Viermal rückte Polizei wegen Ehegewalt aus
 
Streitsucht Nach Tötung ist Bevölkerung sensibler
 
Innerhalb weniger Stunden wurden Polizei und Gemeindebehörden wegen tätlicher Ehedifferenzen um Hilfe gebeten. Eine geschlagene Frau musste hospitalisiert werden, ihr Mann wurde inhaftiert. In den andern Fällen verzichteten die Opfer trotz Aufforderung auf eine Anzeige wegen Tätlichkeit oder Körperverletzung. Allein am Samstagabend gingen bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei vier Anrufe wegen häuslicher Gewalt ein. Jedes Mal rückte die Polizei mit einem Vertreter der zuständigen Gemeindebehörde aus und nahm sich der Probleme an.
 
Drei Frauen wurden von ihren Männern geschlagen und gewürgt. In zwei Fällen waren familiäre Schwierigkeiten der Grund, im dritten Fall führte der übermässige Alkoholkonsum zum Eklat. Im vierten wurde die Tochter von ihrem Vater geschlagen, da er mit der Liebesbeziehung seiner Tochter nicht einverstanden war. Am Samstag um 17.50 Uhr kam der erste Anruf aus dem Bezirk Bremgarten. Dort wurde eine Frau von ihrem Mann zusammengeschlagen. Sie musste mit einer Hirnerschütterung hospitalisiert werden. Da es sich in diesem Fall und nach Rücksprache mit dem Arzt um ein Offizialdelikt handelte, konnte die Polizei auch ohne die Anzeige der verletzten Frau handeln. Das zuständige Bezirksamt verfügte eine Inhaftierung des gewalttätigen Ehemannes.

Um 19.40 Uhr ging bei der Einsatzzentrale der zweite Hilferuf ein, diesmal aus dem Bezirk Baden. Hier war eine Frau von ihrem alkoholisierten Ehemann traktiert worden. Trotz Aufklärung durch die Polizei und Regelung der Situation durch die Gemeindebehörde verzichtete die Frau auf eine Anzeige. Dadurch konnte der Mann nicht in Untersuchungshaft genommen werden. Die Frau wurde ausserhalb der Wohnung untergebracht.

Um 22.10 Uhr kam ein Hilferuf aus dem Bezirk Aarau. Wieder rückten Polizei und Vertreter der Gemeinde aus, um den Konflikt zu lösen. Auch diese geschlagene und gewürgte Frau verzichtete auf eine Anzeige wegen Tätlichkeit oder Körperverletzung. Der Mann blieb in der Wohnung und sie wurde ausserhalb untergebracht. Beim Anruf um 23.10 Uhr aus dem Bezirk Zurzach hatte ein aufgebrachter Vater seine Tochter geschlagen. Grund war das Verhältnis zu ihrem Freund. Auch dieser Vater wurde nicht verzeigt.

«In allen Fällen rückte die Kantonspolizei zu den Wohnungen aus. Sie nahm sich der beteiligten Personen an und zog zur Klärung der verstrickten Situationen Mitglieder der Gemeindebehörde und Leute aus dem persönlichen Umfeld bei», sagt René Rodel von der Aargauer Kantonspolizei. Er bestätigt auch, dass die Polizei in so kurzer Zeit noch nie so viele Telefone wegen häuslicher Gewalt entgegennehmen musste. Mit diesen vier Fällen werden sich die zuständigen Sozialdienste in nächster Zeit noch beschäftigen müssen, nachdem in drei Fällen keine Anzeige gemacht worden ist. (uhä)

11.02.2002
www.aargauerzeitung.ch/pages/index.cfm?dom=3&id=1146883&rub=1039&arub=1039&nrub=0


Die Androhung einer Wohnungsausweisung scheint in den meisten Fällen ausreichend zu sein.
Thomas



An Polizeikommando Kt. Aargau
Herr Dr. Léon Borer
Telli
5000 Aarau

Gipf-Oberfrick, 11.2.2002


Konzept Ausbildung des gesamten aargauischen Polizeikorps wegen häuslicher Gewalt

Sehr geehrter Herr  Dr. Borer

Nach einigen Vorfällen, welche die Oeffentlichkeit offenbar beunruhigten, z.B. Schöftland am 3.2.02 oder am 10.11.02 vier Vorfälle  gemeldet im Kt. Aargau, wollen Sie eine „Hauruck-Aktion“ mit sogenannter „Sofortausbildung“ Ihrer Polizisten in Auftrag geben ? Eine Katalogisierung von „gefährlichen“ Vätern und Männern zu Handen des Einsatzkommandos? Zustände wie vor dem kalten Krieg im Ostblock ? Spitzel und Denuziantentum allgegenwärtig – und mit welcher Qualifikation ?

Was versprechen Sie sich davon ?

Wir glauben, dass Sie nur Symtombekämpfung machen, welche einseitig gegen Väter und Männer gerichtet ist, denen man oft die Kinder vorenthält durch Behörden, Kindesmütter , Richter, Vormundschaften. Damit wollen wir Vorfälle mit Vätern und Männer in keiner Weise beschönigen.

Doch sollten Sie nicht so einfach die „Massen“ beruhigen, sondern das Uebel an der Wurzel erkennen: Es sind die meisten unserer Oberrichter , Richter, Vormundschaftsbehörden, Kindesmütter und sogar einige Kindesväter, welche Kinder als Druckmittel gegen den anderen Elternteil benutzen und oft solche gewalttätige Reaktionen auslösen und diesen gehört eine Ausbildung verpasst – auch wenn das etwas undiplomatisch ausgedrückt ist. Richter / Anwälte sind die Hauptübeltäter. Leider sind die Kantone noch nicht bereit Richter vor der Wahl in Schulen zu senden, sondern sie werden nur etwas „geröngt“ im Aargau.

Seit Jahren verweisen wir auf Studien aus den USA, D, F, GB etc. doch wir werden nur als „böse“ Väter behandelt von vielen Stellen und belächelt. Es freut uns, dass Sie nun am eigenen Leibe erfahren müssen, was es bedeutet von den eigenen Kindern entfremdet zu werden durch staatlichen Auftrag. Die Vernunft bleibt auf der Strecke und Kindeswohl ist der beliebteste Begriff bei den Scheidungsjuristen. Deshalb gibt es auch dieses Jahr wieder vor dem franz. Justizpalast eine Megademo, ebenso in Berlin !
www.isonet.fr/vendome/

Da es nun eine „Ausbildungsschnellbleiche“ gibt, bitten wir Sie,  das so gestalten zu lassen, dass die Väter und Männerseite ihren gleichen Platz findet neben der mütterlichen und fraulichen Seite, denn neben körperlichen Gewalt stehen Frauen den Männer vor allem im psychischen Bereich, nonverbalen Bereich in Nichts nach und gehören zu den anerkannten Familienterroristinnen. Ich habe Frau Peterhans von der aarg. Staatsanwaltschaft einen Leserbrief geschrieben, der vermutlich wegen dem Monopol des Verlegers der AZ kaum gedruckt wird. Wir müssen  in andere Kantone ausweichen, tolle Zustände das im Aargau.
 
 

Als Beilage finden Sie z.B. das Thema Gewalt von Frauen von Erin Pizzey, nachzulesen im Internet.
www.vev.ch/lit/pizzey.htm

deutsche aktuelle Info zu Gewalt von Frauen und an Frauen: Hintergrund deren psychische Gewalt !
z.B. Prof. Michael Bock , Uni Mainz (Kriminologe) oder

vom Münchner  Prof. Fthenakis: www.fthenakis.de/pro_vaterfamilie.html oder

vom Münchner  e. V.   www.vaeterfuerkinder.de/themen.htm   oder

 „l’homme battu“ von Sophie Torrent, Uni Fribourg ( CH) unter Prof.  M.-H. Soulet, vom Juni 2000

ebenfalls haben wir Erfolge am EMRK in F-Strasbourg zu verzeichnen im Fall Elsholz vs Germany vom Juni 2000 oder in 3 anderen Fällen vom November 2001.

Wir haben noch viel mehr solche Infos, falls Sie das interessieren sollte für die Ausbildung Ihrer Polizisten, welche Väter und Männer so gerne inhaftieren auf Grund von Nicht-erfolgter korrekter Information über Jahrzehnte. Für Fragen und Mitarbeit stehen wir gerne zur Verfügung.

Tatsache ist, dass Frauen mind. zu 66% Familienterroristinnen sind bei häuslicher Gewalt. Ich hoffe, Sie unterstützen unsere monatlichen Aktionen bei den Richtern, damit diese aus ihrem Dornröschenschlaf aufwachen und wir von denen nicht mehr zu hören kriegen: „am Sonntag diskutieren wir nicht über solche Sachen „!  (Zitat von Obergerichtspräsident  Rudolf Schmid – bezeugt von zwei Vätern).

Wann, glauben denn die vornehmen Herren Richter haben wir geschundenen Väter denn Zeit uns um die Richter zu kümmern, wenn sie uns an den Sonntagen die Kinder entfremden?  Während der Woche müssen wir arbeiten, diejenigen, die noch können....

Wir glauben, dass die Polizei hier eine falsche Richtung vorgibt. Auf Druck erfolgt Gegendruck. Aus aufgestauter Resignation erfolgt  Gewalt. Der einzige Weg ist über den sofortigen Ersatz der Richter und Vormundschaftsbehörden und öffentlicher Information zu finden, welche Ausbildung fordert bei Eltern, Anwälten, Behörden, Schulen. Ansätze sind getan mit z.B. www.fairplay-at-home.ch etc. und anderen Aktionen, welche Arbeitgeber zu Teilzeitarbeit aufrufen, Kinderkrippen und Tagesschulen ins Leben rufen und dies auch bei der Polizei! Beginnen Sie als Vorbild Polizei bitte bei sich selber. Dann können Sie das auch besser verstehen und können „aus Erfahrung“ sprechen.

Wir grüssen Sie freundlich

René Keller, Präsident VeV Region Aargau
www.vev.ch
 

Bleumattstr. 3 / PF
5073 Gipf-Oberfrick
 
 

Kopien: Fr. Dr. Ruth Reusser, Direktion Privatrecht, EJPD Bern
             Hr. RR Kurt Wernli, DI Kt. Aargau, Jusitzdep-vorsteher
             Hr. Prof. Kai von Klitzing, KJUP Basel
             Hr. Dr. Jörg Unger, Leiter KJPD, Kt. AG