner Oechslin. Die Justiz habe sich heute nicht mit weniger Ehestreitigkeiten zu beschäftigen als früher. Stark angestiegen seien durch das neue Scheidungsrecht die Fälle im Bereich des Eheschutzes. Das heisst also, wenn bei einer Trennung im Streit um das Sorgerecht für Kinder oder um Unterhaltszahlungen gerungen wird. Die Reduktion der Scheidungsrate wird gemäss Oechslin durch die Zunahme an solchen Eheschutzfällen mindestens kompensiert. Insofern habe das neue Scheidungsrecht noch nicht die erhoffte Entlastung der Justiz gebracht. «Zumindest in der jetzigen Übergangsphase ist es eher komplizierter geworden.» Die Fälle blieben etwas länger hängig, und die Pendenzen könnten dadurch kaum abgebaut werden. 

Geheiratet wurde übrigens auch. Immerhin 206 Ehen sind letztes Jahr auf dem Zivilstandesamt der Stadt Schaffhausen geschlossen worden; das sind wieder etwas mehr als im Vorjahr und - hoffentlich - auch solche von längerer Dauer. (Ste.)