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GeCoBi Presseerklärung
Betrifft:
Vernehmlassung zur Neuregelung der gemeinsamen elterlichen Sorge Mit grosser Freude
hat GeCoBi Kenntnis davon genommen, dass der Bundesrat den
Gesetzesentwurf zur gemeinsamen elterlichen Sorge nun endlich in die
Vernehmlassung geschickt hat. Wir begrüssen den
Vorschlag des Bundesrates, die gemeinsame elterliche Sorge auf alle
Eltern auszudehnen. Damit können auch den von Trennung und Scheidung
betroffenen Kindern beide Eltern erhalten bleiben. Unser Ziel, die
gemeinsame elterliche Verantwortung im Gesetz zu verankern bleibt
unverändert zentral. Es ist uns ein grosses Anliegen, diese längst
überfällige Revision so schnell als möglich Realität werden zu lassen.
Das Recht jedes Kindes auf beide Eltern ist im UNO-Kinderrecht
festgeschrieben und es ist Zeit, dass auch die Schweiz ihre
Gesetzesbestimmungen entsprechend anpasst, wie das unsere Nachbarländer
schon längst getan haben. Mit dem Einbezug
der unverheirateten Eltern könnte die Schweiz sogar zur
Führungsposition in Europa vorstossen, ist doch dies noch lange nicht
überall konsequent umgesetzt. Die moderne Auffassung vom Zusammenleben
der Menschen erlaubt aber gar keine andere Interpretation als diese,
dass Kinder unverheirateter Eltern denjenigen verheirateter Eltern in
jedem Punkt gleich gestellt sein müssen. Oliver Hunziker,
Präsident von GeCoBi sagt dazu: „Wir müssen durch geeignete Regelungen
dafür sorgen, dass die Kinder im Falle einer Trennung nicht länger zum
Spielball von Machtkämpfen werden. Durch die gemeinsame elterliche
Verantwortung als Regelfall werden Sorgerechtskämpfe zur Ausnahme und
viele Kinder davor bewahrt, sich quasi zwischen ihren Eltern
entscheiden zu müssen. Wir müssen einsehen, dass das heutige
konfliktfördernde System nicht zeitgemäss ist, und deshalb fordern wir
von GeCoBi, mit der Einführung der gemeinsamen elterlichen
Verantwortung auch gleichzeitig die Abkehr vom Scheidungsgericht, hin
zu mediativen Ansätzen. Eltern bleiben
Eltern, dies ist die zentrale Erkenntnis, die es umzusetzen gilt“ Nachdem das
Parlament 2005 die von Nationalrat Reto Wehrli eingereichte Motion an
den Bundesrat überwiesen hatte, geschah lange Zeit nichts. Die für
Herbst 2007 erwartete Gesetzesvorlage erfuhr mehrere Verzögerungen bis
sie dann schliesslich im Herbst 2008 für die Vernehmlassung geplant
war. Geht man davon
aus, dass jedes Jahr rund 16‘000 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern
betroffen sind (Statistik des Bundes), wobei die Kinder unverheirateter
Eltern davon noch nicht einmal erfasst sind, so kann man daraus
ableiten, dass seit der Überweisung durch das Parlament rund 50‘000
Kinder von dieser Frage betroffen worden sind. Oliver Hunziker Präsident GeCoBi +41 79 645 9554 GeCoBi
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