V A T E R S C H A F T S T E S T

Ganz der Papa?

Immer mehr Labors bieten diskrete Tests an, um Verwandtschaftsverhältnisse zu klären. Oft werden Speichel- oder Haarproben der Kinder ohne Einwilligung genommen

Vier Jahrzehnte hütete Martha M.* den heimlichen Verdacht, dann wandte sie sich an das Labor Genedia, um herauszufinden, wer wirklich der Vater ihrer Tochter ist. Neben der Ehe pflegte die Dame in den 60er-Jahren eine "intensive Liebesbeziehung zu einem anderen Mann", wie sie gegenüber den Laborärzten einräumte.

Einige Haare der Tochter und vom Ehemann, unbemerkt aus Haarbürsten entfernt, reichten für den Vaterschaftscheck aus: "Da der genetische Fingerabdruck nicht an allen 20 getesteten DNA-Systemen übereinstimmte", so berichtet Hildegard Haas von Genedia (www.genedia.de), "stammte die mittlerweile 40-jährige Tochter vom damaligen Liebhaber und nicht vom Ehemann, dem gesetzlichen Vater."

Kuckuckskinder: Immer häufiger fördern die Genvergleiche von Mundschleimhautspuren an Wattestäbchen, abgelutschten Babyschnullern, Zigarettenkippen, Speichelresten an Biergläsern oder Windelhinterlassenschaften überraschende Verwandtschaftsverhältnisse zu Tage. "Konservativ geschätzt, kommen in Deutschland pro Jahr etwa 7000 Kinder zur Welt, die einen anderen Vater haben als vermutet", berichtet die "Ärztezeitung". Bei fünf bis zehn Prozent aller Kinder könne man davon ausgehen, dass der Vater nicht der Erzeuger ist, schätzt der Humangenetiker Claus Waldenmaier.

Bis vor wenigen Jahren vermochten nur teure serologische Gutachten im Auftrag von Ärzten, Gerichten oder Polizei die Abstammung zweifelsfrei aufzuklären. Heute bieten zahlreiche Labors Erbgutvergleiche per DNA-Check. Ein Anruf oder eine E-Mail genügten, um Proberöhrchen zu bestellen und den Untersuchungsauftrag (Kosten: 700 bis über 2500 Mark) abzuschließen. Absolut diskrete Nachforschungen erlaubt auch der "home DNA test kit" einer texanischen Firma (www.dnatestingcentre.com). Aus Proben aller Art (auch Kaugummis, Q-Tips mit Ohrenschmalz und gebrauchte Kondome) destilliert das Labor Erbgutreste heraus. Nach sieben Werktagen erhält der Kunde per E-Mail den Erbgutvergleich.

Auch hierzulande treten die Laborärzte mit der Gensonde bewaffnet an, um teils höchst diffizile Familienfragen zu klären. So tauchte im Frankfurter Zentrum der Rechtsmedizin eine Frau auf, die nacheinander drei mögliche, so genannte Putativväter testen ließ - ohne Erfolg. Die Gymnasiastin, die drei Klassenkameraden zugleich als vakante Erzeuger mitbrachte, landete dagegen einen Treffer.
 

"DNA-Abstammungstests sind schwer wiegende Befunde. Oft brauchen die Kunden psychologische Betreuung."
Hildegard Haas, Claus Waldenmaier

Verwandtschaftstester
 

Möchte-nicht-gern-Väter: Während Boris Becker und Roberto Blanco vergeblich versuchten, sich per Gentest von den Folgen ihrer Seitensprünge zu entlasten, hatte Alexander B., 32, mehr Glück. Dem Amtsgericht Speyer legte er einen Gentest vor, der beweist, dass er nicht Vater des Kindes der Frau ist, von der er sich gerade scheiden lässt. Dass das Gericht die ohne Einwilligung der Mutter (sondern im Krankenhaus unter Zeugenaufsicht) gewonnene Speichelprobe nutzte, um Alexander B. von den Unterhaltszahlungen zu befreien, gilt als Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Alexander B., der den Kontakt zum Kind abgebrochen hat, pocht auf das Recht des Zweijährigen: "Der soll doch seinen leiblichen Vater kennen lernen und vielleicht von dem etwas erben."

Umstritten ist, ob durch entwendete Haarproben, Schnuller oder Windeln ein Vaterschaftsprozess angestrengt werden darf. "Ist es illegal, wenn ein Vater seinem Sohn eine Speichelprobe entnimmt?", fragt der Wetzlarer Rechtsanwalt Horst Kleymann. Er vertrat einen Klienten in einer Vaterschaftsklage. Die Speichelprobe des Kindes seiner Ex-Frau, so beteuert der Kläger, habe er "auf spielerische Art und Weise" gewonnen. Problematisch wird die Aktion, wenn ein Nicht-Erziehungsberechtigter eine Blutprobe des Kindes nimmt. Waldenmaier: "Das ist Körperverletzung."

"Heimliche Vaterschaftstests sind eine Rechtsverletzung beispielsweise gegenüber der Mutter und dem Kind", betont der Rechtswissenschaftler Jochen Taupitz. Labors, die genetische Fingerabdrücke ohne Einwilligung aller Beteiligten erstellen, machen sich seiner Ansicht nach wegen Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar. "Das Problem ist allerdings die Untätigkeit der Aufsichtsbehörden, denn die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

Deshalb setzt sich Joachim Jacob, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, für ein "strafbewehrtes Verbot" ein. Es soll untersagen, "die Analyse des Genoms eines anderen zu verarbeiten und zu nutzen". In seinem Schreiben an die Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin zeigt er sich besorgt über die Kommerzialisierung der Vaterschaftstests.

Das Bundesjustizministerium will "sehr genau prüfen", ob die bestehenden Gesetze ausreichen, um die sensiblen Körperdaten zu schützen. Paradox findet Datenschützer Jacob die Situation, "dass das unbefugte Öffnen eines Briefes einen Straftatbestand darstellt, heimliche Gentests aber nicht geahndet werden können".

Viele Labors plagen trotz Genklau ihrer Kundschaft keine ethischen Bedenken. "Wir führen unseren Untersuchungsauftrag durch", legitimiert Engelbert Precht von Medigenomix (www.medigenomix.de) seine Geschäftspraxis, auch Vaterschaftstests ohne Einverständniserklärung durchzuführen. "Väter, Mütter und Kinder müssen gleichermaßen das Recht haben, die Wahrheit herauszufinden", pflichtet Claus Waldenmaier bei, "sonst wäre ja der Betrug dem Datenschutz untergeordnet."

Trotz der mathematisch hohen Verlässlichkeit von über 99,99 Prozent sind Fehler beim Vaterschaftstest nicht ausgeschlossen. "Bei 90 von 100 Fällen klappt es mit dem Standardtest", so die Erfahrung des Rechtsmediziners Peter Schneider (www.vaterschaftstest.de). "Bei den restlichen zehn Prozent kann es zu falschen Ergebnissen kommen", warnt Schneider, dem die Goldgräberstimmung suspekt ist. "Ich halte es für gefährlich, dass immer mehr so genannte Garagenfirmen auftauchen."

Auch ein Missbrauch der Daten ist rein theoretisch nicht ausgeschlossen. Zwar beteuern Testanbieter, ihr genetischer Fingerabdruck enthalte - wie ein normaler Fingerabdruck auch - keine persönlichen Daten. Australischen Forschern ist es jedoch unlängst gelungen, das Erbleiden Down-Syndrom aus dem DNA-Fingerabdruck abzuleiten.

Die Bundesärztekammer überarbeitet deshalb die geltenden Vorschriften für gerichtliche Abstammungstests. Die Mediziner-Lobby denkt sogar über eine Akkreditierung seriöser Labors nach.

Vor einer möglichen Fälschung eines Vaterschaftstests sind freilich auch die qualifiziertesten Ärzte in modernsten High-Tech-Labors nicht gefeit. Eine junge Frau, die ihren Ex-Freund auf Anerkennung der Vaterschaft verklagte, staunte, als der DNA-Test negativ ausfiel. Erst bei einem gerichtlich verordneten Zweittest kam die Wahrheit auf den Tisch: Der Nürnberger hatte seinen - ihm äußerlich sehr ähnlichen - Bruder zum ersten Vaterschaftstest geschickt.

Martin Kunz/Lucia Glahn

Heft 29 16.Juli 2001
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