Mehr Steuergerechtigkeit für Ehepaare und Familien: Mit diesem Ziel hat der Bundesrat diverse Modelle einer Reform der direkten Bundessteuer in die Vernehmlassung gegeben.
RENe LENZIN/BERN
Die Familienstrukturen und
die gesellschaftlichen Werte haben sich in den letzten dreissig Jahren
verändert. Stichworte dazu sind die «Patchwork»-Familie
sowie der steigende Anteil an Alleinerziehenden, Paaren ohne Trauschein
und Haushalten mit zwei Einkommen. Diese Veränderungen sollen nun
auch in die Ehepaar- und Familienbesteuerung einfliessen.
Finanzminister Kaspar Villiger
gab gestern vier Leitlinien für eine entsprechende Reform der direkten
Bundessteuer bekannt: Ehe- und Konkubinatspaare sollen für das gleiche
Einkommen die gleichen Steuern bezahlen. Das Existenzminimum wird nicht
besteuert. Der Kinderabzug wird auf 7200 Franken erhöht, und gleichzeitig
können pro Kind unter 16 Jahren maximal 4000 Franken für die
familienexterne Betreuung abgezogen werden. Schliesslich sollen die Nachteile
von Alleinstehenden und Alleinerziehenden im Wohnbereich steuerlich berücksichtigt
werden.
Splitting oder individuell?
Eine Expertenkommission unter
der Leitung des Steuerrechts-Professors Peter Locher hatte im Auftrag des
Bundesrats diverse Modelle ausgearbeitet. Nun hat die Landesregierung diese
Modelle überarbeitet und schickt sie in die Vernehmlassung: * Vollsplitting
mit Wahlrecht. Verheiratete Personen werden als wirtschaftliche Einheit
gemeinsam besteuert. Die Einkommen werden addiert und zum Satz des hälftigen
Gesamteinkommens besteuert. Konkubinatspaare können beantragen, wie
ein Ehepaar besteuert zu werden, was zu einer Entlastung führt. *
Vollsplitting ohne Wahlrecht. Diese Variante hat der Bundesrat zusätzlich
aufgenommen, um den administrativen Mehraufwand des Wahlrechts auszuschliessen.
Sie hat, je nach Höhe und Verteilung des Einkommens, eine Schlechterstellung
von Konkubinatspaaren gegenüber Ehepaaren zur Folge. Beide Splitting-Modelle
führen gegenüber heute zu Mehrbelastungen von allein stehenden
Personen, während Paarhaushalte ohne Kinder sowie Haushalte mit Kindern
in den tieferen und mittleren Einkommensbereichen besser fahren (siehe
Tabelle). * Individualbesteuerung. Alle erwachsenen steuerpflichtigen Personen,
also auch Verheiratete, werden aufgrund ihres Einkommens individuell besteuert.
Dieses Modell wurde mit Korrekturmassnahmen modifiziert, weil es nicht
berücksichtigt, wie viele Personen von einem Einkommen leben müssen.
Im Vergleich zum geltenden Recht würden Personen ohne Kinder mehr
Steuern bezahlen als Personen mit Kindern, vorab in den tiefen und mittleren
Einkommensbereichen. Dieses Modell würde zu erheblichem Mehraufwand
für viele Steuerpflichtige und für die Verwaltung führen.
* Familiensplitting. In dieser Mischvariante werden alle erwachsenen Personen
grundsätzlich individuell besteuert. Nur Ehe- und Konkubinatspaare
mit minderjährigen Kindern kämen in den Genuss des Vollsplittings.
Gegenüber der heutigen Regelung würden kinderlose Haushalte stärker
belastet, während sich für Haushalte mit Kindern zum Teil erhebliche
Entlastungen ergäben. Der administrative Mehraufwand wäre erheblich.
Die Individualbesteuerung
würde eine Revision der Steuerharmonisierung zwischen Bund und Kantonen
nach sich ziehen. Bei Doppelverdienerpaaren hätte die Einkommensverteilung
Auswirkungen auf die Steuerbelastung, vorab bei hohen Einkommen. Die Modellrechnungen
des Bundesrates gehen von einer durchschnittlichen Einkommensverteilung
von 70:30 Prozent aus (siehe Tabelle).
Hohe Einkommen entlasten?
Als fünftes Modell schickt
der Bundesrat noch eine Initiative der ständerätlichen Kommission
für Wirtschaft und Abgaben (WAK) in die Vernehmlassung. Diese Variante
war ursprünglich ein indirekter Gegenvorschlag der WAK zur Volksinitiative
zur Abschaffung der direkten Bundessteuer. Der ständerätliche
Vorstoss hätte Steuerausfälle von 1,7 Milliarden Franken zur
Folge und würde dank dem Abbau der steilen Progression vor allem die
hohen Einkommen entlasten. Nach der Vernehmlassung wird die Reform der
Ehe- und Familienbesteuerung mit zwei andern Vorlagen in einem Paket zusammengefasst:
Systemwechsel bei der Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums und
Erleichterungen beim Börsenstempel.
18.5.2000
St. Galler Tagblatt