Wie Familienbudgets entlasten?

Fünf Modelle der Ehepaar- und Familienbesteuerung stehen zur Diskussion

Mehr Steuergerechtigkeit für Ehepaare und Familien: Mit diesem Ziel hat der Bundesrat diverse Modelle einer Reform der direkten Bundessteuer in die Vernehmlassung gegeben.

RENe LENZIN/BERN

Die Familienstrukturen und die gesellschaftlichen Werte haben sich in den letzten dreissig Jahren verändert. Stichworte dazu sind die «Patchwork»-Familie sowie der steigende Anteil an Alleinerziehenden, Paaren ohne Trauschein und Haushalten mit zwei Einkommen. Diese Veränderungen sollen nun auch in die Ehepaar- und Familienbesteuerung einfliessen.
Finanzminister Kaspar Villiger gab gestern vier Leitlinien für eine entsprechende Reform der direkten Bundessteuer bekannt: Ehe- und Konkubinatspaare sollen für das gleiche Einkommen die gleichen Steuern bezahlen. Das Existenzminimum wird nicht besteuert. Der Kinderabzug wird auf 7200 Franken erhöht, und gleichzeitig können pro Kind unter 16 Jahren maximal 4000 Franken für die familienexterne Betreuung abgezogen werden. Schliesslich sollen die Nachteile von Alleinstehenden und Alleinerziehenden im Wohnbereich steuerlich berücksichtigt werden.

Splitting oder individuell?

Eine Expertenkommission unter der Leitung des Steuerrechts-Professors Peter Locher hatte im Auftrag des Bundesrats diverse Modelle ausgearbeitet. Nun hat die Landesregierung diese Modelle überarbeitet und schickt sie in die Vernehmlassung: * Vollsplitting mit Wahlrecht. Verheiratete Personen werden als wirtschaftliche Einheit gemeinsam besteuert. Die Einkommen werden addiert und zum Satz des hälftigen Gesamteinkommens besteuert. Konkubinatspaare können beantragen, wie ein Ehepaar besteuert zu werden, was zu einer Entlastung führt. * Vollsplitting ohne Wahlrecht. Diese Variante hat der Bundesrat zusätzlich aufgenommen, um den administrativen Mehraufwand des Wahlrechts auszuschliessen. Sie hat, je nach Höhe und Verteilung des Einkommens, eine Schlechterstellung von Konkubinatspaaren gegenüber Ehepaaren zur Folge. Beide Splitting-Modelle führen gegenüber heute zu Mehrbelastungen von allein stehenden Personen, während Paarhaushalte ohne Kinder sowie Haushalte mit Kindern in den tieferen und mittleren Einkommensbereichen besser fahren (siehe Tabelle). * Individualbesteuerung. Alle erwachsenen steuerpflichtigen Personen, also auch Verheiratete, werden aufgrund ihres Einkommens individuell besteuert. Dieses Modell wurde mit Korrekturmassnahmen modifiziert, weil es nicht berücksichtigt, wie viele Personen von einem Einkommen leben müssen. Im Vergleich zum geltenden Recht würden Personen ohne Kinder mehr Steuern bezahlen als Personen mit Kindern, vorab in den tiefen und mittleren Einkommensbereichen. Dieses Modell würde zu erheblichem Mehraufwand für viele Steuerpflichtige und für die Verwaltung führen. * Familiensplitting. In dieser Mischvariante werden alle erwachsenen Personen grundsätzlich individuell besteuert. Nur Ehe- und Konkubinatspaare mit minderjährigen Kindern kämen in den Genuss des Vollsplittings. Gegenüber der heutigen Regelung würden kinderlose Haushalte stärker belastet, während sich für Haushalte mit Kindern zum Teil erhebliche Entlastungen ergäben. Der administrative Mehraufwand wäre erheblich.
Die Individualbesteuerung würde eine Revision der Steuerharmonisierung zwischen Bund und Kantonen nach sich ziehen. Bei Doppelverdienerpaaren hätte die Einkommensverteilung Auswirkungen auf die Steuerbelastung, vorab bei hohen Einkommen. Die Modellrechnungen des Bundesrates gehen von einer durchschnittlichen Einkommensverteilung von 70:30 Prozent aus (siehe Tabelle).

Hohe Einkommen entlasten?

Als fünftes Modell schickt der Bundesrat noch eine Initiative der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) in die Vernehmlassung. Diese Variante war ursprünglich ein indirekter Gegenvorschlag der WAK zur Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer. Der ständerätliche Vorstoss hätte Steuerausfälle von 1,7 Milliarden Franken zur Folge und würde dank dem Abbau der steilen Progression vor allem die hohen Einkommen entlasten. Nach der Vernehmlassung wird die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung mit zwei andern Vorlagen in einem Paket zusammengefasst: Systemwechsel bei der Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums und Erleichterungen beim Börsenstempel.
 

18.5.2000
St. Galler Tagblatt