Saarlouis - Ein Ausländer darf grundsätzlich nicht abgeschoben werden, wenn er der Vater eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit ist. Das geht aus einem in der Fachpublikation «Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht» veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarlouis hervor.
Die Richter betonten, das öffentliche Interesse an der Abschiebung von Ausländern, die sich illegal in Deutschland aufhalten, müsse in diesem Falle hinter den Schutz der Familie zurücktreten (Az.: 1 W 1/03). Das Gericht bewahrte mit seinem Beschluss einen Mann aus Ghana zumindest vorerst vor der Abschiebung. Der Ausländer war nach den Feststellungen der Ausländerbehörde ursprünglich illegal nach Deutschland eingereist. Als dies bekannt wurde, forderte ihn die Behörde zur Ausreise auf und legte ihm nahe, sich in seinem Heimatland um ein Visum zu bemühen. Der Mann verwies darauf, er sei der Vater eines inzwischen knapp fünfjährigen Kindes. Er wolle daher in Deutschland bleiben.
Anders als die Ausländerbehörde
sah das OVG darin einen ausreichenden Grund, den Mann zumindest vorerst
in Deutschland zu lassen. Die Richter ließen insbesondere die Meinung
der Behörde nicht gelten, das Kind habe durch die Abschiebung des
Vaters wegen der Betreuung durch die Mutter keinen Nachteil.
02.12.2003
http://www.dnn-online.de/ratgeber/finanzen/4056_24345.html