Schweizerische Vereinigung für gemeinsame elternschaft
association suisse pour la coparentalité
associazione svizzera per la bigenitorialità

 

GeCoBi Presseerklärung  

Betrifft: Vernehmlassung zur Neuregelung der gemeinsamen elterlichen Sorge

 

Mit grosser Freude hat GeCoBi Kenntnis davon genommen, dass der Bundesrat den Gesetzesentwurf zur gemeinsamen elterlichen Sorge nun endlich in die Vernehmlassung geschickt hat.

Wir begrüssen den Vorschlag des Bundesrates, die gemeinsame elterliche Sorge auf alle Eltern auszudehnen. Damit können auch den von Trennung und Scheidung betroffenen Kindern beide Eltern erhalten bleiben.

 

Unser Ziel, die gemeinsame elterliche Verantwortung im Gesetz zu verankern bleibt unverändert zentral. Es ist uns ein grosses Anliegen, diese längst überfällige Revision so schnell als möglich Realität werden zu lassen. Das Recht jedes Kindes auf beide Eltern ist im UNO-Kinderrecht festgeschrieben und es ist Zeit, dass auch die Schweiz ihre Gesetzesbestimmungen entsprechend anpasst, wie das unsere Nachbarländer schon längst getan haben.

 

Mit dem Einbezug der unverheirateten Eltern könnte die Schweiz sogar zur Führungsposition in Europa vorstossen, ist doch dies noch lange nicht überall konsequent umgesetzt. Die moderne Auffassung vom Zusammenleben der Menschen erlaubt aber gar keine andere Interpretation als diese, dass Kinder unverheirateter Eltern denjenigen verheirateter Eltern in jedem Punkt gleich gestellt sein müssen.

 

Oliver Hunziker, Präsident von GeCoBi sagt dazu: „Wir müssen durch geeignete Regelungen dafür sorgen, dass die Kinder im Falle einer Trennung nicht länger zum Spielball von Machtkämpfen werden. Durch die gemeinsame elterliche Verantwortung als Regelfall werden Sorgerechtskämpfe zur Ausnahme und viele Kinder davor bewahrt, sich quasi zwischen ihren Eltern entscheiden zu müssen. Wir müssen einsehen, dass das heutige konfliktfördernde System nicht zeitgemäss ist, und deshalb fordern wir von GeCoBi, mit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung auch gleichzeitig die Abkehr vom Scheidungsgericht, hin zu mediativen Ansätzen.

Eltern bleiben Eltern, dies ist die zentrale Erkenntnis, die es umzusetzen gilt“

 

Nachdem das Parlament 2005 die von Nationalrat Reto Wehrli eingereichte Motion an den Bundesrat überwiesen hatte, geschah lange Zeit nichts. Die für Herbst 2007 erwartete Gesetzesvorlage erfuhr mehrere Verzögerungen bis sie dann schliesslich im Herbst 2008 für die Vernehmlassung geplant war.

 

Geht man davon aus, dass jedes Jahr rund 16‘000 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind (Statistik des Bundes), wobei die Kinder unverheirateter Eltern davon noch nicht einmal erfasst sind,

so kann man daraus ableiten, dass seit der Überweisung durch das Parlament rund 50‘000 Kinder von dieser Frage betroffen worden sind.

 

Oliver Hunziker

Präsident GeCoBi

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