Partner zur Kasse gebeten
sj. Die Ehe ohne Trauschein ist zur Selbstverständlichkeit
geworden. Während Gesetz und Rechtspraxis für die Ehe klare Verhältnisse
schaffen, bleibt im Konkubinat vieles ungeregelt. Tauchen Probleme auf,
gibt es manchmal ein böses Erwachen. Claudia F., nach ihrer Scheidung
zeitweise alleinerziehende Mutter kleiner Kinder, lebt seit Jahren mit
ihrem Freund zusammen. Da der Ex-Ehemann seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt,
erhielt sie bisher eine Alimentenbevorschussung für die Kinder. Seit
1. Januar 2000 wird nun auch der Lohn des Lebenspartners in die Berechnung
der Unterstützungsgelder einbezogen, obwohl er rechtlich nicht unterhaltspflichtig
wäre: Konkubinatspaare werden vom Gesetz wie Ehepaare behandelt -
wenn es dem Fiskus nützt.
19.5.2000
St. Galler Tagblatt