PLAUEN: FALL MELANIE ZIEHT WEITE KREISE
Vater: ,,Zum Kindeswohl gehört Pflege der Beziehung zu beiden Elternteilen''
PLAUEN - Die Plauener Wohnung von Sabine und Tochter Melanie steht weiter unter Beobachtung. Und der Gerichtsvollzieher, der vom Oberlandesgericht Dresden beauftragt wurde, die Zehnjährige an ihren Vater zu übergeben, wartet weiter. Wie berichtet, hatte der Amerikaner, der sich nach der Scheidung das Sorgerecht für Melanie mit Mutter Sabine teilt, einen Antrag auf Rückführung der Tochter gestellt und gerichtlich durchgesetzt. Sabine war im Juni vergangenen Jahres nach Deutschland, nach Plauen zurückgekehrt und hatte Melanie mitgenommen. Damit verstieß sie gegen eine entsprechende Auflage des Scheidungsurteils. Und das bedeutet nach amerikanischem Recht Kindesentführung.
Verletztes Ego?
Die vom Gericht gesetzten Fristen hat Sabine verstreichen lassen. Sie will weder die Tochter allein nach Amerika zum Vater gehen lassen, noch mit ihr gemeinsam dorthin zurückkehren. Der Vater, sagt sie, habe sich aus beruflichen Gründen in den vergangenen Jahren kaum um die Tochter gekümmert. Und wenn sie nach der Scheidung zu Besuch bei ihm war, habe er sie immer öfter bei den Großeltern abgegeben. Der Antrag auf Rückführung, sagt Sabine, sei nur das Ergebnis seines verletzten Egos. Melanie habe ihm jüngst am Telefon deutlich gesagt, dass sie nicht zurück will nach Amerika - und auch nicht zu ihm. Über die Motive des Vaters zu urteilen, steht uns nicht zu. Fakt aber ist, dass er das Recht hat, die Rückführung der Tochter zu verlangen. Eigentlich sogar sofort. Denn genau das ist der Inhalt des Haager Abkommens: Deutschland hat sich mit seinem Beitritt verpflichtet, entführte Kinder sofort an ihren rechtmäßigen Wohnort zurückzubringen, damit sie sich an anderer Stelle gar nicht erst einleben. In diesem Sinne entschied auch das Oberlandesgericht Dresden. Allerdings erkannte es das ärztliche Gutachten nicht an, das auf eine Traumatisierung des Mädchens hinweist, sollte es zum jetzigen Zeitpunkt von ihrer Mutter getrennt und nach Amerika zurückgebracht werden. Die Mutter selbst habe Melanie erst in diese Situation gebracht, so die Meinung des Gerichts. Was bei der Urteilsfindung im Januar offensichtlich auch keine Rolle gespielt hat, ist die Tatsache, dass von einer sofortigen Rückführung keine Rede mehr sein kann, da sich Melanie bereits über ein halbes Jahr in Deutschland befindet, sich hier eingelebt hat, hier zur Schule geht. Und letztlich zählte auch ihr Wille nicht. Die Geschichte von Sabine und Melanie ist, wie bereits berichtet, jedoch nur die eine Seite der Medaille. Die andere sind die Väter und Mütter, denen die Kinder genommen wurden, denen die ehemaligen Partner selbst das Besuchsrecht verweigern - und deutsche Gerichte das unterstützt haben, in dem sie sich nicht an die Verpflichtungen aus dem Haager Abkommen halten. Olivier Karrer, der in Paris lebt, ist einer dieser Väter. Er schreibt uns zum Fall Melanie: ,,Jahrelang hat die BRD mit dem Segen von Familiengerichten und Jugendämtern Kinder aus den USA, aus Frankreich aus vielen anderen zivilisierten Ländern illegal gestohlen (das Wort ist sorgfältig ausgewählt). Denn mit dem Kind im Gepäck aus der amerikanischen elterlichen Wohnung gegen den Willen des anderen Elternteils nach Deutschland zurückzukehren ist kein Kavaliersdelikt, wie es zu oft in Deutschland missverstanden wird. Es ist nicht anderes als eine vom deutschen Elternteil vollzogene Kindesentführung.
Mutter beschützt
Eine Kindesentführung ist in allen Ländern dieser Welt strafbar. Nur in Deutschland nicht. Die bisherige deutsche Rechtspraxis hat sogar bis dato den entführenden deutschen Elternteil nicht bestraft, sondern beschützt. So auch im hiesigen Falle, wo Jugendamt, Psychologin und Gericht der ersten Instanz die entführende deutsche Mutter nicht vor ihrer Straftat gestellt, sondern geschützt haben. Erschwerend kommt hinzu, dass diese entführende Mutter in Deutschland niemals strafrechtlich belangt würde, wenn sie dem Vater das Besuchsrecht verweigern würde. Nach heutiger deutscher Rechtsprechung hätte somit dieser amerikanische Vater niemals die Chance gehabt, seine Tochter - die er genauso liebt wie die Mutter - in Deutschland wieder sehen zu können.
Recht verweigert
Anders in Frankreich und USA; dort landen Besuchsverweigerer (-rinnen) im Gefängnis. Denn wir, Franzosen, Amerikaner und andere ,zivilisierte' Völker, haben ein anderes Verständnis vom Kindeswohl: Zum Kindeswohl gehört die Pflege der Beziehung zu beiden Elternteilen. Keiner darf den Kindern dieses Recht verweigern. Auch deutsche Gerichte und Jugendämter nicht.
Diese deutsche Mutter kann also beruhigt nach USA reisen. Sie wird für ihre Tochter nicht weniger, sondern mehr Rechte als in Deutschland erhalten; das amerikanische Gericht wird, anders als in Deutschland, dafür sorgen, dass der Tochter der Umgang mit ihrem Papa und ihrer Mama sichergestellt bleibt. Der Entscheidung des Oberlandesgerichtes (Dresden - Anm.d.Red.) wird ein ,politischer Charakter' nachgesagt. Erwartet nicht jeder deutsche Elternteil, dessen Kind nach Frankreich oder USA entführt wurde, eine sofortige Rückkehr in die Bundesrepublik? Soll dieses Recht etwa nicht für uns, verantwortungsvolle französische und amerikanische Eltern, gelten? Es gibt internationale Regeln und Verträge im Bezug auf Kindesentführung, die die deutsche Justiz bis dato niemals eingehalten hat. Schon die Tatsache, dass deutsche Jugendämter sich in binationale Scheidungsverfahren einmischen, verstößt gegen die Menschenrechte. Ist man in Deutschland sich dessen bewusst? In keiner Nation dieser Welt mischt sich der Staat über Jugendämter oder ähnliche Institutionen in die privaten Belange der Familie ein. Warum beharrt Deutschland darauf?
Das Oberlandesgericht hat eine Entscheidung getroffen, die Deutschland an das internationale Maß im Bezug auf Kinderrechte heranführt. Zum zweiten Mal hat es sich, seit Ratifizierung der Haager Konvention 1990, an die internationalen Verträge gehalten. In allen anderen Entführungsfällen davor hat die deutsche Justiz unsere binationalen Kinder illegal gestohlen. Wie wirkt die deutsche Familienjustiz unter solchen Voraussetzungen auf das Ausland? Nicht umsonst haben wir im Sommer 2001 einen vierwöchigen Hungerstreik am Alexanderplatz in Berlin geführt. Wir werden mit diesem Druck nicht nachlassen, bis auch in Deutschland endlich ein humanes Verständnis vom Kindeswohl für unsere binationalen Kinder einsetzt.
Erneut Hungerstreik
Dies setzt die Sicherstellung des freien Zugangs jedes einzelnen Kindes zu seinen beiden Elternteilen sowie zu den Großeltern beider Familien durch deutsche Familiengerichte voraus. Unter dem Motto ,Null Besuch gleich Null Euro' werden die verantwortungsvollen Eltern und Großeltern ab 13. Juli 2002 erneut einen Hungerstreik am Alexanderplatz führen. Wir laden diese Mutter (Sabine -Anm.d.Red.) herzlich ein, sich unserer Aktion anzuschließen. Sie sollte sich mit uns dafür einsetzen, dass in Deutschland der freie Zugang eines Kindes zu beiden Elternteilen nach einer Scheidung zur juristischen Grundregel wird.
Ist dies einmal zur Tatsache geworden, dann kann Deutschland in den Kreis der ,zivilisierten Nationen' im Bezug auf Kinderrechte wieder aufgenommen werden.''
www.frankenpost.de/nachrichten/regional/resyart.phtm?id=235549
22.02.2002
MUTTER AUS PLAUEN KÄMPFT GEGEN URTEIL:
"Ich gebe meine Tochter
nicht her"
PLAUEN - Am vergangenen Wochenende hätte eigentlich ein Gerichtsvollzieher in Plauen einer Mutter die Tochter wegnehmen sollen.
Auf höchstrichterlichen Beschluss. Aber die zehnjährige Melanie (alle Namen geändert) ist immer noch da. Im Juni 2001 war das Mädchen mit ihrer Mutter Sabine aus den USA nach Deutschland gekommen. Sabine hatte 1988 einen Amerikaner geheiratet und war im Frühjahr 2001 in Florida geschieden worden. Ihre Tochter durfte weiter bei ihr leben, dem Vater wurde Besuchsrecht eingeräumt. Doch Sabine wollte zurück in ihre Heimat und nahm die Tochter, die einen deutschen und einen amerikanischen Pass hat, mit. Der Vater beantragte die Rückführung des Kindes. Im Oktober 2001 urteilte das Landesgericht Dresden zu Gunsten der Mutter. Sie hatte eine Wohnung, sie hatte Arbeit, Sozial- und Jugendamt hatten das Umfeld, in dem die Tochter jetzt lebte, geprüft. Und Melanie durfte dem Gericht sagen, bei wem sie sein wollte: bei ihrer Mutter. Der Vater ging vor dem Oberlandesgericht Dresden in Berufung.
Die Entscheidung: Bis zum 10. Februar sollte Melanie dem Vater übergeben werden. "Melanie war total fertig. Sie wollte nicht zurück, sagte das am Telefon auch ihrem Vater. Doch der meinte nur, dann werde er sie eben mit der Polizei holen lassen", erzählt die Mutter. Die Angst, plötzlich von der Mutter getrennt zu werden, saß bei Melanie so tief, dass sie ärztlicher Hilfe bedurfte. Eine Psychologin, die das Kind auch schon für das erste Gerichtsverfahren untersucht hatte, stellte fest, dass "das Kindeswohl im Falle einer Ausreise in der vorgesehenen Form massiv gefährdet ist". Auch der Plauener Amtsarzt kam zu dieser Einschätzung.
Das Oberlandesgericht jedoch ging darüber hinweg. Die Berufung der Mutter wurde gar nicht erst zugelassen - übrigens genauso wenig wie deren Verfassungsklage vorm Bundesgerichtshof. Sabine müsse Melanie bis spätestens 17. Februar herausgeben. Da das bisher nicht freiwillig geschehen sei, ist der Gerichtsvollzieher beauftragt, "notfalls das Kind der Mutter wegzunehmen und es dem Vater an Ort und Stelle zu übergeben." Außerdem muss Sabine die Kosten des Vollstreckungsverfahrens tragen - 3000 Euro - und auch dem Vater die Kosten erstatten - Flug, Hotelzimmer in Hof. In seiner Begründung verweist das Gericht auf den Beschleunigungsgrundsatz des Haager Kindesentführungsübereinkommens. "Der Senat sieht durchaus - und mit Bedauern - die Gefahr einer Traumatisierung des Kindes bei sofortiger Rückführung oder gar deren zwangsweiser Vollstreckung. Er erachtet es aber als ein aus dem Rechtsstaatsprinzip folgendes Gebot, von der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich geschlossene Verträge auch durchzusetzen." Sabine könne ja mit dem Kind nach Amerika zurückkehren, würde dort auch nicht strafrechtlich verfolgt, da der Vater des Kindes sie nicht angezeigt habe.
"Wenn ich nach Amerika zurückgehe,
wird mir niemand mehr helfen", hält die Mutter dagegen. Melanies Vater
habe seiner Tochter nicht versprechen wollen, dass sie bei ihrer Mutter
bleiben kann. "Nach meinen Informationen", sagt Sabine, "will er das Sorgerecht
wieder anfechten." Und als Deutsche habe sie da keine Chance. Sie verstehe
die Grundsätze des Abkommens, aber sie verstehe nicht, dass sich ein
deutscher Richter über ein ärztliches Gutachten hinwegsetzt.
Das Haager Abkommen sei hier nicht anwendbar. Für Sabine ist das Ganze
ein Politikum - auf dem Rücken ihres Kindes. Doch sie kämpft
weiter: "Ich gebe meine Tochter nicht her!"
20.02.2002
www.frankenpost.de/nachrichten/regional/resyart.phtm?id=234790