Torschlusspanik

Wer die Ehe satt hat, lässt sich noch 1999 scheiden. Denn das neue Scheidungsrecht führt zu längeren Verfahren.

Die Entfremdung kam schleichend und ohne Knall, doch plötzlich pressierts. Frau M. will sich scheiden lassen, Herr M. ist einverstanden. "Wir wären froh, wenn wir das noch in diesem Jahr erledigen könnten", schreibt Frau M. dem Zürcher Bezirksgericht.

Den Terminwunsch hegen heuer viele. Wer die Ehe satt hat, lässt sich möglichst noch 1999 scheiden. Denn nächstes Jahr tritt ein neues Scheidungsrecht in Kraft. An den Scheidungsgerichten wird es eng, die Eheverdrossenen stehen Schlange.

"Anfang November war es schon schwierig, am Gericht einen Termin zu finden", sagt die Zürcher Scheidungsanwältin Jeanne DuBois. Bis zu zwanzig Mal täglich werden am Bezirksgericht Zürich aus Ehepaaren geschiedene Leute. Im Halbstundentakt erklären die Richter Ehen für aufgelöst. 35 Minuten dauerte die Scheidungsverhandlung von Herrn und Frau M. im November. Das neue Scheidungsrecht macht zwar vieles einfacher. Die Schuldfrage stellt sich nicht mehr; die schmutzige Wäsche aus miefigen Ehejahren wird nicht mehr an die Luft gezerrt. Aber Konventionalscheidungen werden länger dauern. Denn auch Paare, die sich über die Scheidung einig sind, müssen ab 1. Januar 2000 zuerst eine zweimonatige Bedenkfrist abwarten. Das empfinden viele Ehepaare als Bevormundung und lästige Verzögerung. Frau M., die dieses Jahr scheiden konnte, erhält das Sorgerecht für den zehnjährigen Sohn. Mit Herrn M. hat sie ein ausgedehntes Besuchsrecht vereinbart. Ab nächstem Jahr bietet das neue Scheidungsrecht zwar den Vorteil des gemeinsamen Sorgerechts. Doch dieses können Herr und Frau M. nachträglich noch beantragen. Ab Januar 2000 werden allerdings auch die Kinder befragt, bei wem sie in Zukunft leben möchten. Die Prozedur verlängert das Verfahren und ist nicht allen Eltern geheuer.

"Viele wollen die Kinder nicht hineinziehen", sagt Adrian Studiger, Präsident des Zivilgerichts Bern-Laupen. Die Torschlusspanik in den zerrütteten Ehen schlägt sich an den Gerichten nieder. Diesen November wurden am Zürcher Bezirksgericht fünf Prozent mehr Konventionalscheidungen vollzogen als im letzten Jahr. "In letzter Zeit hatten wir eine gewisse Mehrbelastung", sagt auch Thomas Fassbind, Gerichtspräsident in Luzern. Das Zivilgericht Bern-Laupen verzeichnet "eine merkliche Zunahme an pfannenfertigen Konventionen", wie Gerichtspräsident Studiger sagt. Um den Andrang zu bewältigen, muss das Gericht bis Ende Jahr zwei bis drei zusätzliche Halbtage pro Woche für Scheidungsverhandlungen reservieren.

Schlecht sieht es für Verheiratete aus, die gegen den Willen des Gatten den Hafen der Ehe verlassen wollen. Solche Kampfscheidungen haben sich möglicherweise schon über Jahre hingezogen. Die scheidungsunwillige Ehehälfte kann den Prozess nun problemlos über das Jahresende hinaus verzögern. Mit dem neuen Scheidungsrecht im Jahr 2000 fängt das ganze Verfahren wieder von vorne an. Wer dann nämlich noch nicht vier Jahre getrennt lebt, muss die Scheidungsklage nach Ablauf einer vierjährigen Trennungsfrist neu einreichen.

Für Stau vor dem Scheidungsrichter ist also auch im nächsten Jahr gesorgt.
 

Einigkeit
Am 1. Januar 2000 tritt das neue Scheidungsrecht in Kraft. Dann gelten nur noch zwei Scheidungsgründe: Einigkeit oder Trennung. Bei Einigkeit können sich die Ehegatten nach einer zweimonatigen Bedenkfrist scheiden lassen.

Trennung
Wenn sich eine Seite gegen die Scheidung sträubt, muss der scheidungswillige Partner eine vierjährige Trennung abwarten. Nur in Ausnahmefällen kann man sich auf die Unzumutbarkeit der Ehe berufen.
 

12.11.1999
www.facts.ch