Suche nach dem leiblichen Vater Fulda (krü) (Fuldaer-Zeitung, 18.01.2000) Ein Kind hat das Recht zu wissen, wer sein Vater ist. Aber nicht alle erfahren es tatsächlich. Bei den 312 Vaterschaftsfeststellungen, die letztes Jahr vom Jugendamt im Kreis Fulda durchgeführt wurden, konnte der Vater in 49 Fällen nicht ermittelt werden. 31 weitere Männer wurden per Gericht zu ihrem Glück gezwungen. Mutter ist, wer ein Kind geboren hat. Mit dem Vater ist es nicht ganz so einfach. Dabei ist er für das Kind von existenzieller Bedeutung. Erst mit der Feststellung der Vaterschaft ist das Kind rückwirkend ab der Geburt mit seinem Vater verwandt und hat Unterhalts-, Erb- und rentenrechtliche Ansprüche. Aber der Vater ist nicht nur in finanzieller Hinsicht wichtig. "Die Kenntnisse der ewigen Herkunft nimmt im Bewusstsein des Einzelnen eine Schlüsselstellung für Individualitätsfindung und Selbstverständnis ein", so das Bundesfamilienministerium in seiner Broschüre zum neuen Kindschaftsrecht. "Das Kind hat deshalb ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, was das Bundesverfassungsgericht betont hat." Dieses Bedürfnis des Kindes kommt immer wieder in Berichten über adoptierte Kinder zum Ausdruck, die ihre leiblichen Eltern suchen. Aber auch im Zusammenhang mit Erbkrankheiten ist es wichtig, zu wissen, wer die Eltern sind. Trotzdem kann nicht jede Vaterschaftsfeststellung mit Erfolg abgeschlossen werden. Insgesamt 880 Vaterschaftsfeststellungen wurden letztes Jahr in Hessen durchgeführt. "Bei jedem 14. Fall konnte der Vater nicht ermittelt werden", informiert das Hessische Statistische Landesamt. Laut Bundesjustizministerium ist normalerweise derjenige Mann der Vater, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war (vorausgesetzt, die Vaterschaft wurde nicht angefochten). Dann ist eine Vaterschaftsfeststellung nicht nötig. Doch immer mehr Kinder werden unehelich geboren. Für sie gilt: Vater ist entweder, wer die Vaterschaft freiwillig anerkennt. Das kann er schon vor der Geburt des Babys beim Jugendamt tun. Oder derjenige, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Im Kreis Fulda wurden im letzten Jahr 312 Vaterschaftsfeststellungen durchgeführt. Das sind 60 Fälle mehr als 1997 (plus 23,8 Prozent). Die meisten Männer (nämlich 232) erkannten ihr Kind freiwillig an. 31 Männer wurden per Gerichtsbeschluss zu Vätern. In 49 Fällen konnte der Vater nicht ermittelt werden. Ein Vater gilt dann als nicht feststellbar, wenn es aussichtslos ist, ihn zu finden. Gründe dafür können sein, dass er sich ins Ausland abgesetzt hat oder die Mutter sich weigert, ihn zu nennen. In ganz Hessen lag 1998 der Anteil der Kinder, deren Vater nicht ermittelt werden konnte, bei 6,9 Prozent. Im Kreis Fulda waren es 15,7 Prozent. Wobei die regionalen Unterschiede beträchtlich sind. So wurde in der Stadt Offenbach wie bereits im Vorjahr kein einziger Fall von "Vater unbekannt" registriert. In den Landkreisen Fulda und Groß-Gerau ist dagegen bei nahezu jedem sechsten Kind der Name des Erzeugers nicht bekannt. Und auch in den Städten Kassel und Frankfurt war dies bei zwölf beziehungsweise 13 Prozent der Kinder der Fall Info von: VafK KV Fulda, Bernd Moser