Mit dem neuen Scheidungsrecht bekommen die Kinder mehr Mitsprache:Sie sollen kein Objekt des Verfahrens mehr sein, über das gestritten und verfügt werden kann. Die Kinderanhörung löst auch bei Eltern und Richtern im Kanton St. Gallen Verunsicherung aus.
nathalie grand
Kinder sollen mit dem neuen Scheidungsrecht, das seit 1. Januar in Kraft ist, nicht mehr zugeteilt werden wie Gegenstände. Die Eltern können, wenn sie es gemeinsam beantragen und sich über ihre Betreuungsanteile sowie die Aufteilung der Unterhaltskosten verständigen, das gemeinsame Sorgerecht behalten. Im Zentrum der elterlichen Sorge steht aber immer das Wohl des Kindes.
Altersgrenze umstritten
«Nicht nur die Eltern, auch das Gericht trägt Mitverantwortung für die Kinder», sagt Rolf Vetterli, Präsident des St. Galler Kantonsgerichts. Deshalb sind Kinder im Scheidungsverfahren anzuhören, wenn ihr Alter und ihre psychische Verfassung das erlaubt. Doch die Kinderanhörung bewegt die Gemüter: Eltern glauben, die Kinder würden vor Gericht gezerrt und ausgefragt, Gerichtspräsidenten befürchten einen grossen Aufwand, Richterinnen und Richter trauen sich die Anhörung nicht zu. «Man muss die Kinder nicht nur anhören oder dafür sorgen, dass dies eine Fachperson tut, die sich besser im Umgang mit Kindern auskennt. Es sollen darüber hinaus auch formlose Erkundigungen bei wichtigen Bezugspersonen wie Lehrern und Verwandten eingeholt oder ein Sozialbericht in Auftrag gegeben werden», sagt Vetterli. Auch die Altersgrenze ist heftig umstritten: Wann ist ein Kind alt genug, um sich äussern zu können, wann ist es reif, auch vor Gericht auftreten zu können? «Die Vorbehalte zur Kinderanhörung sind Ausdruck einer Schwellenangst. In Deutschland, wo die Kinderanhörung seit Jahren üblich ist, bietet rund die Hälfte der Richterinnen und Richter Kinder unter sechs Jahren zu einer Anhörung auf, ein Drittel sogar Kinder unter vier Jahren», weiss Vetterli.
«Familienkonferenz»
In einem Weiterbildungskurs werden die Familienrichterinnen und -richter der Bezirksgerichte auf die Kinderanhörung vorbereitet. «Richter und Richterinnen sollten den Mut haben, mit Kindern zu reden. Die Trennung der Eltern macht den Kindern viel mehr zu schaffen als eine Begegnung mit dem Gericht», sagt Vetterli. Der Kantonsrichter machte sich bereits nach altem Recht lieber ein eigenes Bild von einem Kind, als sich mit einem von Vorurteilen gefärbten Bericht zu begnügen. Vetterli hat auch schon Fälle erlebt, wo sich Kinder selber an das Gericht gewandt haben. «In einem Fall verzichtete die Mutter auf das Sorgerecht für ihre Tochter, nachdem das Mädchen in der von mir geleiteten 'Familienkonferenz' ihre Gefühle und Wünsche äussern konnte.» Eltern müssten die verlorene Erziehungskompetenz vor den Augen der Kinder wiedergewinnen können, hält ein Gutachen im Scheidungshandbuch von Rolf Vetterli fest. Das geschehe eben am besten in einer Art «Familienkonferenz», in welcher die Eltern den Kindern gemeinsam erklärten, wie sie sich die Zukunft vorstellen, und die Anregungen der Kinder aufnehmen.
«Anwalt des Kindes»
Die St. Galler Gerichte werden sich anfangs
an folgende Regeln halten: Jugendliche ab ungefähr 13 Jahren sollten,
wenn sie nicht starke Verhaltensauffälligkeiten zeigen, immer vom
Gericht angehört werden. Kinder zwischen sieben und 12 Jahren sollten
wenigstens dann zu einer gerichtlichen Anhörung vorgeladen werden,
wenn sich die Eltern in der Hauptsache einig sind. Kinder unter sieben
Jahren sollten nur dann von einem Richter angehört werden, wenn er
entsprechende Erfahrung hat. «Der beste juristische Schulsack nützt
beim Umgang mit Kindern nichts, wenn die psychologischen Grundkenntnisse
fehlen», hält Vetterli ein Plädoyer für die vom Laienrichtertum
geprägte st.-gallische Rechtssprechung. Das neue Scheidungsrecht geht
bei der Stellung der Kinder sogar noch einen Schritt weiter. Wenn die Eltern
um das Kind kämpfen oder wenn ein grösseres Kind es von sich
aus wünscht, kann als «Anwalt des Kindes» ein Beistand
bestellt werden. Dieser kann dann im Namen des Kindes Anträge stellen
oder Rechtsmittel ergreifen. Dabei gehe es aber nicht darum, Kinder zu
fragen, welchen Elternteil sie bevorzugen, und ihnen auf diese Weise Verantwortung
zuzuschieben. Kinder sollen erleben, dass nicht nur die Meinung der Erwachsenen
wichtig ist, sondern auch ihre Wünsche und Vorstellungen, sagt Vetterli.
24.01.2000