rz. Bern, 17. Mai
Der Reformbedarf ist ausgewiesen. In den letzten Jahrzehnten ist das herkömmliche Familienbild einem starken Erosionsprozess ausgesetzt gewesen. Scheidungen sind längst nicht mehr Ausnahmen von der Regel, die Zahl der Paare ohne Trauschein, von Einpersonenhaushalten und kinderloser Paare steigt. Vor diesem gesellschaftlichen Hintergrund wird auf Bundesebene seit geraumer Zeit nach einem Systemwechsel bei der Familienbesteuerung gesucht. 1996 beauftragte Finanzminister Kaspar Villiger eine Expertenkommission, Lösungswege zu evaluieren. Die von Peter Locher (Universität Bern) präsidierte Kommission unterzog drei Modelle einer vertieften Prüfung: das Vollsplitting, die Individualbesteuerung und eine Mischform, genannt Familiensplitting. Diese drei Varianten hat der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung gegeben, wobei die Auswahl um zwei weitere Vorschläge ergänzt worden ist.
Bezüglich der einzelnen Modelle (vgl. Kasten) gilt es zu konstatieren, dass das Vollsplitting mit einem Startbonus in die Vernehmlassung geht. In der Herbstsession 1999 fand eine parlamentarische Initiative der Ausserrhoder Freisinnigen Dorle Vallender eine (provisorische) Mehrheit. Auf diese Linie eingeschwenkt ist seither auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren. Dieses Gremium neigt zum Vollsplitting ohne Wahlrecht; dieses Modell stellt eine Untervariante des von der Expertengruppe Locher vorgelegten Vollsplitting dar. Villiger bekannte, er neige ebenfalls zur Ansicht, dass mit Blick auf den administrativen Aufwand das Wahlrecht für Konkubinatspaare fallenzulassen sei.
Zum Modell Individualbesteuerung ist zu bemerken, dass ein radikaler Umbau in der Besteuerung von Ehegatten und Familien die Folge wäre, und zwar bei der direkten Bundessteuer wie bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden. Das Familiensplitting ist mindestens aus der Sicht der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen das einzige Modell, das dem Anliegen einer wirklichen Entlastung der Familien mit Kindern gerecht wird. Das fünfte Modell schliesslich wurde vom Ständerat ursprünglich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «zur Abschaffung der direkten Bundessteuer» konzipiert. Die 1996 verabschiedete (und gleichzeitig sistierte) Vorlage bezweckte unter anderem, die steile Progression bei der direkten Bundessteuer abzubauen. Die daraus resultierenden Steuermindererträge sollten durch eine MWSt-Erhöhung kompensiert werden.
18. Mai 2000
Neue Zürcher Zeitung