Gender Mainstreaming

lic. iur. Zita Küng

Gleichstellung von Frau und Mann ist nicht das aktuell heisseste Thema, auf das sich alle mit Freude stürzen. Mit Publikationen und Aktivitäten im Bereich Chancengleichheit erfahren wir nicht die grösste Bewunderung und die nötige lukrative Wertschätzung. Gleichstellung ist eher ein ärgerlicher Dauerbrenner. Wird Gender Mainstreaming als weltweite Strategie ein wirksames Mittel gegen den Verdruss?
 
 [Rz 1] Bisher waren es – mit einigen wenigen Ausnahmen – interessierte und engagierte Frauen, die das Geschlechterverhältnis als gesellschaftlich zentrale Frage thematisierten und eine Veränderung in Richtung Gleichstellung verlangten. Da unter ihnen wenig Frauen sind/waren, die Entscheidungspositionen innehaben, verläuft die Veränderungsrichtung von unten nach oben: bottom – up.

[Rz 2] Gender Mainstreaming wird immer breiter als Strategie zur Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit in Betrieben, Verwaltungen aber auch in der Politik diskutiert und angewandt. Es lohnt sich deshalb zu verstehen, was damit gemeint ist.
Engl. „Gender“ bedeutet Geschlecht im sozialen (nicht im biologischen) Sinn. „Mainstreaming“, kommt von Hauptstrom und Selbstverständlichkeit. Gender Mainstreaming als Tätigkeit heisst somit, die beiden Geschlechter bei allen Fragen und Entscheidungen ebenso konsequent im Blickfeld zu halten, wie dies bezüglich der Kosten geschieht. So selbstverständlich wie gefragt wird, „was kostet es“, wird mit Gender Mainstreaming gefragt, „was bringt es Frauen, was bringt es Männern“. Und ebenso selbstverständlich wie Chefinnen und Chefs für die Finanzen verantwortlich sind, sind sie dies auch für das Geschlechterverhältnis. Gender Mainstreaming ist eine top – down Strategie.

[Rz 3] Mit der 4. Weltfrauenkonferenz in Beijing im September 1995 ist Gender Mainstreaming ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen. Die UNO-Vollversammlung vom Dezember 1995 [Fn 1] hat die Resultate der Weltfrauenkonferenz aufgenommen und beschlossen, sich diese Strategie für alle ihre Organisationen anzueignen. Sämtlichen Mitgliedländern und NGOs hat sie empfohlen es ihr gleich zu tun. Damit wird die Verantwortung für das Geschlechterverhältnis auf alle Entscheidtragenden ausgedehnt.

[Rz 4] In den Amsterdamer Verträgen von 1997 [Fn 2] hat die Europäische Union für ihre Mitgliedländer Gender Mainstreaming festgeschrieben:

[Rz 5] Der Europarat hat eine „Group of Specialists on Mainstreaming“ gebildet, die im Mai 1998 einen wichtigen Bericht publiziert hat. Darin zu finden sind etwa Rahmenbedingungen für Gender Mainstreaming [Fn 3].
Die Mitgliedsländer der EU sind also zu Gender Mainstreaming, zur Verschönerung des Geschlechterverhältnisses, verpflichtet.

[Rz 6] Auch die Schweiz hat sich diesem Mainstream angeschlossen und dies im Aktionsplan der Schweiz für die Gleichstellung von Frau und Mann von 1999 [Fn 4] in der ersten der 15 Prioritäten festgeschrieben.

[Rz 7] Gender Mainstreaming öffnet aber auch den Blick auf das Recht. Wenn sämtliche Entscheidungen, die von allen Akteurinnen und Akteuren getroffen werden, immer auch Auswirkungen auf das Geschlechterverhältnis bringen, gilt dies ebenso für die Entscheidungen im Rechtsbereich: von der Rechtssetzung auf allen Stufen, über die Gesetzesanwendungen in allen Gebieten, bis hin zur Rechtsprechung in Streitfällen.
Die EU fordert für diese Problemstellung ein Gender Impact Assessment: Die Ueberprüfung der Auswirkungen auf Frauen und Männer und die Beurteilung, wie eine konkrete Vorlage zur Gleichstellung der Geschlechter beiträgt. Sollte festgestellt werden, dass keine positive Wirkung erwartet werden kann, muss die Vorlage entsprechend nachgebessert werden.

[Rz 8] So informieren im aktuellen Zeitpunkt Fachpersonen aus den Bereichen Recht, Soziologie, Oekonomie, Psychologie, Organisationsentwicklung usw. Entscheidtragende auf allen Ebenen, wie sie Gender Mainstreaming konkret umsetzen und implementieren können. Noch sind diese Projekte im Startstadium.
Es ist interessant zu verfolgen, wie breit die Pilotprojekte angelegt sind: Von geschlechterspezifischen Budgetanalysen und Ressourcenverteilungen im Sportsektor, über publikumsorientierte Parksanierungsausschreibungen und Friedhofnutzungskonzepte – überall wird versucht, interessante und praktikable Ansatzpunkte zu finden und zu zeigen, wie auch Sektoren, die bisher als geschlechtsneutral galten, konkret zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen können.

[Rz 9] Wie Gender Mainstreaming als Strategie rechtlich so verbindlich gestaltet werden kann, dass diese Strategie längerfristig zur Gleichstellung von Frau und Mann beiträgt, ist zur Zeit noch offen. Das Bedürfnis von Juristinnen und Juristen, individuell einklagbare Titel zu erhalten, wird m.E. in nächster Zukunft nicht eingelöst werden. Trotzdem muss diese Debatte geführt werden.
Dies dürfte zum Beispiel eine Frage sein, die am künftigen Schweizerischen Feministischen Rechtsinstitut (FRI) in ihrer ganzen Tiefe diskutiert wird. Sowohl rechtstheoretische als auch rechtsphilosophische Aspekte werden dabei einfliessen – zusätzlich zum ganzen Wissen um die Lebensrealitäten von Frauen und Männern, so weit sie greifbar sind.

[Rz 10] Der 9. feministische Juristinnenkongress vom 13./14. September 2002 in Basel unter dem Titel „Zauberformel Gender Mainstreaming? Die Geschlechterperspektive in Recht-Ökonomie-Politik“ bietet Gelegenheit, dieses vielversprechende Konzept kennenzulernen und kritisch zu reflektieren (Infos und Anmeldung unter www.profri.ch).
 

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Beitrag von lic.iur. Zita Küng, Inhaberin von EQuality – Agentur für Gender Mainstreaming und Projektleiterin für den Aufbau des Schweizerischen Feministischen Rechtsinstituts – FRI

[Fn 1] A/RES/50/42, Fourth World Conference on Women, adopted at the 86th plenary meeting, 8 December 1995. Für die genauen Dokumente: http://www.un.org/documents/ga/res/50/a50r042.htm
[Fn 2] Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25. März 1957 (EGV), Konsolidierte Fassung mit den Änderungen durch den Vertrag von Amsterdam vom 2. Oktober 1997. Weitere Informationen: http://www.europa.eu.int
[Fn 3] Gender Mainstreaming – Conceptual framework, methodology and presentation of good practices, Final Report of Activities of the Group of Specialists on Mainstreaming (EG-S-MS), Strassbourg 1998, EG-S-MS (98). Weitere Informationen: http://www.humanrights.coe.int/equality ® Documents
[Fn 4] Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (Hrsg.), Interdepartementale Arbeitsgruppe Folgearbeiten zur 4. UNO-Weltfrauenkonferenz von Beijing (1995), Gleichstellung von Frau und Mann, Aktionsplan der Schweiz, Bern 1999. Für Bestellungen: http://www.equality-office.ch/d/m-publikationsliste.htm#aktionsplan

http://www.weblaw.ch/jusletter/Artikel.jsp?ArticleNr=1871&Language=1