Getrennt vereint

Am 1. Januar tritt das revidierte Scheidungsrecht in Kraft. Bedeutendste Neuerung darin ist das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Einzelne Elternpaare haben dieses schon bisher praktiziert. Das Beispiel einer Ostschweizer Familie

Im Zentrum des revidierten Scheidungsrechts steht das Wohl der Kinder. Nach Möglichkeit sollen Scheidungskinder in einer Atmosphäre ohne elterliche Auseinandersetzungen aufwachsen und dennoch einen engen Kontakt zu beiden Eltern behalten. Das Recht, gemeinsam für die Kinder zu sorgen, erhalten Eltern indessen nur, wenn beide dieses wollen und die Umstände in einer Konvention regeln. Streiten Eltern um das Sorgerecht, teilen auch in Zukunft Gerichte die Kinder wie bisher einem Partner allein zu.

Eine Familie bleiben

Erfahrung mit dem gemeinsamen Sorgerecht haben Silvana und Erich Frieden (Namen geändert) aus dem Kanton St. Gallen. Trotz ihrer Trennung vor neun Jahren fühlen sie sich nach wie vor als Familie. Sie betreuen ihre beiden Söhne, Dario (15) und Ivo (12), zu je 50 Prozent. Mitte Woche wechseln die Kinder Wohnung und Elternteil. «Das funktioniert seit dem Tag unserer Trennung tadellos», betonen die geschiedenen Eltern. Obwohl das bisherige Scheidungsrecht ein gemeinsames Sorgerecht nicht vorsieht, haben die Richterinnen und Richter beim Ehepaar Frieden beide Augen zugedrückt. Zweieinhalb Jahre lang bewiesen die Eltern vor der Scheidung, dass sie in der Lage sind, trotz Trennung gemeinsam ihre beiden Kinder zu erziehen. Drei Tage beim Vater, vier bei der Mutter, dann wieder mit Schulthek, Kleidern, Teddybär und Gameboy zum Vater. Die Freunde, den Schulweg, sogar das Zuhause wechseln. Ist dieses Leben für Kinder nicht viel zu turbulent? Anstrengend sei dieser Wechsel schon, doch seine Söhne hätten sich damit gut arrangiert, sagt Erich Frieden. «Es ist besser, zwei gesunde Zuhause zu haben, als eines, in welchem die Eltern immer streiten.» Die Kinder haben zu Vater und Mutter eine innige Beziehung. Ausserdem sei jeder Elternteil ausgeruht, wenn die Buben wieder zu ihm kommen, schmunzelt Erich Frieden.

Konflikte lösen

Diese enge Elterngemeinschaft ist für Geschiedene eine grosse Herausforderung. «Ein sauberer Schnitt nach der Trennung ist nicht möglich. Wir wurden immer wieder mit den schmerzlichen Gefühlen der gescheiterten Partnerschaft konfrontiert und mussten anstehende Konflikte lösen», erinnert sich Silvana Frieden. Noch heute telefonieren die Eltern jeden zweiten Tag miteinander und tauschen sich über die Kinder aus. Silvana habe anfangs Mühe gehabt, ihre kleinen Söhne loszulassen, zumal sie vor der Trennung Vollzeitmutter war. Plötzlich sei sie gezwungen gewesen, ihr Einkommen wieder selbst zu verdienen und die wegen der ersten Schwangerschaft unterbrochene Berufs-Ausbildung abzuschliessen. Eine gemeinsame Betreuung setzt voraus, dass beide Eltern auf eine berufliche Karriere verzichten, Teilzeit arbeiten können und genug verdienen. «Die gemeinsamen Rechte machen nur Sinn, wenn Vater und Mutter die Kinder im Alltag auch gemeinsam betreuen», findet Silvana Frieden. Ausserdem sind die Geschiedenen in der Wahl des Wohnortes ziemlich eingeengt. Wenn die Kinder zur Schule gehen, müssen die Eltern in der Nähe wohnen bleiben. Ihr nicht alltägliches, aber vielfältiges Familienleben wollen Eltern und Söhne Frieden trotz allem nicht missen: «Geht es den Eltern wirklich um die Kinder, können alle nur dazugewinnen».
Silvia Minder
 
 
 

14.12.1999
Tagblatt Online