Partner zur Kasse gebeten

sj. Die Ehe ohne Trauschein ist zur Selbstverständlichkeit geworden. Während Gesetz und Rechtspraxis für die Ehe klare Verhältnisse schaffen, bleibt im Konkubinat vieles ungeregelt. Tauchen Probleme auf, gibt es manchmal ein böses Erwachen. Claudia F., nach ihrer Scheidung zeitweise alleinerziehende Mutter kleiner Kinder, lebt seit Jahren mit ihrem Freund zusammen. Da der Ex-Ehemann seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, erhielt sie bisher eine Alimentenbevorschussung für die Kinder. Seit 1. Januar 2000 wird nun auch der Lohn des Lebenspartners in die Berechnung der Unterstützungsgelder einbezogen, obwohl er rechtlich nicht unterhaltspflichtig wäre: Konkubinatspaare werden vom Gesetz wie Ehepaare behandelt - wenn es dem Fiskus nützt.
 

19.5.2000
St. Galler Tagblatt