lic. iur. Zita Küng
Gleichstellung von Frau
und Mann ist nicht das aktuell heisseste Thema, auf das sich alle mit Freude
stürzen. Mit Publikationen und Aktivitäten im Bereich Chancengleichheit
erfahren wir nicht die grösste Bewunderung und die nötige lukrative
Wertschätzung. Gleichstellung ist eher ein ärgerlicher Dauerbrenner.
Wird Gender Mainstreaming als weltweite Strategie ein wirksames Mittel
gegen den Verdruss?
[Rz 1] Bisher waren
es – mit einigen wenigen Ausnahmen – interessierte und engagierte Frauen,
die das Geschlechterverhältnis als gesellschaftlich zentrale Frage
thematisierten und eine Veränderung in Richtung Gleichstellung verlangten.
Da unter ihnen wenig Frauen sind/waren, die Entscheidungspositionen innehaben,
verläuft die Veränderungsrichtung von unten nach oben: bottom
– up.
[Rz 2] Gender Mainstreaming
wird immer breiter als Strategie zur Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit
in Betrieben, Verwaltungen aber auch in der Politik diskutiert und angewandt.
Es lohnt sich deshalb zu verstehen, was damit gemeint ist.
Engl. „Gender“ bedeutet Geschlecht
im sozialen (nicht im biologischen) Sinn. „Mainstreaming“, kommt von Hauptstrom
und Selbstverständlichkeit. Gender Mainstreaming als Tätigkeit
heisst somit, die beiden Geschlechter bei allen Fragen und Entscheidungen
ebenso konsequent im Blickfeld zu halten, wie dies bezüglich der Kosten
geschieht. So selbstverständlich wie gefragt wird, „was kostet es“,
wird mit Gender Mainstreaming gefragt, „was bringt es Frauen, was bringt
es Männern“. Und ebenso selbstverständlich wie Chefinnen und
Chefs für die Finanzen verantwortlich sind, sind sie dies auch für
das Geschlechterverhältnis. Gender Mainstreaming ist eine top – down
Strategie.
[Rz 3] Mit der 4. Weltfrauenkonferenz in Beijing im September 1995 ist Gender Mainstreaming ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen. Die UNO-Vollversammlung vom Dezember 1995 [Fn 1] hat die Resultate der Weltfrauenkonferenz aufgenommen und beschlossen, sich diese Strategie für alle ihre Organisationen anzueignen. Sämtlichen Mitgliedländern und NGOs hat sie empfohlen es ihr gleich zu tun. Damit wird die Verantwortung für das Geschlechterverhältnis auf alle Entscheidtragenden ausgedehnt.
[Rz 4] In den Amsterdamer Verträgen von 1997 [Fn 2] hat die Europäische Union für ihre Mitgliedländer Gender Mainstreaming festgeschrieben:
Artikel 3
Abs. 1 Die Tätigkeit
der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 umfasst nach Massgabe dieses Vertrags
und der darin vorgesehenen Zeitfolge
a) das Verbot von Zöllen...
...
u) Massnahmen in den Bereichen
Energie, Katastrophenschutz und Fremdenverkehr.
Abs. 2 Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern“.
[Rz 6] Auch die Schweiz hat sich diesem Mainstream angeschlossen und dies im Aktionsplan der Schweiz für die Gleichstellung von Frau und Mann von 1999 [Fn 4] in der ersten der 15 Prioritäten festgeschrieben.
[Rz 7] Gender Mainstreaming
öffnet aber auch den Blick auf das Recht. Wenn sämtliche Entscheidungen,
die von allen Akteurinnen und Akteuren getroffen werden, immer auch Auswirkungen
auf das Geschlechterverhältnis bringen, gilt dies ebenso für
die Entscheidungen im Rechtsbereich: von der Rechtssetzung auf allen Stufen,
über die Gesetzesanwendungen in allen Gebieten, bis hin zur Rechtsprechung
in Streitfällen.
Die EU fordert für diese
Problemstellung ein Gender Impact Assessment: Die Ueberprüfung der
Auswirkungen auf Frauen und Männer und die Beurteilung, wie eine konkrete
Vorlage zur Gleichstellung der Geschlechter beiträgt. Sollte festgestellt
werden, dass keine positive Wirkung erwartet werden kann, muss die Vorlage
entsprechend nachgebessert werden.
[Rz 8] So informieren im aktuellen
Zeitpunkt Fachpersonen aus den Bereichen Recht, Soziologie, Oekonomie,
Psychologie, Organisationsentwicklung usw. Entscheidtragende auf allen
Ebenen, wie sie Gender Mainstreaming konkret umsetzen und implementieren
können. Noch sind diese Projekte im Startstadium.
Es ist interessant zu verfolgen,
wie breit die Pilotprojekte angelegt sind: Von geschlechterspezifischen
Budgetanalysen und Ressourcenverteilungen im Sportsektor, über publikumsorientierte
Parksanierungsausschreibungen und Friedhofnutzungskonzepte – überall
wird versucht, interessante und praktikable Ansatzpunkte zu finden und
zu zeigen, wie auch Sektoren, die bisher als geschlechtsneutral galten,
konkret zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen können.
[Rz 9] Wie Gender Mainstreaming
als Strategie rechtlich so verbindlich gestaltet werden kann, dass diese
Strategie längerfristig zur Gleichstellung von Frau und Mann beiträgt,
ist zur Zeit noch offen. Das Bedürfnis von Juristinnen und Juristen,
individuell einklagbare Titel zu erhalten, wird m.E. in nächster Zukunft
nicht eingelöst werden. Trotzdem muss diese Debatte geführt werden.
Dies dürfte zum Beispiel
eine Frage sein, die am künftigen Schweizerischen Feministischen Rechtsinstitut
(FRI) in ihrer ganzen Tiefe diskutiert wird. Sowohl rechtstheoretische
als auch rechtsphilosophische Aspekte werden dabei einfliessen – zusätzlich
zum ganzen Wissen um die Lebensrealitäten von Frauen und Männern,
so weit sie greifbar sind.
[Rz 10] Der 9. feministische
Juristinnenkongress vom 13./14. September 2002 in Basel unter dem Titel
„Zauberformel Gender Mainstreaming? Die Geschlechterperspektive in Recht-Ökonomie-Politik“
bietet Gelegenheit, dieses vielversprechende Konzept kennenzulernen und
kritisch zu reflektieren (Infos und Anmeldung unter www.profri.ch).
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Beitrag von lic.iur. Zita
Küng, Inhaberin von EQuality – Agentur für Gender
Mainstreaming und Projektleiterin für den Aufbau des Schweizerischen
Feministischen Rechtsinstituts – FRI
[Fn 1] A/RES/50/42, Fourth
World Conference on Women, adopted at the 86th plenary meeting, 8 December
1995. Für die genauen Dokumente: http://www.un.org/documents/ga/res/50/a50r042.htm
[Fn 2] Vertrag zur Gründung
der Europäischen Gemeinschaft vom 25. März 1957 (EGV), Konsolidierte
Fassung mit den Änderungen durch den Vertrag von Amsterdam vom 2.
Oktober 1997. Weitere Informationen: http://www.europa.eu.int
[Fn 3] Gender Mainstreaming
– Conceptual framework, methodology and presentation of good practices,
Final Report of Activities of the Group of Specialists on Mainstreaming
(EG-S-MS), Strassbourg 1998, EG-S-MS (98). Weitere Informationen: http://www.humanrights.coe.int/equality
® Documents
[Fn 4] Eidg. Büro für
die Gleichstellung von Frau und Mann (Hrsg.), Interdepartementale Arbeitsgruppe
Folgearbeiten zur 4. UNO-Weltfrauenkonferenz von Beijing (1995), Gleichstellung
von Frau und Mann, Aktionsplan der Schweiz, Bern 1999. Für Bestellungen:
http://www.equality-office.ch/d/m-publikationsliste.htm#aktionsplan
http://www.weblaw.ch/jusletter/Artikel.jsp?ArticleNr=1871&Language=1