Der Ständerat hat am Donnerstag ein einziges Wort in den Gesetzesentwurf eingefügt - und damit laut Bundesrat Koller eine Hintertüre zur Wiederaufnahme der Schuldfrage geöffnet. Der neue Geist des neuen Scheidungsrechts wurde auch anderweitig in Frage gestellt.
VON BRUNO VANONI, BERN
Gescheiterte Ehen sollen künftig ohne richterliche Beurteilung der Schuldfrage geschieden werden können: Diesem neuen Grundsatz hatte der Ständerat schon am Mittwoch zugestimmt. Er zeigte sich auch mit der hälftigen Teilung der Pensionskassenansprüche einverstanden, die bisher nicht vorgeschrieben war (vgl. Kasten).
Gemeinsames Sorgerecht
Gestern Donnerstag hat sich nun der Ständerat diskussionslos dafür ausgesprochen, geschiedenen Eltern ein gemeinsames Sorgerecht zuzubilligen, sofern sie sich zuvor auf die Verteilung der Betreuungsaufgaben und der Unterhaltskosten verständigt haben und es mit dem Kindswohl vereinbar ist. Kinder sollen vor dem Scheidungsrichter ein gewichtiges Wort mitreden dürfen; nur aus wichtigen Gründen und auf eigenen Wunsch sollen sie durch einen Beistand vertreten werden.
Zu reden gab im Ständerat vor allem die Frage, wann eine geschiedene Person allenfalls noch an den Lebensunterhalt und die Altersvorsorge ihres Ex-Ehepartners beizutragen hat. Der Gesetzesentwurf von Bundesrat und Kommissionsmehrheit sah Ausnahmen von dieser Beitragspflicht vor, wenn dies "offensichtlich unbillig wäre". Dies wäre der Fall, wenn die beitragsberechtigte Person ihre familiären Unterhaltspflichten grob verletzt, ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt oder gegen den ehemaligen Ehepartner oder dessen Angehörige eine schwere Straftat begangen hat.
Diese abschliessende Beschränkung auf drei Fälle trage der Gefahr des Rechtsmissbrauchs zuwenig Rechnung, kritisierte Franz Wicki (CVP, LU). Durch das Einfügen des Wortes "insbesondere" gelte es, den Gerichten mehr Flexibilität zu ermöglichen und so Urteile zu verhindern, die dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden zuwiderlaufen.
Nach Missbräuchen keine Alimente
Der Vorschlag, den persönlich auch Kommissionssprecher Niklaus Küchler (CVP, OW) unterstützte, sei gefährlich, warnte Christiane Brunner (SP, GE). Auch Bundesrat Koller mahnte, damit werde die Hintertüre in Richtung Verschuldensfrage wieder geöffnet. Trotzdem sprach sich der Rat mit 17 zu 13 Stimmen für das Einfügen des Wortes "insbesondere" aus.
Keine Unterstützung fand Arnold Koller für seinen Vorschlag, die Kantone zur Einrichtung von Mediationsstellen zu verpflichten. Kommissionssprecherin Christine Beerli (FDP, BE) betonte, professionelle Verständigungshilfe für Scheidungswillige könne auch privatrechtlich organisiert werden. Der Ständerat strich daraufhin die Verpflichtung der Kantone aus dem Gesetzesentwurf. Bundesrat Koller will sie im Nationalrat allerdings wieder zur Diskussion stellen, da die Mediation zum neuen, auf einvernehmliche Lösungen setzenden Konzept gehöre.
Kampf dem Frauenhandel
Gemeinsam und erfolgreich verteidigten Kommissionsmehrheit und Bundesrat strengere Vorschriften für professionelle Ehe- und Partnerschaftsvermittlung. Maximilian Reimann (SVP, AG) hatte - unterstützt von Carlo Schmid (AI, CVP) - die Anwendung von Konsumentenschutzregeln auf die eigentliche Ehevermittlung beschränken wollen.
Doch der Rat folgte mit 22 gegen 8 Stimmen
der Argumentation von Niklaus Küchler, Christiane Brunner und Arnold
Koller, die Vorschriften müssten auch für die Vermittlung von
andern Partnerschaften vorab mit Frauen aus Drittwelt- und Ostländern
gelten. Nur so werde es gelingen, die heutigen "krassen, menschenunwürdigen
Missbräuche" (Koller) besser zu bekämpfen.
Tages-Anzeiger
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