Neues Scheidungsrecht in der Schweiz seit einem Jahr in Kraft

Mehr Arbeit für die Gerichte - fairer und auch langwieriger

BERN: Kein Waschen dreckiger Wäsche mehr vor Gericht und gute Erfahrungen mit dem Anhörungsrecht für Kinder: Dies sind für Justizpersonen Vorteile des neuen Scheidungsrechts nach einem Jahr Praxis. Kritisiert wird unter anderem die vierjährige Wartefrist.

Scheiden sei administrativ aufwändiger geworden, heisst es bei den Gerichten von Genf bis St. Gallen. Einverständliche Scheidungen seien früher eine Sache von ein paar Tagen gewesen, heute aber von Monaten, sagt dazu Rudolf Kieser, Präsident des Bezirksgerichts der Stadt Zürich.

Leute wollen schnell scheiden

Für die Scheidung auf gemeinsames Begehren gilt eine zweimonatige Wartefrist. «Das erfahren natürlich die Parteien zum Teil als negativ, die wollen schnell geschieden sein, sagt Kieser.

Adrian Studiger, Präsident des Zivileinzelgerichts Bern-Laupen, erklärt hierzu: «Leute, die lange getrennt sind, verstehen nicht, dass sie nochmals zwei Monate warten müssen.» Auch Studiger stellt fest, dass es mehr Verfahrensschritte und -abläufe gibt, was für die Gerichte einen Mehraufwand gegenüber früher bedeute. Wenn eine der Parteien mit der Scheidung nicht einverstanden ist, ist eine Wartefrist von vier Jahren vorgesehen. Das sei eine «sehr hohe Hürde», sagt Studiger. Gemäss Peter Hold, Präsident des Bezirksgerichts der Stadt St. Gallen, sind die Gerichte «höchst unglücklich» über die vierjährige Wartefrist.

Da würden den Leuten unnötigerweise Ehrenrunden auferlegt, kritisiert Hold. «Es gibt Ehen, wo nichts mehr zu kitten ist.» Laut Kieser verlagern sich dadurch die Auseinandersetzungen sehr stark in den Eheschutz, wo man für die Dauer der vierjährigen Trennung die Verhältnisse regelt, unter anderem auch Kinderfragen.

Das sei natürlich aufwändiger. Im Eheschutz gebe es mehr Arbeit für Richter, Richterinnen und juristische Sekretäre. Hierzu sei in Zürich etwa eine Verdoppelung der Kapazitäten notwendig geworden. Im Kanton St. Gallen stösst laut Hold das Laienrichtertum an seine Grenzen. Der Sachzwang Richtung Professionalisierung werde immer grösser.

Flexible Waadtländer

Auch die Genfer Gerichtspräsidentin Claude-Nicole Nardin stellt fest: Die Verfahren sind arbeitsintensiver geworden. Diese Beobachtung teilt ein Waadtländer Richter, der namentlich nicht genannt sein will.

Darum werde in der Waadt das Gesetz nicht genau nach Buchstabe angewandt, führt der Richter aus: Scheidungswillige werden nicht getrennt angehört (obwohl das Gesetz dies formell vorschreibt), wenn beide Parteien sich einig sind und von einem Anwalt vertreten werden. Dies bringe einen Zeitgewinn für alle.

Intimsphäre wird besser gewahrt

Positiv wird gewertet, dass praktisch keine Beweisverfahren mehr über die Verschuldenssituation gemacht werden müssen. Abklärungen wie «Wer war der bösere?» oder «Wann trat die Zerrüttung ein?» fallen weg. Studiger: «Die Intimsphäre der Parteien wird besser gewahrt, es gibt kein Waschen dreckiger Wäsche mehr vor Gericht.»

Ebenfalls gute Noten erhält das Anhörungsrecht für Kinder, bevor der Richter sie betreffende Anordnungen beschliesst. Eher kritisch ist die Einstellung zum gemeinsamen Sorgerecht: «Damit schaffen wir keine besseren Eltern», sagt Studiger.

Der Gerichtspräsident warnt vor einer billigen Lösung: «Nachdem man das Auto und das Ferienhäuschen geteilt hat, teilt man nun noch die Kinder - das ist natürlich nicht die Idee.
 
 

12.01.2001
Bund: Zeitgeschehen