Sitzung des Kantonsrates

Neuer Schub für das Vollsplitting

pem. Das Vollsplitting, das, je nach Optik, behauptete oder tatsächliche Nachteile verheirateter Paare im Steuerrecht beseitigen soll, kommt wieder auf die Traktandenlisten. Am Montag hat im Kantonsrat eine Parlamentarische Initiative von Peter Reinhard (evp., Kloten) die erste Hürde genommen, die den Kanton verpflichtet, beim Bund mittels Standesinitiative auf die Einführung des Vollsplittings zu dringen. Die Diskussion darüber läuft dort bereits. Gleichzeitig hat der Rat mit 106 gegen 47 Stimmen ein Postulat von Jürg Leuthold (svp., Aeugst a. A.) unterstützt, das den Regierungsrat beauftragt, für die Besteuerung von Ehegatten auf kantonaler Ebene das Vollsplitting einzuführen. Dem, was beim neuen Eherecht, bei der AHV und bei der IV bereits Realität sei, hiess es, müsse nun auch beim Steuerrecht zum Durchbruch verholfen werden.

Nach geltendem Steuerrecht werden die Einkommen und die Vermögen beider Ehepartner zusammengezählt, wodurch Verheiratete in eine höhere Steuerprogressionsstufe «geraten». Gemildert wird dieser Sachverhalt durch den Steuertarif, der für verheiratete Paare günstiger ausfällt als für Paare ohne Trauschein. Dem Vollsplitting liegt nun die Idee zugrunde, Einkommen und Vermögen Verheirateter unverändert zusammenzuzählen, jedoch nicht mehr die Gesamtsumme der Besteuerung zugrunde zu legen, sondern zweimal die Hälfte dieser Summe. Dadurch würde der Steuerprogression, die bei der Bundessteuer bekanntlich noch viel schärfer greift als beim kantonalen Steuerrecht, die Spitze gebrochen.

Jürg Leuthold behauptete, dass Verheiratete trotz günstigerem Tarif beim Steuerzahlen noch immer benachteiligt seien. Es sei ihm nicht bloss darum zu tun, eine stossende Rechtsungleichheit zu beseitigen, sondern einen konkreten Beitrag zu leisten zur Förderung von Familien mit Kindern, den eigentlichen Kernzellen unserer Gesellschaft. In gleicher Weise hatte auch Peter Reinhard seine Initiative begründet. Dass sich das Steuerrecht ganz hervorragend als Objekt ideologiebefrachteter Projektionen eignet, bewies der weitere Verlauf der Debatte. Dorothee Jaun (sp., Fällanden) bezeichnete die Geschichte von den schlechtergestellten Ehepaaren schlicht als Mär, die seit den achtziger Jahren ausgedient habe. Bis zu einem Einkommen von rund 100 000 Franken führen Verheiratete heute besser als Konkubinatspaare, des unterschiedlichen Tarifs wegen. Silvia Kamm (gp., Bonstetten) begründete ihre Opposition gegen Postulat und Initiative mit dem Argument, dass sich mit einem neuen Steuergesetz auch keine Ehen kitten liessen.

Und da gab es auch diejenigen, die das geltende Steuergesetz ohnehin für hoffnungslos antiquiert halten. Claudia Balocco (sp., Zürich) etwa wandte sich gegen das Vollsplitting, weil es im Grundsatz nichts ändere an der gemeinsamen Besteuerung zweier Individuen. Gefragt sei heute ein zivilstandsunabhängiges, geschlechtsneutrales Steuergesetz. Bettina Volland (sp., Zürich) sah bereits neue Formen von Unrecht heraufziehen, indem sie feststellte, dass das Vollsplitting kinderlose Ehegatten mit hohen Einkommen unverhältnismässig bevorteile. Für Marie-Therese Büsser (gp., Rüti) griff die ganze Debatte ohnehin zu kurz, weil sie das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sowie die Leistungen der zweiten Säule ausklammere; in diesem Bereich herrsche Ungerechtigkeit im umgekehrten Sinne, sagte sie. Severin Huber (fdp., Dielsdorf) schliesslich glänzte mit der Erkenntnis, dass ein Vorstoss des Standes in Bern völlig unnötig sei, weil das Steuerharmonisierungsgesetz die Legiferierungskompetenz im Tarifbereich an die Kantone delegiert habe. Das Vollsplitting sei somit auf kantonaler Ebene schon heute möglich.

Zu Beginn der Sitzung hatte sich der Rat noch einmal mit den neuen Prozessverfahren bei Scheidungen und Trennungen auseinanderzusetzen. In erster Lesung vor ein paar Wochen hatten die Rechtsmittel gegen sogenannte vorsorgliche Massnahmen während der Dauer des Scheidungsprozesses für heftige Diskussionen gesorgt. Im Interesse der - aus Sicht der Minderheit bloss vermeintlichen - Verfahrensbeschleunigung hatte die Ratsmehrheit beschlossen, inskünftig den Rekurs gegen Verfügungen betreffend vorsorgliche Massnahmen an das Obergericht nicht mehr zuzulassen, sondern bloss noch die Nichtigkeitsbeschwerde. Ein Rückkommensantrag anlässlich der Schlusslesung verfehlte am Montag sein Ziel deutlich. Damit liegt ein Referendum in der Luft, das indes nicht geeignet sein dürfte, Zehntausende auf die Barrikaden zu treiben.
 
 

28. März 2000
Neue Zürcher Zeitung