Ehepaare und Familien gerechter besteuern

Vernehmlassung zu fünf Varianten

Die Suche nach einer zeitgemässen Ehepaar- und Familienbesteuerung geht in eine weitere Runde. Der Bundesrat schickt fünf Varianten in die Vernehmlassung, die darauf zielen, die Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren zu eliminieren und Familien steuerlich zu entlasten. Allen Modellen liegt zugrunde, dass bei der direkten Bundessteuer Ausfälle von 1,3 Milliarden Franken in Kauf zu nehmen sind.

rz. Bern, 17. Mai

Der Reformbedarf ist ausgewiesen. In den letzten Jahrzehnten ist das herkömmliche Familienbild einem starken Erosionsprozess ausgesetzt gewesen. Scheidungen sind längst nicht mehr Ausnahmen von der Regel, die Zahl der Paare ohne Trauschein, von Einpersonenhaushalten und kinderloser Paare steigt. Vor diesem gesellschaftlichen Hintergrund wird auf Bundesebene seit geraumer Zeit nach einem Systemwechsel bei der Familienbesteuerung gesucht. 1996 beauftragte Finanzminister Kaspar Villiger eine Expertenkommission, Lösungswege zu evaluieren. Die von Peter Locher (Universität Bern) präsidierte Kommission unterzog drei Modelle einer vertieften Prüfung: das Vollsplitting, die Individualbesteuerung und eine Mischform, genannt Familiensplitting. Diese drei Varianten hat der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung gegeben, wobei die Auswahl um zwei weitere Vorschläge ergänzt worden ist.

 Prioritäres Anliegen

Kaspar Villiger erinnerte nach der Bundesratssitzung daran, dass die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung ein prioritäres Ziel des Finanzdepartements für die laufende Legislaturperiode darstelle. Eine wichtige Weichenstellung nahm der Bundesrat bereits vor. Das im März dieses Jahres geschnürte Steuerpaket sieht Einsparungen von jährlich 0,9 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer vor, die zur Entlastung von Ehepaaren und Familien einzusetzen sind. An dieser Vorgabe orientieren sich denn auch alle fünf Vernehmlassungs-Varianten. Laut Villiger sind die Modelle der Expertengruppe Locher wie auch die weiteren Varianten dergestalt modifiziert worden, dass jeweils Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 1,3 Milliarden Franken resultieren. Davon gehen 900 Millionen zulasten des Bundes, auf 400 Millionen müssten die Kantone verzichten. Das ergibt immerhin einen Ausfall bei der direkten Bundessteuer von mehr als 10 Prozent.

Bezüglich der einzelnen Modelle (vgl. Kasten) gilt es zu konstatieren, dass das Vollsplitting mit einem Startbonus in die Vernehmlassung geht. In der Herbstsession 1999 fand eine parlamentarische Initiative der Ausserrhoder Freisinnigen Dorle Vallender eine (provisorische) Mehrheit. Auf diese Linie eingeschwenkt ist seither auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren. Dieses Gremium neigt zum Vollsplitting ohne Wahlrecht; dieses Modell stellt eine Untervariante des von der Expertengruppe Locher vorgelegten Vollsplitting dar. Villiger bekannte, er neige ebenfalls zur Ansicht, dass mit Blick auf den administrativen Aufwand das Wahlrecht für Konkubinatspaare fallenzulassen sei.

Zum Modell Individualbesteuerung ist zu bemerken, dass ein radikaler Umbau in der Besteuerung von Ehegatten und Familien die Folge wäre, und zwar bei der direkten Bundessteuer wie bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden. Das Familiensplitting ist mindestens aus der Sicht der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen das einzige Modell, das dem Anliegen einer wirklichen Entlastung der Familien mit Kindern gerecht wird. Das fünfte Modell schliesslich wurde vom Ständerat ursprünglich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «zur Abschaffung der direkten Bundessteuer» konzipiert. Die 1996 verabschiedete (und gleichzeitig sistierte) Vorlage bezweckte unter anderem, die steile Progression bei der direkten Bundessteuer abzubauen. Die daraus resultierenden Steuermindererträge sollten durch eine MWSt-Erhöhung kompensiert werden.

 Ein Steuerpaket zu Weihnachten

Die Vernehmlassung dauert bis Ende Juli. Anschliessend will der Bundesrat die Revision der Familienbesteuerung zusammen mit dem geplanten Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum und den Lockerungen beim Börsenstempel dem Parlament unterbreiten. Die Botschaft soll im Dezember vorliegen. Der Finanzminister macht kein Geheimnis daraus, was er mit seinem Vorgehen bezweckt: Indem der Bundesrat die drei Steuervorlagen zu einem Paket schnürt, will er verhindern, dass auf der Baustelle Bundeshaushalt unkoordinierter Aktivismus ausbricht.
 
 

18. Mai 2000
Neue Zürcher Zeitung