Das Vater sein dagegen sehr

Mutter kassiert jahrelang vom Falschem

Von unserem Mitarbeiter Jochen Werner

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, heißt das Sprichwort. Wer vor Gericht die Unwahrheit sagt, muss außerdem noch ganz andere Konsequenzen tragen: Es wird ziemlich teuer. Eine Wormserin wurde jetzt wegen uneidlicher Falschaussage von Richter Edgar Guleritsch zu 2400 Euro Strafe verdonnert. Auf die Dame kommen zudem noch umfangreiche Gerichts- und Gutachterkosten zu.

Am dritten Verhandlungstag vorm Amtsgericht äußert sich die Wormserin schließlich nicht mehr weiter zur Sache selbst, die zuvor eingehend erörter worden war. Seit der Geburt ihres dritten Kindes vor nunmehr 16 Jahren behauptet sie, dass nur ein Mann für dessen Vaterschaft in Frage komme. In der fraglichen Zeit habe sie keine andere Beziehung gehabt. Dieser Mann, von dem sie sich allerdings bereits vor der Geburt des Sohnes getrennt hatte, zahlte auch brav Unterhalt an die Mutter – immer in dem Glauben, es handele sich um sein eigen Fleisch und Blut. Bis ihn der vermeintliche, damals bereits 13-jährige Filius einmal besuchte. Da bemerkte der Mann keinerlei Ähnlichkeit mit ihm und stritt sofort die Vaterschaft ab. Ein erster Test bestätigte ihn, und das Familiengericht gab ihm auch Recht.

Die Mutter jedoch behauptete damals bereits steif und fest und tut es nun auch wieder in drei Verhandlungstagen vor dem Strafrichter: „Er is jedenfalls de Vadder! Er un kään annerer!“ Wie schon 1999 gibt sie sich mit dem Ergebnis des Vaterschaftstest nicht zufrieden. Damals musste der vermeintliche Vater zur Blutprobe in die Uniklinik Heidelberg, die per DNA-Analyse feststellte: „Seine biologische Vaterschaft ist offenbar unmöglich.“ Vor Richter Guleritsch zweifelt sie das Ergebnis an: Hat ihr mittlerweile im äußersten Süden Deutschlands lebender „Ex“ einen großen Unbekannten dorthin geschickt?

Das Gericht will Eindeutigkeit, schickt den Mann zum Gerichtsmediziner. Mit Lichtbildern, Fingerabdrücken und einem Blutvergleich wird seine Identität eindeutig festgestellt – mit einem für die Angeklagte niederschmetternden Resultat: Der Mann war derjenige, der vor drei Jahren in Heidelberg war. Und ein erneutes Gutachten schließt wiederum seine Vaterschaft aus. Zur Einsicht verhilft der Wormserin das alles jedoch nicht - sie steht nach dem Urteil nur kopfschüttelnd im Gerichtssaal.

08.05.2002
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