Die Liebe ist ein brüchiges Fundament

Schon seit der Reformation kann, zum Beispiel bei Ehebruch, eine Ehe aufgelöst werden.
In grosser Zahl geschieden wird aber erst seit Ende der 1960er-Jahre verzeichnet.
• KATHARINA SCHINDLER

Mitte der Sechzigerjahre begann der Scheidungsboom. Mittlerweile ist die Scheidungsrate auf gegen vierzig Prozent gestiegen. Doch was vor wenigen Jahrzehnten noch als Katastrophe oder gar Schande galt, ist heute - so dramatisch es im Einzelfall auch sein mag - zur Alltäglichkeit geworden. Freilich tut scheiden immer noch weh. Doch immerhin bringt das neue Scheidungsrecht, welches am 1. Januar 2000 in Kraft tritt (Kasten rechts), zumindest für jene Paare, die sich in Frieden zu trennen wissen, ein paar Erleichterungen.

Tendenz steigend
Bei einer Scheidungsrate von über einem Drittel ist das Risiko, dereinst von dieser Erfahrung betroffen zu sein, für alle Verheirateten dramatisch hoch. Trotzdem wird munter weiter geheiratet. 1997 wurden in der Schweiz 39 000 Ehen geschlossen, 17 000 wurden aufgelöst. Sieben Jahre früher standen 46 000 Heiraten 13 000 Scheidungen gegen-über; von 1000 Einwohnern und Einwohnerinnen waren damals durchschnittlich genau zwei Personen - ein Paar - von Scheidung betroffen. 1940 waren es noch 0,7 Personen auf 1000 Einwohner.

Scheiden ist so üblich geworden, dass der Trend seit einigen Jahren selbst vor Pfarrern und Bauern nicht mehr Halt macht. Geschieden wird gleichermassen auf dem Land wie in der Stadt, Reich versteht sich weder besser noch schlechter als Arm, und Ehen zwischen Katholiken scheitern ungefähr ebenso häufig wie Ehen zwischen Protestanten. Als Gruppe mit erhöhtem Risiko gelten aber - das vermag in unserer aufgeklärten Zeit doch eher zu überraschen - überkonfessionelle Ehen: Heiraten zwischen Katholiken und Protestanten gehen laut Statistik seit Jahrzehnten deutlich häufiger in die Brüche als Ehen zwischen Partnern gleicher Konfession.

Auch alte Liebe rostet
Von den 17 000 Scheidungen, die im Jahr 1997 registriert wurden, betrafen 100 Paare, welche noch kein Jahr verheiratet waren. Rund 5000 Paare, also knapp ein Drittel, waren weniger als fünf Jahre verheiratet. Aber auch alte Liebe rostet: Gut ein Fünftel der 1997 geschiedenen Paare war mehr als zwanzig Jahre verheiratet.
Treffen kann es - statistisch gesehen - alle, garantiert «über den Berg» ist man nie. Aus psychologischer Sicht gibt es freilich Kriterien, welche Auskunft über die Erfolgschancen einer Beziehung geben (Kasten links).
Auch gelten Übergangsphasen als besonders krisenanfällig: Zeiten familiärer Veränderungen, welche von den Partnern Neuorientierung und Anpassung erfordern. Der Schritt vom Paar zur Familie ist ein klassischer Übergang, welcher manchen Ehepaaren bereits zum Verhängnis wird. Die Beziehung verändert sich, die Rollen werden neu definiert. Arbeitsteilung, Finanzen und Terminkalender sind nach neuen Kriterien zu regeln, Geld und Zeit werden im Vergleich zu vorher knapper. Als weitere kritische Phasen gelten die Ablösung der Kinder vom Elternhaus und die Schwelle zur Pensionierung.

Getrennt leben ist teuer
Die Auflösung einer Familie war und ist stets mit hohen Kosten verbunden. «Anfang Jahrhundert», sagt Heinz Hausheer, Professor für Zivilrecht an der Universität Bern, «gab es eigentlich nur zwei Scheidungstypen: die, welche nichts zu verlieren hatten, und die, welche es sich leisten konnten.» Auch heute kann sich eigentlich kaum jemand eine Scheidung wirklich leisten. Professor Hausheer rechnet vor, dass für eine Familie mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5500 bis 8000 Franken - was auf rund vierzig Prozent der verheirateten Bevölkerung zutrifft - die Scheidung einer wirtschaftlichen Katastrophe gleichkommt. Bei intakten Familienverhältnissen beträgt die Sparquote in dieser Einkommensklasse 250 bis 500 Franken pro Monat. Da lässt sich leicht ausrechnen, wie schwierig es ist, die Mehrauslagen, welche zwei Haushalte anstelle von einem verursachen, zu berappen.

Soziale Absicherung
Beträgt das Familieneinkommen gar nur 5000 Franken, entsteht bei getrennten Wohnungen in der Regel eine «Mangellage»: Die Betroffenen können nicht mehr selber für die gesamten Lebenshaltungskosten aufkommen. «Die Gesellschaft bezahlt die Scheidungen in Form von Sozialhilfen», erklärt Professor Hausheer. Der Sozialstaat ist eine der Voraussetzungen dafür, dass überhaupt in grosser Zahl geschieden werden kann. Oder umgekehrt: Vor Einführung des Wohlfahrtsstaates waren Ehe und Familie die wichtigste, oft die einzige Solidargemeinschaft.

Streng patriarchalisch
Dass es vor hundert und mehr Jahren praktisch keine Scheidungen gab, sagt so gut wie nichts über die Qualität damaliger Ehen aus. Das Familienleben war streng patriarchalisch geprägt. Noch im Eherecht von 1912, welches bis zu dessen Revision 1988 Gültigkeit hatte, war der Mann das Oberhaupt der Familie. Seine Befehlsgewalt ging so weit, dass er der Frau beispielsweise verbieten konnte, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Stabilität damaliger Partnerschaften war aber vor allem Ausdruck der Funktion, welche die Ehe erfüllte. Wer heiratete, blieb zusammen, die Ernährung einer Familie erforderte die Mitarbeit aller Beteiligten, ein Ausbruch war mit kaum tragbaren Folgen verbunden. Geschiedene Frauen trugen (bis in die 1970er-Jahre hinein) das Stigma der Schande.
Trotzdem besteht die Möglichkeit der Scheidung schon seit dem 16. Jahrhundert. Vom Anfang des Jahrtausends bis zur Reformation galt die Ehe zwar als unauflösliches Sakrament - eine Auffassung, welcher die katholische Kirche bis heute treu geblieben ist. Mit der Reformation wurde die Ehe aber radikal umdefiniert und galt - in reformierten Gegenden - fortan als «weltlich Ding» (Luther): eine dem Staat zudienende Institution, welche in erster Linie die Aufzucht des Nachwuchses sicherstellen sollte. Gleichzeitig begann sich auch die Idee durchzusetzen, die Partner sollten einander achten und in Liebe verbunden sein.
Zwar hielt (und hält) das Modell der bürgerlichen Liebesehe noch lange. Doch bereits im 16. Jahrhundert wurde die Möglichkeit geschaffen, die Ehe aus wichtigen Gründen wieder aufzulösen. Das Zürcher Ehegesetz von 1524 liess im Falle von Ehebruch eine Scheidung zu. Spätere Gesetze des 17. Jahrhunderts akzeptierten darüber hinaus auch böswilliges Verlassen und Impotenz als Scheidungsgründe.

Konfessionell gemischt
In katholischen Gegenden galt die Ehe weiterhin als Sakrament. 1850 fiel gesamtschweizerisch das Verbot konfessionell gemischter Ehen, nachdem bereits 1821 zehn Kantone ein Konkordat dieses Inhalts abgeschlossen hatten. Da nun über die Konfessionsgrenzen hinaus geheiratet werden durfte, galt es, in Bezug auf Scheidungsfragen eine grundsätzliche Einheitlichkeit zu schaffen. Entgegen den Vorstellungen der Katholiken setzte sich die protestantische Vorstellung der Sanktionsscheidung durch (welche, mit einem Unterbruch zwischen 1874 und 1912, bis zur jetzigen Revision des Scheidungsrechts Gültigkeit hatte): Wenn es in einer Ehe schwer wiegende Probleme gab, konnte der oder die «Fehlbare» entlassen werden. Mit umgekehrten Vorzeichen war eine Scheidung grundsätzlich nicht denkbar. Ohne wichtigen Grund und identifizierbaren Schuldigen musste die Ehe erhalten bleiben.
Zwischen 1874 und 1912 war für die Scheidung laut Bundesgesetzgebung lediglich die gemeinsame Entscheidung der Ehepartner nötig. Doch im Zivilgesetzbuch von 1912 kam man von dieser liberalen Haltung wieder ab: Nur wenn die Zerrüttung unzumutbar war, konnte ohne Schuldzuweisung geschieden werden. In jüngerer Vergangenheit wichen immer mehr Paare auf diesen Passus aus - nicht zuletzt deshalb, weil die Vorstellung, prinzipiell sei nur einer der Partner am Scheitern einer Beziehung schuldig, überholt ist.

Weiterhin populär
Grundsätzlich in Frage gestellt wurde die patriarchalische Institution Ehe Ende der 60er-Jahre. Voreheliche Sexualität und nichteheliche Partnerschaften wurden zur Selbstverständlichkeit, die Zahl der Scheidungen wuchs rasant. Doch die Ehe blieb weiterhin eine populäre Lebensform. In den 80er-Jahren nahmen die Heiratszahlen teilweise sogar wieder zu. Offenbar besinnt man sich in wirtschaftlich härteren Zeiten auf die Familie als Solidargemeinschaft. Kommt dazu, dass sich auch innerhalb der Institution Ehe partnerschaftliche Modelle zu etablieren begannen.
Seit dem neuen Eherecht von 1988 sind Mann und Frau einander rechtlich gleichgestellt. Auf den 1. Januar wird nun auch das Scheidungsrecht dem veränderten Zeitgeist angepasst.

Beziehungskiller Stress
ksb. Zu Beginn der Ehe bezeichnen sich 85 Prozent aller Paare als glücklich. Aus welchen Gründen das Glück im Laufe der Jahre oft zerrinnt, ist eine Frage, mit der sich Psychologie und Familienforschung seit Jahrzehnten beschäftigen. Laut Guy Bodenmann, Leiter des Instituts für Familienforschung und -beratung an der Universität Freiburg, lassen sich Scheidungen aus psychologischer Sicht mit 80-prozentiger Genauigkeit voraussagen.
Nicht entscheidend für den längerfristigen Erfolg einer Partnerschaft sind Status oder körperliche Attraktivität. Wichtiger ist, dass sich ein Paar in Bezug auf wichtige Werte, Einstellungen und Interessen ähnlich ist: Die Wahrscheinlichkeit von Konflikten ist vergleichsweise kleiner.
Von herausragender Bedeutung sind aber die Kommunikation zwischen den Partnern und deren Umgang mit Stress. Während eigentliche Katastrophen - wie der Tod eines Kindes, der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine schwere Krankheit - eine Beziehung meist sogar kitten, sind es laut Guy Bodenmann «die alltäglichen Widrigkeiten», welche, in Form von schlechter Laune in die Partnerschaft hineingetragen, dieser auf die Dauer den Garaus machen.
Unter Stress wird weniger und vor allem schlechter kommuniziert. Wenn aber nur noch genörgelt, provoziert und abgewertet wird, kann in absehbarer Zeit mit einer Scheidung gerechnet werden. Eine Langzeituntersuchung der Uni Freiburg ergab, dass Paare, welche unter Stress litten, im Laufe der nächsten fünf Jahre einen deutlich schlechteren Partnerschaftsverlauf hatten als «stressfreie» Paare. Ausschlaggebend waren dabei nicht etwa Überforderung und Überlastung am Arbeitsplatz, sondern «Freizeitstress» und «tägliche Widrigkeiten». Dies seien die eigentlichen «Beziehungskiller», sagt Guy Bodenmann: «Doch der Umgang mit Stress ist lernbar.» Das Institut für Familienforschung in Freiburg führt deshalb regelmässig Präventionstrainings für Paare durch.

Schuldfrage wird nebensächlich
ksb. Am 1. Januar 2000 tritt das neue Scheidungsrecht in Kraft. Im Vordergrund steht in Zukunft die Scheidung auf gemeinsames Begehren. Wenn die Partner sämtliche wichtigen Punkte - wie elterliche Sorge, Unterhalt und Güterrecht - in einer Vereinbarung geregelt haben, ist die Scheidung nur noch eine Formsache. Die Schuldfrage, bis anhin von zent-raler Bedeutung, ist nur noch dann relevant, wenn sich einer der Partner der Scheidung widersetzt. Eine Scheidung auf Klage ist nur noch nach vierjähriger Trennung möglich oder wenn die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zumutbar ist (zum Beispiel bei Gewalttätigkeiten).
Wichtige Neuerungen betreffen auch die Kinder: Neu können die Eltern das Sorgerecht gemeinsam beantragen. Die Kinder werden zudem in Zukunft im Scheidungsverfahren angehört. Bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens wird neu das Pensionskassengeld, welches während der Dauer der Ehe gespart wurde, hälftig aufgeteilt.
Der «Bund» wird in der Altjahrswoche ausführlich auf das neue Scheidungsrecht eingehen.
 
 

20.12.1999
eBund - «Der Bund» im Internet