USA führen virtuelles Besuchsrecht ein

Soldaten im Ausland nutzen den "Real Time Contact" über das Internet schon lange, um mit ihren Familien Kontakt zu halten. Studenten im Auslandssemester und andere Reisende greifen ebenfalls zu Webcam und Headset.

Die US-Staaten Wisconsin and Utah erlauben nun auch Kindern geschiedener Eltern, über das Internet Kontakt mit ihrem entfernt lebenden Elternteil zu halten. Ein wirklicher Ersatz für direkten Kontakt ist der Bildschirm dabei aber so wenig wie ein Telefon.

Entgegen dem Willen seiner Ex-Frau hat ein computertechnisch versierter Vater vor Gericht durchgesetzt, dass er und andere getrennt lebende Eltern ein virtuelles Besuchsrecht erhalten. Auf diese Weise wurde er Zeuge, wie seine Tochter die ersten Zähne verlor und lesen lernte. Auch die Großeltern nutzen den neuen Kommunikationsweg, um mit ihrer Enkelin Kontakt zu halten. Dem Kind macht das offensichtlich Spaß, sie liest ihrem Vater übers Web vor und spielt häufig Online-Spiele mit ihm.

Im Gegensatz zu Bus-, Bahn- oder Zugtickets kostet diese Art von Kontakt jeden Elternteil um die 100 Euro für Webcam und Headset, ein Computer ist in fast jedem Haushalt vorhanden, ebenso wie eine High-Speed-Internetverbindung.

Damit die Kinder online geschützt sind vor eventuellen Übergriffen durch Pädophile oder andere, ist es unerlässlich, dass die Kinder überwacht werden, während sie im Netz sind. Und natürlich ist der Online-Kontakt ein schöner Trost aber kein Ersatz für die direkt miteinander verbrachte Zeit.

27. März 2006

N24.de, Netzeitung