Gegen ein Verbot anonymer Vaterschaftstests - Petition
http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html
To: Bundesjustizministerin Frau Zypries
Gegen ein Verbot anonymer Vaterschaftstests - Petition
Ich bitte, diese Unterschriftenliste überall
bekannt zu geben und den Link
dazu per Email oder in Foren und Newslettern
zu verbreiten.
Auf diese Liste darf Bezug genommen werden
z.B. in Schreiben an
Bundestagsabgeordnete oder andere Politiker
um die Dringlichkeit und den
Ernst in dieser Sache zu verdeutlichen.
Zur Erklärung: Bundesjustizministerin
Frau Zypries plant bis zum Jahr 2006
ein Gesetz, welches anonyme Vaterschaftstests
verbieten soll und nachfolgend
auch eine Initiative die erreichen will,
dass dieses Gesetz in der ganzen
europäischen Gemeinschaft übernommen
wird. Väter, die sich ihrer Vaterschaft
unsicher sind, müssten dann um die
Erlaubnis der betreffenden Mutter zum
Vaterschaftstest ersuchen. Das heißt,
die Person, der eine Falschaussage zur
Vaterschaft (und "fremdgehen") unterstellt
wird, müsste die Erlaubnis zu
einem Test geben, der ihre Falschaussage
aufdeckt. Dagegen wendet sich diese
Unterschriftenliste.
Wir, die Unterzeichnenden, protestieren
gegen den Plan von Justizministerin
Zypries, anonyme Vaterschaftstest zu verbieten
und möchten hiermit unsere
Bedenken mitteilen:
1) Es ist das Recht jedes Mannes und jedes
Kindes, von seiner Vaterschaft
oder Abstammung Kenntnis zu haben.
2) Die Abstammung ist insbesondere in medizinischen
Fragen und
Grundversorgung von großer Bedeutung.
So geht es für das Kind u.a. um Blut-,
Organ-, Knochenmarkspende und erbkrankheitsbedingte
medizinische Prävention,
welche dem Kind bei falscher Zuweisung
des biologischen Vaters entweder
verwehrt bleibt, sollte der unbekannte
biologische Vater an Krebs (o.ä.)
erkranken, oder unnötig angewandt
wird, wenn der vermeintlich biologische
Vater an Krebs (o.ä.) erkrankt. Obendrein
besteht bei falscher Kenntnis über
die Abstammung eine nicht zu vernachlässigende
Gefahr für Inzest-Beziehungen
zwischen Halbgeschwistern.
3) Die Abstammung des Kindes ist auch gerade
in Hinblick auf die
erbrechtlichen Fragen von großer
Bedeutung.
4) Ebenso ist Vatersein mehr, als nur Geld
fürs Kind zu bezahlen. Es geht um
eine lebenslange Beziehung zum Kind, um
Liebe, Hilfe in Notlagen,
medizinische Fragen usw. aber eben auch
gegebenenfalls um
Unterhaltszahlungen an das "falsche" Kind,
bzw. vom "falschen" Vater.
5) Es ist daher unverantwortlich und grenzt
an Betrug am Mann und am Kind,
diese über ihre Vaterschaft/Abstammung
im Unklaren zu lassen oder sogar
falsche Angaben darüber zu machen.
6) Schätzungen besagen, das zwischen
5 und 10 % der Kinder nicht die
tatsächlichen Kinder ihrer mutmaßlichen
Väter sind. In einer
Ärztezeitschrift wurde sogar von
20% geschrieben. Dies zeigt, dass es sich
hierbei nicht um Einzelfälle handelt,
sondern um ein gesellschaftliches
Problem.
7) Dem Versuch falsche Angaben über
die Vaterschaft zu machen oder deren
Aufdeckung zu verhindern muss entgegengewirkt
und darf nicht unterstützt
werden.
8) Es ist kaum anzunehmen, dass betroffene
Mütter eine Einwilligung zum
Vaterschaftstest geben, wenn doch durch
diese Einwilligung z.B. ein
Seitensprung aufgedeckt werden könnte.
Es ist hier gar nicht anders möglich,
als den Test heimlich machen zu lassen.
9) Der beobachtete Ansturm auf diese Vaterschaftstests
zeigt, dass es ein
starkes Bedürfnis dieser Männer
ist, über ihr Vatersein Bescheid zu wissen.
Betrogen sind hier letztendlich diese
Männer, die betroffenen Kinder und die
Männer, die eventuell die Väter
dieser Kinder sind, aber nichts davon
wissen.
10) Der anonyme Vaterschaftstest ist die
geeignete Maßnahme, Klarheit in
dieser wichtigen Frage zu bekommen, ohne
die betreffende Beziehung zur
Mutter des Kindes über Gebühr
zu belasten. Zu behaupten, diese Männer
könnten ja auch per Gerichtsbeschluss
Klarheit bekommen, zeigt, dass kaum
ernsthaft nachgedacht wird, welche Belastung
für die
Partnerschaft/Elternschaft dies mit sich
bringt, vielleicht sogar die
Zerstörung (und dies womöglich
und hoffentlich unbegründet). Oder aber, es
zeigt, dass man genau weiß, welche
Belastung dies ist und man hofft gerade
dadurch, Vaterschaftstests im allgemeinen
zu verhindern. Der Schaden, der
hier Männern und Vätern zugemutet
wird, wird nicht bedacht.
11) Ungewissheit in der Frage der Vaterschaft
kann eine Beziehung auf Dauer
sehr belasten oder gar zerstören.
Sicherheit im Gegensatz dazu, bedeutet
neues Vertrauen und Stabilität für
die Beziehung.
12) Es ist die Pflicht des Staates, Männer
in dieser wichtigen Frage zu
schützen und ihnen bei der Durchsetzung
ihrer Interessen hilfreich zur Seite
zu stehen. Es wäre eine Überlegung
wert, den Männern in diesem sensiblen
Bereich Beratung und Hilfe anzubieten,
damit sie mit einem evtl. negativen
Ergebnis nicht alleine gelassen werden.
13) Ein Verbot anonymer Vaterschaftstests
in Deutschland würde einen
"Testtourismus" fördern, wie damals
den Abtreibungstourismus. Der Versuch,
diese Tests in ganz Europa zu verbieten
ist mit Sicherheit erfolglos oder
würde eine Abwanderung dieser Labors
ins nicht-europäische Ausland bedeuten.
14) Das persönliche Recht der Mutter
über die eigenen Daten wird bei einem
Vaterschaftstest nicht angegriffen, da
ihre genetischen Daten für die
Bestimmung der Vaterschaft nicht bekannt
sein müssen. Desweiteren kann es im
Hinblick auf medizinische und erbrechtliche
Fragen nur im Interesse des
Kindes sein, dessen Abstammung zu bestimmen.
Einem Datenschutz beim
Genmaterial ist Genüge getan, weil
kein Genlabor die Gendaten und die
persönlichen Daten (Name, Adresse)
des Betreffenden gleichzeitig einsieht.
Gendaten dürfen auch nicht gespeichert
werden.
15) Es sind niemals völlig unbeteiligte
Personen betroffen, sondern immer
nur der betroffene Vater und das betroffene
Kind. Es genügt, völlig
wildfremden Personen zu untersagen, Genmaterial
untersuchen zu lassen. Der
"Vater" ist entweder als sorgeberechtigter,
oder als unterhaltsleistender
Vater betroffen und damit persönlich
involviert. Genmaterial der Mutter darf
hingegen nicht vom "Vater" zur Untersuchung
eingesandt werden, ebenso wenig,
wie die Mutter Genmaterial vom "Vater"
einsenden darf. Wohl aber, in beiden
Fällen, vom minderjährigen Kind.
16) Onlineumfragen auf diversen Internetseiten
(z.B. rp-online.de) geben ein
klares Bild vom gesunden Volksempfinden
in dieser Angelegenheit: bis zu
80-90% sprechen sich jeweils GEGEN ein
Verbot aus!
Die Unterzeichnenden
Verantwortlich:
Wolfgang Wenger
http://www.majuze.de
Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim