Die Schweiz hat das älteste Scheidungsrecht Europas. "Zwischen geschriebenem Recht und der Wirklichkeit klafft ein tiefer Graben", begründete Kommissionspräsident Niklaus Küchler (CVP, OW) die Notwendigkeit einer Revision. Damit waren im Ständerat alle einverstanden, Diskussionen gab es nur um Details. Dabei ging es nicht nur um Scheidung, sondern auch um Anpassungen beim Eheschliessungsrecht.
VON BARBARA HASLER, BERN
So emotional es bei einer Scheidung meist zu und her geht, so emotionslos behandelte der Ständerat am Mittwoch die Revision des Scheidungsrechtes aus dem Jahre 1907. Hehre Moralpredigten über intakte Ehen und Familien als Kernzelle des Staates blieben aus. "Wir diskutieren hier über ein reines Scheidungsrecht und nicht über ein Eheerhaltungsrecht", meinte Franz Wicki (CVP, LU). Sein Parteikollege, der Urner Hans Danioth, pflichtete ihm bei: "Der Staat kann keine Therapie für die Krise der Institution Ehe in der heutigen Zeit anbieten."
Bundesrat Arnold Koller fasste den Grundsatz des neuen Scheidungsrechtes zusammen: "Kein Gesetz kann eine kaputte Ehe flicken. Aber der Staat kann dafür sorgen, dass eine Scheidung bei den Betroffenen, vor allem den Kindern, nicht mehr Schaden als nötig anrichtet." Es sei heute wissenschaftlich erwiesen, dass Scheidungskinder bessere Chancen hätten als Kinder, die in einer tief zerrütteten Ehe aufwachsen. Im vergangenen Jahr waren in der Schweiz 45 000 Menschen - Frauen, Männer und Kinder - von einer Scheidung betroffen.
Verbesserung für die Frauen
Ein zentraler Punkt des neuen Scheidungsrechts ist die Besserstellung von Frauen in der Pensionskasse: Im Falle einer Scheidung müssen die während der Ehe angesparten Gelder künftig hälftig geteilt werden. So stehen Frauen, die nicht erwerbstätig waren, nicht plötzlich ohne Altersvorsorge da (TA vom Montag). "Das ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Gleichstellung", erklärte die frischgebackene FDP-Fraktionschefin Christine Beerli (Bern). "Er fördert die wirtschaftliche Selbständigkeit von Frauen. Immer weniger Männer werden ihren Frauen eine lebenslängliche Unterhaltsrente bezahlen müssen."
Unterstützt wurde sie dabei von ihrer Genfer SP-Kollegin Christiane Brunner. "Auch das beste Scheidungsrecht aber kann nicht die volle Chancengleichheit herstellen, wenn diese nicht schon während der Ehe bestanden hat", räumte Brunner allerdings ein. Frauen müssten aufhören, allein Opfer für das Familienleben zu erbringen.
Beerli wie Brunner unterstützten auch die Neuerung eines gemeinsamen Sorgerechtes für die Kinder nach der Scheidung. "Auch wenn nicht viele davon Gebrauch machen werden, so ist es richtig, dass es diese Möglichkeit gibt", sagte die Genfer SP-Frau. Justizminister Arnold Koller freute sich über den Zuspruch der Frauen. Die in den letzten Wochen in der öffentlichen Diskussion geäusserte Kritik, auch das neue Scheidungsrecht diskriminiere die Frauen, wies er entschieden zurück.
Den Kantonen nichts vorschreiben
Auf weniger Unterstützung stiessen sowohl in der vorbereitenden Kommission wie im Rat jene Vorschläge, die kantonales Recht berühren. Dazu gehört etwa die Verpflichtung der Kantone, sogenannte Mediationsstellen anzubieten. Diese sollen bei Uneinigkeit über Unterhalt oder Kinderzuteilung zwischen Mann und Frau vermitteln.
"Der Bund soll den Kantonen keine neuen Institutionen vorschreiben, die sie auch noch finanzieren müssen", argumentierte Franz Wicki als Sprecher der Kommission. "Die bestehenden Ehe- und Familienberatungsstellen genügen vollauf", meinte auch Erika Forster (FDP, SG). Über die Mediationsstellen sowie eine Anzahl weiterer Detailfragen wird der Ständerat aber erst heute Donnerstag entscheiden.
Zwei Monate Bedenkzeit
Am längsten wurde über den Ablauf des Scheidungsverfahrens diskutiert. Die Schuldfrage wird im neuen Recht keine Rolle mehr spielen, und das Gericht wird auch nicht mehr abklären müssen, ob eine Ehe heillos zerrüttet ist oder nicht. Zur Regel soll die Konventionalscheidung werden, bei der das Paar gemeinsam die Scheidung einreicht und sich über Unterhalt und Kinderzuteilung einigt. Der Bundesrat und mit ihm die Minderheit der Kommission sahen vor, dass ein Paar die Scheidung einreicht, vom Gericht angehört wird, danach eine zweimonatige Bedenkfrist einhält und noch einmal vor Gericht zur Anhörung erscheinen muss.
Die Mehrheit der Kommission wollte auf diese zweite Anhörung verzichten, weil sie "überflüssig, unnütz und eine Belastung für die Gerichte ist", wie Christine Beerli es ausdrückte. Es genüge, nach zwei Monaten noch einmal schriftlich den Scheidungswillen kundzutun. Dieser Argumentation widersprach Christiane Brunner: Frauen würden oft zu schnell ihren Ehemännern nachgeben und sich Regelungen aufschwatzen lassen, die sie sich besser noch einmal überlegten. Eine zweite Anhörung sei darum richtig.
Noch weiter deregulieren wollte dagegen
Erika Forster und die zweimonatige Bedenkfrist ganz streichen. Die Praxis
sei heute schon in manchen Kantonen liberaler, als sie der Bundesrat jetzt
in der Revision vorschlage. "Mit Ihrer Variante hätten wir das weitaus
leichteste Scheidungsrecht Europas", wehrte sich Bundesrat Koller. "Die
Ehe ist aber eben nicht nur ein Vertrag, den man so einfach auflösen
kann." Gerade für junge Paare sei eine Bedenkzeit richtig. Mit 24:6
Stimmen setzte sich der Vorschlag der Kommission durch, die Bedenkfrist
beizubehalten, auf eine zweite Anhörung aber zu verzichten.
Tages-Anzeiger
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