Im Zentrum des revidierten Scheidungsrechts steht das Wohl der Kinder. Nach Möglichkeit sollen Scheidungskinder in einer Atmosphäre ohne elterliche Auseinandersetzungen aufwachsen und dennoch einen engen Kontakt zu beiden Eltern behalten. Das Recht, gemeinsam für die Kinder zu sorgen, erhalten Eltern indessen nur, wenn beide dieses wollen und die Umstände in einer Konvention regeln. Streiten Eltern um das Sorgerecht, teilen auch in Zukunft Gerichte die Kinder wie bisher einem Partner allein zu.
Eine Familie bleiben
Erfahrung mit dem gemeinsamen Sorgerecht haben Silvana und Erich Frieden (Namen geändert) aus dem Kanton St. Gallen. Trotz ihrer Trennung vor neun Jahren fühlen sie sich nach wie vor als Familie. Sie betreuen ihre beiden Söhne, Dario (15) und Ivo (12), zu je 50 Prozent. Mitte Woche wechseln die Kinder Wohnung und Elternteil. «Das funktioniert seit dem Tag unserer Trennung tadellos», betonen die geschiedenen Eltern. Obwohl das bisherige Scheidungsrecht ein gemeinsames Sorgerecht nicht vorsieht, haben die Richterinnen und Richter beim Ehepaar Frieden beide Augen zugedrückt. Zweieinhalb Jahre lang bewiesen die Eltern vor der Scheidung, dass sie in der Lage sind, trotz Trennung gemeinsam ihre beiden Kinder zu erziehen. Drei Tage beim Vater, vier bei der Mutter, dann wieder mit Schulthek, Kleidern, Teddybär und Gameboy zum Vater. Die Freunde, den Schulweg, sogar das Zuhause wechseln. Ist dieses Leben für Kinder nicht viel zu turbulent? Anstrengend sei dieser Wechsel schon, doch seine Söhne hätten sich damit gut arrangiert, sagt Erich Frieden. «Es ist besser, zwei gesunde Zuhause zu haben, als eines, in welchem die Eltern immer streiten.» Die Kinder haben zu Vater und Mutter eine innige Beziehung. Ausserdem sei jeder Elternteil ausgeruht, wenn die Buben wieder zu ihm kommen, schmunzelt Erich Frieden.
Konflikte lösen
Diese enge Elterngemeinschaft ist für
Geschiedene eine grosse Herausforderung. «Ein sauberer Schnitt nach
der Trennung ist nicht möglich. Wir wurden immer wieder mit den schmerzlichen
Gefühlen der gescheiterten Partnerschaft konfrontiert und mussten
anstehende Konflikte lösen», erinnert sich Silvana Frieden.
Noch heute telefonieren die Eltern jeden zweiten Tag miteinander und tauschen
sich über die Kinder aus. Silvana habe anfangs Mühe gehabt, ihre
kleinen Söhne loszulassen, zumal sie vor der Trennung Vollzeitmutter
war. Plötzlich sei sie gezwungen gewesen, ihr Einkommen wieder selbst
zu verdienen und die wegen der ersten Schwangerschaft unterbrochene Berufs-Ausbildung
abzuschliessen. Eine gemeinsame Betreuung setzt voraus, dass beide Eltern
auf eine berufliche Karriere verzichten, Teilzeit arbeiten können
und genug verdienen. «Die gemeinsamen Rechte machen nur Sinn, wenn
Vater und Mutter die Kinder im Alltag auch gemeinsam betreuen», findet
Silvana Frieden. Ausserdem sind die Geschiedenen in der Wahl des Wohnortes
ziemlich eingeengt. Wenn die Kinder zur Schule gehen, müssen die Eltern
in der Nähe wohnen bleiben. Ihr nicht alltägliches, aber vielfältiges
Familienleben wollen Eltern und Söhne Frieden trotz allem nicht missen:
«Geht es den Eltern wirklich um die Kinder, können alle nur
dazugewinnen».
Silvia Minder
14.12.1999
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