Paragrafen machen Kind  das Leben schwer

Umstrittene Ausweisung eines Achtjährigen

Ein achtjähriges, im Graubünden geborenes Kind muss die Schweiz verlassen, obwohl seine aus Rumänien stammende Mutter mit einem Schweizer verheiratet ist und seit Jahren im Bündnerland lebt. Die kantonalen Behörden argumentieren mit dem Gesetz und lassen sich auch von einer Petition nicht beeindrucken.

von Markus Rohner

Mario Murgovski ist 1991 in Scuol auf die Welt gekommen. Bald darauf verliess er die Schweiz und weilte während sieben Jahren bei seiner Grossmutter (mütterlicherseits) in Rumänien. Seinen leiblichen, heute möglicherweise in Rumänien lebenden Vater hat Mario noch nie gesehen. 1998 holte ihn die Mutter, die sich in der Zwischenzeit mit einem Schweizer verheiratet hatte, in die Schweiz zurück. Im kleinen Unterengadiner Dorf Sent besuchte er den Kindergarten, und seit August drückt er dort in der ersten Klasse die Schulbank. "Ein aufgeweckter und fröhlicher Bub", schildern Einheimische den Erstklässler. Marios 45-jährige Mutter arbeitet seit vielen Jahren im Coop-Center von Scuol. Ihr Ehemann Plasch Demonti ist in Sent aufgewachsen und verdient dort sein Brot als Gemeindearbeiter.

Die Behörden schreiten ein

Nun aber ist diese Familienidylle in Gefahr. Nachdem im November 1998 die Fremdenpolizei des Kantons Graubünden und im September 1999 das kantonale Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement ein nachträglich gestelltes Familiennachzugsgesuch abgelehnt haben, droht Mario nun die Ausweisung nach Rumänien. Der Mutter sei es nicht gelungen, den Beweis zu erbringen, dass sie das Sorgerecht über das Kind besitze, argumentieren die Bündner Behörden. "Uns fehlen die notwendigen Papiere", sagt Walter Schlegel, Leiter der kantonalen Fremdenpolizei. So konnte die Familie bis heute keine rumänische Vereinbarung über das Sorgerecht für das Kind beibringen. Und genau auf dieses für das Kindswohl so wichtige Papier stützt sich die Fremdenpolizei.

"Wir haben sehr wohl eine Sorgerechtsvereinbarung vorgelegt", kontert Peter Bieler, der Rechtsanwalt der Familie Demonti. Nur wurde dieses von den rumänischen Justizbehörden ausgestellte Papier von den Schweizern nicht anerkannt. Rechtlich sei am Entscheid der Fremdenpolizei nichts auszusetzen, sagt Bieler. Vielmehr gehe es jetzt um den gesunden Menschenverstand.

Verzweifelte Mutter

Die junge Familie in Sent ist verzweifelt, denn dem achtjährigen Mario droht nicht nur die Trennung von der Mutter, sondern auch der Rauswurf in ein Land, wo er niemanden mehr kennt und dort wohl in einem Kinderheim Unterschlupf fände. Der leibliche Vater ist nach Angaben des Rechtsanwaltes der Familie in Rumänien unauffindbar. Man weiss nicht einmal, ob er noch lebt.

Doch seit Donnerstag macht die Bündner Fremdenpolizei erste Konzessionen: Wenn Familie Demonti einen Vorschuss von 1000 Franken leistet, wird sich Interpol in Rumänien auf die Suche nach Marios leiblichem Vater machen. Dem Bub werde in diesem Fall eine Aufenthaltsverlängerung bis zum 15. März 2000 gewährt. "Wir werden auf dieses Angebot eingehen", sagt Rechtsanwalt Bieler.

Vielleicht gelingt es der Familie auch, in Rumänien endlich jene Papiere zu finden, die für die Behörden in Chur offensichtlich entscheidend für Marios weitere legale Niederlassung in der Schweiz sind.

Ein Fall für die Politik?

Der Fall von Mario wühlt die Bevölkerung von Sent auf. Viele Einheimische können nicht begreifen, wie "herzlos" und "stur" sich die Beamten in Chur verhalten. Spontan haben sie mitten in den Herbstferien eine Petition lanciert und im 950-Seelen-Dorf 141 Unterschriften gesammelt. Der Bezirksarzt, der lokale Untersuchungsrichter, der Gemeindeschreiber, Schulräte, Vertreter der Vormundschaftsbehörde haben zusammen mit vielen anderen Einheimischen mit der Unterschrift ihrem Unverständnis Ausdruck verliehen. "Weil er kein anderes Zuhause hat, erachten wir eine solche Ausweisung als unmenschlich und völlig unverhältnismässig", heisst es in der Petition zuhanden des Bündner Grossen Rates.

Dieser dürfte am Dienstag die Petition zur Kenntnis nehmen, ohne jedoch auf die Entscheide der Fremdenpolizei und des Departements einzugehen. Die vorberatende Justizkommission empfiehlt dem Parlament dieses Vorgehen, weil es die kantonal zuständigen Behörden seien, die darüber zu entscheiden hätten und es nicht in der Kompetenz des Grossen Rates liege, einzelne Verwaltungsakte aufzuheben, abzuändern oder zu bestätigen.
 
 

27.11.1999
www.azag.ch