Session der eidgenössischen Räte

Signal für Vollsplitting bei Familienbesteuerung

Nationalrat für geschlechtsneutrale Krankenkassenprämien

Im Windschatten des bundesrätlichen Szenarios zur Rettung der schlingernden Expo hat sich das Parlament am Montag mit den Eckwerten für eine neue Familienbesteuerung befasst. Die heutigen Mängel sind offensichtlich. Die Scheidungsrate wächst, die Zahl der Familienhaushalte nimmt sukzessive ab. Parallel dazu erhöht sich die Zahl der Paare ohne Trauschein, der Einpersonenhaushalte und der kinderlosen Paare. Vor diesem gesellschaftlichen Hintergrund drängt sich eine Änderung der Familienbesteuerung im Rahmen der direkten Bundessteuer auf: Ehe- und Konkubinatspaare sollen künftig in gleichem Masse besteuert worden.

Die Forderung nach einer zeitgemässen Ausgestaltung der Familienbesteuerung auf Bundesebene wird seit Jahren gewälzt. Doch der steuerliche Brocken bewegt sich nicht. Immerhin: Im März dieses Jahres legte eine vom Berner Steuerrechtsprofessor Peter Locher geleitete Expertenkommission drei zivilstandsunabhängige Lösungen zur näheren Prüfung vor: ein Gemeinschaftsbesteuerungsmodell (Vollsplitting mit Wahlrecht), ein modifiziertes Individualbesteuerungsmodell und eine gemischte Variante mit Familiensplitting. Nun liegt der Ball wieder bei der Politik.

Vorreiterrolle St. Gallens

Noch hat der Bundesrat nicht erklärt, welcher Variante er den Vorzug geben möchte. Einen Wink hat er nunmehr vom Nationalrat erhalten. Die Ausserrhoder Freisinnige Dorle Vallender möchte die Ehepaare künftig im Rahmen des Vollsplittings entsprechend dem St. Galler Modell besteuern. Demnach wäre das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer so zu ändern, dass für das gemeinsame Einkommen von Ehepaaren der Steuersatz des halben steuerbaren Einkommens angewendet wird.

Die parlamentarische Initiative Vallender fand in der nationalrätlichen Wirtschaftskommission mehrheitlich Anklang. Der Befund lautete, die Stossrichtung stimme. Das schliesse nicht aus, dass in der Konkretisierungsphase auf einzelne Vorschläge der Kommission Locher zurückgegriffen werden kann, wenn dies sachlich begründet sei. Die von der Zürcher Sozialdemokratin Christine Goll angeführte Kommissionsminderheit hält das St. Galler Vollsplitting-Modell hingegen für mangelhaft. Dies unter anderem deshalb, weil es Einverdiener-Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren und Alleinstehenden bevorteile. Zudem, führte Goll ins Feld, wäre ein Steuerausfall von jährlich 600 Millionen Franken in Kauf zu nehmen, wobei Singles mit hohem Einkommen einseitig profitieren würden. Gleichwohl fand die allgemein formulierte Initiative Vallender eine Mehrheit. Der Variantenstreit um die Ausgestaltung der Familienbesteuerung ist damit noch nicht entschieden. Aber zumindest hat der Nationalrat signalisiert, dass die Reise in Richtung Vollsplitting gehen soll.

Rückgriff auf die Mehrwertsteuer

Auch im Ständerat stand am Montag die Familienbesteuerung zur Diskussion. Ausgangspunkt war hier eine vom Nationalrat gutgeheissene Motion, die eine Verlagerung von maximal 20 Prozent des Ertrags der direkten Bundessteuer auf die Mehrwertsteuer vorsieht (vgl. separaten Bericht). Angestrebt wird mit dieser Massnahme unter anderem, die Belastung von Ehepaaren im Vergleich mit Konkubinatspaaren auszugleichen. Die Zürcher Freisinnige Vreni Spoerry bezeichnete die heutige Form der Familienbesteuerung als Stein des Anstosses, den es aus dem Weg zu räumen gelte. Die Korrektur habe allerdings ihren Preis. Die Mängel liessen sich nur beheben, indem entweder die Alleinstehenden stärker belastet würden oder die zu steile Progressionskurve bei der direkten Bundessteuer verflacht werde. Vor diesem Hintergrund sei der Rückgriff auf die MWSt ein sinnvoller Lösungsansatz.

Der Nationalratsmotion erwuchs in der kleinen Kammer kein Widerstand. Auch die flankierende Forderung Spoerrys, dass die Formel «Senkung der direkten Bundessteuer - Erhöhung des MWSt-Satzes» bei der Weiterbearbeitung des Problems Familienbesteuerung zu berücksichtigen sei, passierte oppositionslos. Kritische Begleitmusik ertönte gleichwohl. Der Schwyzer Christlichdemokrat Bruno Frick warf Bundesrat Villiger vor, das Problem der Familienbesteuerung schlummere schon viel zu lange in den Schubladen des Finanzdepartements. Und der SVP- Wahlkämpfer Maximilian Reimann merkte an, die (von SVP-Fraktionschef Samuel Schmid initiierte) Nationalratsmotion gehe zuwenig weit, da sie fiskalquotenneutral ausgestaltet sei. Hierzu replizierte der Finanzminister, er wäre dankbar, wenn die SVP präzisieren könnte, wo sie namentlich im Sozialbereich einschneidende Sparmassnahmen vorsehe. Ein bisschen AHV-Gold werde die Probleme der AHV jedenfalls nicht lösen. Den Vorwurf, dass die Mühlen auch im Finanzdepartement langsam mahlen, liess Villiger gelten. Das Dossier Familienbesteuerung werde jedoch nicht vertrödelt, versprach er. Er plane, basierend auf den Vorschlägen der Expertenkommission Locher, im Frühjahr 2000 zwei Lösungsmodelle in die Vernehmlassung zu schicken.

Die Gleichbehandlung der Geschlechter soll auch in bezug auf die Krankenversicherungsprämien gelten. Einen neuen Anlauf in diesem schon verschiedentlich debattierten Streitpunkt nahm im Nationalrat die Berner Grüne Franziska Teuscher. Ihre parlamentarische Initiative bezweckt, der unterschiedlichen Prämiengestaltung für Männer und Frauen bei den Zusatzversicherungen einen Riegel zu schieben. Die Frauen auf Grund biologischer Unterschiede stärker zu belasten sei stossend, führten mehrere Votantinnen ins Feld. Argumentiert wurde, dass die Mehrkosten infolge Mutterschaft zu gleichen Teilen Frauen und Männern anzulasten seien, da die Kosten ja auch zu gleichen Teilen verursacht würden. Zu berücksichtigen sei auch, dass viele Frauen unentgeltliche Betreuungsarbeit leisteten, womit bedeutende Gesundheitskosten gespart würden. Bei der Güterabwägung zwischen Vertragsfreiheit und Rechtsgleichheit senkte sich die Waage hauchdünn (78 zu 77 Stimmen) auf die Seite der Initiantin.
 

Dienstag, 5. Oktober 1999
Neue Züricher Zeitung