Schon seit der Reformation kann, zum Beispiel
bei Ehebruch, eine Ehe aufgelöst werden.
In grosser Zahl geschieden wird aber erst seit
Ende der 1960er-Jahre verzeichnet.
• KATHARINA SCHINDLER
Mitte der Sechzigerjahre begann der Scheidungsboom. Mittlerweile ist die Scheidungsrate auf gegen vierzig Prozent gestiegen. Doch was vor wenigen Jahrzehnten noch als Katastrophe oder gar Schande galt, ist heute - so dramatisch es im Einzelfall auch sein mag - zur Alltäglichkeit geworden. Freilich tut scheiden immer noch weh. Doch immerhin bringt das neue Scheidungsrecht, welches am 1. Januar 2000 in Kraft tritt (Kasten rechts), zumindest für jene Paare, die sich in Frieden zu trennen wissen, ein paar Erleichterungen.
Tendenz steigend
Bei einer Scheidungsrate von über einem
Drittel ist das Risiko, dereinst von dieser Erfahrung betroffen zu sein,
für alle Verheirateten dramatisch hoch. Trotzdem wird munter weiter
geheiratet. 1997 wurden in der Schweiz 39 000 Ehen geschlossen, 17 000
wurden aufgelöst. Sieben Jahre früher standen 46 000 Heiraten
13 000 Scheidungen gegen-über; von 1000 Einwohnern und Einwohnerinnen
waren damals durchschnittlich genau zwei Personen - ein Paar - von Scheidung
betroffen. 1940 waren es noch 0,7 Personen auf 1000 Einwohner.
Scheiden ist so üblich geworden, dass der Trend seit einigen Jahren selbst vor Pfarrern und Bauern nicht mehr Halt macht. Geschieden wird gleichermassen auf dem Land wie in der Stadt, Reich versteht sich weder besser noch schlechter als Arm, und Ehen zwischen Katholiken scheitern ungefähr ebenso häufig wie Ehen zwischen Protestanten. Als Gruppe mit erhöhtem Risiko gelten aber - das vermag in unserer aufgeklärten Zeit doch eher zu überraschen - überkonfessionelle Ehen: Heiraten zwischen Katholiken und Protestanten gehen laut Statistik seit Jahrzehnten deutlich häufiger in die Brüche als Ehen zwischen Partnern gleicher Konfession.
Auch alte Liebe rostet
Von den 17 000 Scheidungen, die im Jahr 1997
registriert wurden, betrafen 100 Paare, welche noch kein Jahr verheiratet
waren. Rund 5000 Paare, also knapp ein Drittel, waren weniger als fünf
Jahre verheiratet. Aber auch alte Liebe rostet: Gut ein Fünftel der
1997 geschiedenen Paare war mehr als zwanzig Jahre verheiratet.
Treffen kann es - statistisch gesehen - alle,
garantiert «über den Berg» ist man nie. Aus psychologischer
Sicht gibt es freilich Kriterien, welche Auskunft über die Erfolgschancen
einer Beziehung geben (Kasten links).
Auch gelten Übergangsphasen als besonders
krisenanfällig: Zeiten familiärer Veränderungen, welche
von den Partnern Neuorientierung und Anpassung erfordern. Der Schritt vom
Paar zur Familie ist ein klassischer Übergang, welcher manchen Ehepaaren
bereits zum Verhängnis wird. Die Beziehung verändert sich, die
Rollen werden neu definiert. Arbeitsteilung, Finanzen und Terminkalender
sind nach neuen Kriterien zu regeln, Geld und Zeit werden im Vergleich
zu vorher knapper. Als weitere kritische Phasen gelten die Ablösung
der Kinder vom Elternhaus und die Schwelle zur Pensionierung.
Getrennt leben ist teuer
Die Auflösung einer Familie war und ist
stets mit hohen Kosten verbunden. «Anfang Jahrhundert», sagt
Heinz Hausheer, Professor für Zivilrecht an der Universität Bern,
«gab es eigentlich nur zwei Scheidungstypen: die, welche nichts zu
verlieren hatten, und die, welche es sich leisten konnten.» Auch
heute kann sich eigentlich kaum jemand eine Scheidung wirklich leisten.
Professor Hausheer rechnet vor, dass für eine Familie mit einem monatlichen
Bruttoeinkommen von 5500 bis 8000 Franken - was auf rund vierzig Prozent
der verheirateten Bevölkerung zutrifft - die Scheidung einer wirtschaftlichen
Katastrophe gleichkommt. Bei intakten Familienverhältnissen beträgt
die Sparquote in dieser Einkommensklasse 250 bis 500 Franken pro Monat.
Da lässt sich leicht ausrechnen, wie schwierig es ist, die Mehrauslagen,
welche zwei Haushalte anstelle von einem verursachen, zu berappen.
Soziale Absicherung
Beträgt das Familieneinkommen gar nur 5000
Franken, entsteht bei getrennten Wohnungen in der Regel eine «Mangellage»:
Die Betroffenen können nicht mehr selber für die gesamten Lebenshaltungskosten
aufkommen. «Die Gesellschaft bezahlt die Scheidungen in Form von
Sozialhilfen», erklärt Professor Hausheer. Der Sozialstaat ist
eine der Voraussetzungen dafür, dass überhaupt in grosser Zahl
geschieden werden kann. Oder umgekehrt: Vor Einführung des Wohlfahrtsstaates
waren Ehe und Familie die wichtigste, oft die einzige Solidargemeinschaft.
Streng patriarchalisch
Dass es vor hundert und mehr Jahren praktisch
keine Scheidungen gab, sagt so gut wie nichts über die Qualität
damaliger Ehen aus. Das Familienleben war streng patriarchalisch geprägt.
Noch im Eherecht von 1912, welches bis zu dessen Revision 1988 Gültigkeit
hatte, war der Mann das Oberhaupt der Familie. Seine Befehlsgewalt ging
so weit, dass er der Frau beispielsweise verbieten konnte, einer Erwerbstätigkeit
nachzugehen. Die Stabilität damaliger Partnerschaften war aber vor
allem Ausdruck der Funktion, welche die Ehe erfüllte. Wer heiratete,
blieb zusammen, die Ernährung einer Familie erforderte die Mitarbeit
aller Beteiligten, ein Ausbruch war mit kaum tragbaren Folgen verbunden.
Geschiedene Frauen trugen (bis in die 1970er-Jahre hinein) das Stigma der
Schande.
Trotzdem besteht die Möglichkeit der Scheidung
schon seit dem 16. Jahrhundert. Vom Anfang des Jahrtausends bis zur Reformation
galt die Ehe zwar als unauflösliches Sakrament - eine Auffassung,
welcher die katholische Kirche bis heute treu geblieben ist. Mit der Reformation
wurde die Ehe aber radikal umdefiniert und galt - in reformierten Gegenden
- fortan als «weltlich Ding» (Luther): eine dem Staat zudienende
Institution, welche in erster Linie die Aufzucht des Nachwuchses sicherstellen
sollte. Gleichzeitig begann sich auch die Idee durchzusetzen, die Partner
sollten einander achten und in Liebe verbunden sein.
Zwar hielt (und hält) das Modell der bürgerlichen
Liebesehe noch lange. Doch bereits im 16. Jahrhundert wurde die Möglichkeit
geschaffen, die Ehe aus wichtigen Gründen wieder aufzulösen.
Das Zürcher Ehegesetz von 1524 liess im Falle von Ehebruch eine Scheidung
zu. Spätere Gesetze des 17. Jahrhunderts akzeptierten darüber
hinaus auch böswilliges Verlassen und Impotenz als Scheidungsgründe.
Konfessionell gemischt
In katholischen Gegenden galt die Ehe weiterhin
als Sakrament. 1850 fiel gesamtschweizerisch das Verbot konfessionell gemischter
Ehen, nachdem bereits 1821 zehn Kantone ein Konkordat dieses Inhalts abgeschlossen
hatten. Da nun über die Konfessionsgrenzen hinaus geheiratet werden
durfte, galt es, in Bezug auf Scheidungsfragen eine grundsätzliche
Einheitlichkeit zu schaffen. Entgegen den Vorstellungen der Katholiken
setzte sich die protestantische Vorstellung der Sanktionsscheidung durch
(welche, mit einem Unterbruch zwischen 1874 und 1912, bis zur jetzigen
Revision des Scheidungsrechts Gültigkeit hatte): Wenn es in einer
Ehe schwer wiegende Probleme gab, konnte der oder die «Fehlbare»
entlassen werden. Mit umgekehrten Vorzeichen war eine Scheidung grundsätzlich
nicht denkbar. Ohne wichtigen Grund und identifizierbaren Schuldigen musste
die Ehe erhalten bleiben.
Zwischen 1874 und 1912 war für die Scheidung
laut Bundesgesetzgebung lediglich die gemeinsame Entscheidung der Ehepartner
nötig. Doch im Zivilgesetzbuch von 1912 kam man von dieser liberalen
Haltung wieder ab: Nur wenn die Zerrüttung unzumutbar war, konnte
ohne Schuldzuweisung geschieden werden. In jüngerer Vergangenheit
wichen immer mehr Paare auf diesen Passus aus - nicht zuletzt deshalb,
weil die Vorstellung, prinzipiell sei nur einer der Partner am Scheitern
einer Beziehung schuldig, überholt ist.
Weiterhin populär
Grundsätzlich in Frage gestellt wurde die
patriarchalische Institution Ehe Ende der 60er-Jahre. Voreheliche Sexualität
und nichteheliche Partnerschaften wurden zur Selbstverständlichkeit,
die Zahl der Scheidungen wuchs rasant. Doch die Ehe blieb weiterhin eine
populäre Lebensform. In den 80er-Jahren nahmen die Heiratszahlen teilweise
sogar wieder zu. Offenbar besinnt man sich in wirtschaftlich härteren
Zeiten auf die Familie als Solidargemeinschaft. Kommt dazu, dass sich auch
innerhalb der Institution Ehe partnerschaftliche Modelle zu etablieren
begannen.
Seit dem neuen Eherecht von 1988 sind Mann und
Frau einander rechtlich gleichgestellt. Auf den 1. Januar wird nun auch
das Scheidungsrecht dem veränderten Zeitgeist angepasst.
Beziehungskiller Stress
ksb. Zu Beginn der Ehe bezeichnen sich 85 Prozent
aller Paare als glücklich. Aus welchen Gründen das Glück
im Laufe der Jahre oft zerrinnt, ist eine Frage, mit der sich Psychologie
und Familienforschung seit Jahrzehnten beschäftigen. Laut Guy Bodenmann,
Leiter des Instituts für Familienforschung und -beratung an der Universität
Freiburg, lassen sich Scheidungen aus psychologischer Sicht mit 80-prozentiger
Genauigkeit voraussagen.
Nicht entscheidend für den längerfristigen
Erfolg einer Partnerschaft sind Status oder körperliche Attraktivität.
Wichtiger ist, dass sich ein Paar in Bezug auf wichtige Werte, Einstellungen
und Interessen ähnlich ist: Die Wahrscheinlichkeit von Konflikten
ist vergleichsweise kleiner.
Von herausragender Bedeutung sind aber die Kommunikation
zwischen den Partnern und deren Umgang mit Stress. Während eigentliche
Katastrophen - wie der Tod eines Kindes, der Verlust des Arbeitsplatzes
oder eine schwere Krankheit - eine Beziehung meist sogar kitten, sind es
laut Guy Bodenmann «die alltäglichen Widrigkeiten», welche,
in Form von schlechter Laune in die Partnerschaft hineingetragen, dieser
auf die Dauer den Garaus machen.
Unter Stress wird weniger und vor allem schlechter
kommuniziert. Wenn aber nur noch genörgelt, provoziert und abgewertet
wird, kann in absehbarer Zeit mit einer Scheidung gerechnet werden. Eine
Langzeituntersuchung der Uni Freiburg ergab, dass Paare, welche unter Stress
litten, im Laufe der nächsten fünf Jahre einen deutlich schlechteren
Partnerschaftsverlauf hatten als «stressfreie» Paare. Ausschlaggebend
waren dabei nicht etwa Überforderung und Überlastung am Arbeitsplatz,
sondern «Freizeitstress» und «tägliche Widrigkeiten».
Dies seien die eigentlichen «Beziehungskiller», sagt Guy Bodenmann:
«Doch der Umgang mit Stress ist lernbar.» Das Institut für
Familienforschung in Freiburg führt deshalb regelmässig Präventionstrainings
für Paare durch.
Schuldfrage wird nebensächlich
ksb. Am 1. Januar 2000 tritt das neue Scheidungsrecht
in Kraft. Im Vordergrund steht in Zukunft die Scheidung auf gemeinsames
Begehren. Wenn die Partner sämtliche wichtigen Punkte - wie elterliche
Sorge, Unterhalt und Güterrecht - in einer Vereinbarung geregelt haben,
ist die Scheidung nur noch eine Formsache. Die Schuldfrage, bis anhin von
zent-raler Bedeutung, ist nur noch dann relevant, wenn sich einer der Partner
der Scheidung widersetzt. Eine Scheidung auf Klage ist nur noch nach vierjähriger
Trennung möglich oder wenn die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zumutbar
ist (zum Beispiel bei Gewalttätigkeiten).
Wichtige Neuerungen betreffen auch die Kinder:
Neu können die Eltern das Sorgerecht gemeinsam beantragen. Die Kinder
werden zudem in Zukunft im Scheidungsverfahren angehört. Bei der Aufteilung
des ehelichen Vermögens wird neu das Pensionskassengeld, welches während
der Dauer der Ehe gespart wurde, hälftig aufgeteilt.
Der «Bund» wird in der Altjahrswoche
ausführlich auf das neue Scheidungsrecht eingehen.
20.12.1999
eBund
- «Der Bund» im Internet