Wenn Eltern auseinandergehen
Das Scheidungsrecht wird revidiert - eine der zentralsten Neuerungen ist die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts für Mutter und Vater

Gesetz und Realität klaffen im heutigen Scheidungsrecht weit auseinander. Dies soll sich ändern: Am Mittwoch debattiert der Ständerat über den Entwurf für eine umfassende Revision. Zentrale Punkte sind ein erleichtertes Scheidungsverfahren sowie die Teilung der Ansprüche aus der Pensionskasse. Neu ist auch die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder nach der Scheidung beizubehalten.

VON BARBARA HASLER

Der achtjährige Andreas weint, wenn ihn sein Vater am Sonntagabend zu seiner Mutter zurückbringt. "Noch zwölf Tage, dann komme ich wieder zu dir", sagt er zum Abschied. Scheidungsalltag. Andreas hat sich gleich zweimal auf ein neues Leben einstellen müssen: das erste Mal, als seine Eltern sich trennten, das zweite Mal, als seine Mutter mit ihm in eine andere Stadt zog.

Dabei war alles einmal ganz anders geplant gewesen. Als seine Eltern sich zur Scheidung entschlossen, waren sie sich einig, dass sie wie bis anhin das Kind gemeinsam betreuen wollten. Für das Gesetz aber existieren solche Eltern nicht. Das Scheidungsurteil lautete wie so viele: Sorgerecht für die Mutter, Vaterbesuche jedes zweite Wochenende und in den Ferien. Andreas' Eltern liessen sich davon nicht beeindrucken: Der Vater zog in eine Wohnung nur zwei Häuser weiter, der Bub pendelte hin und her. So weit, so gut.

Hätten sich Andreas' Eltern gut verstanden, wäre es wohl auch so geblieben. Aber hatten sie sich nicht scheiden lassen, weil sie sich nicht mehr verstanden? Andreas' Mutter wollte Abstand und zog in eine andere Stadt. Das Arrangement brach auseinander, Andreas' Vater hat keine Möglichkeit, daran etwas zu ändern, und das Kind selbst noch viel weniger. Die Geschichte ist nicht erfunden, nur hat Andreas einen anderen Namen.

Das Trauma mildern

Mit dem neuen Scheidungsrecht könnten solche Fälle anders verlaufen. Eltern sollen in Zukunft das Recht haben, dem Gericht ein gemeinsames Sorgerecht zu beantragen. Dies bedingt jedoch, dass sie sich in einer schriftlichen Vereinbarung darüber einig sind, wer wieviel zahlt und wer wie oft die Kinder betreut. Das Gericht muss dann noch prüfen, ob diese Lösung auch zum Wohle der Kinder ist.

Länder wie etwa Frankreich, Grossbritannien oder Deutschland kennen das gemeinsame Sorgerecht seit Jahren. In Schweden, Norwegen und Finnland ist es gar die Regel.

Es sei wissenschaftlich erhärtet, dass "jene Kinder die traumatischen Erfahrungen der Scheidung besser verarbeiten, die mit beiden Eltern weiterhin gute und enge Beziehungen unterhalten können", argumentiert der Bundesrat in seiner Botschaft. Mit dem gemeinsamen Sorgerecht gebe der Staat den Eltern zudem mehr Autonomie: Sie müssen sich eigenständig zu einer Lösung für ihre Kinder zusammenraufen. Untersuchungen aus Deutschland zeigen, dass Eltern, die sich für dieses Modell entschieden, in der Regel auch dabei bleiben. Als Regel sieht der Bundesrat das gemeinsame Sorgerecht aber nicht: Dies wäre eine "falsche Idealisierung der Kooperationsfähigkeit geschiedener Eltern".

Betreuen oder befehlen?

Der 15jährige Fabio hat kooperativere Eltern als Andreas: Zwar hat seine Mutter das Sorgerecht, aber er kann weitgehend frei entscheiden, wie oft er bei Vater oder Mutter sein will. Seine Eltern sind beide wieder verheiratet, beide standen schon einmal vor der Situation, in einer anderen Stadt eine Stelle anzunehmen, haben aber zugunsten von Fabio darauf verzichtet. "Wenn man auch nach der Scheidung freundschaftlich miteinander umgehen kann, so funktioniert das. Wenn nicht, so nützt auch kein Gesetz", sagt Fabios Vater. "Ein gemeinsames Sorgerecht ist dann gut, wenn beide Eltern das Kind auch wirklich betreuen."

Missbrauch denkbar

Nach dem neuen Gesetz müssen sich die Eltern über die Betreuung nur "verständigen". Wie sie diese im Alltag ausgestalten, ist ihnen überlassen. "Das ist nicht richtig", meint etwa die grüne Luzerner Nationalrätin Cécile Bühlmann. "Entscheidend müsste sein, wie die Eltern bereits vor der Scheidung gelebt haben. Ich sehe nicht ein, warum ein Vater, der sich während der Ehe im Alltag kaum um die Kinder gekümmert hat, der Mutter auch nach der Scheidung noch dreinreden soll." Kritikerinnen und Kritiker äussern noch eine andere Befürchtung: Vor allem Väter könnten das gemeinsame Sorgerecht dazu benutzen, die Kinderalimente herunterzudrücken - mit dem Argument, sie leisteten ja schliesslich auch Betreuungsarbeit.

Kinder werden angehört

Auch die Kinder werden im neuen Scheidungsrecht etwas zu ihrem Schicksal zu sagen haben. Anders als bisher haben sie künftig das Recht, angehört zu werden - sobald sie alt genug sind, ihre Situation auch beurteilen zu können. Dabei sollen Kinder nicht in zusätzliche Loyalitätskonflikte gestürzt werden, indem sie etwa die Frage beantworten müssen, ob sie lieber beim Vater oder bei der Mutter oder bei beiden leben möchten. Das Gericht soll vielmehr im Gespräch herausfinden, was für das Wohl des Kindes am besten ist. Im Konfliktfall um Sorge- oder Besuchsrecht kann das Kind zur Wahrung seiner Interessen auch einen eigenen Beistand im Scheidungsprozess der Eltern bekommen.

Die bevorstehende Revision des Zivilgesetzbuches betrifft schliesslich nicht nur die Scheidung: Neu sollen auch unverheiratete Eltern ein gemeinsames Sorgerecht beantragen können. Wie Scheidungspaare müssen sie eine schriftliche Vereinbarung über Unterhalt und Betreuung treffen. Entscheiden muss hier nicht ein Gericht, sondern die Vormundschaftsbehörde.
 

Tages-Anzeiger
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