Unterhalt schon vor der Geburt einklagbar 

Schleswig (gey) Väter, die sich ihrer Unterhaltspflicht entziehen, können von der Mutter des gemeinsamen Kindes jetzt auch schon vor dessen Geburt zur Kasse gebeten werden. Dies folgt aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG), das einem ungeborenen Kind im Kreis Steinburg Prozesskostenhilfe für die Feststellung der Vaterschaft und die Einklagung künftiger Unterhaltszahlungen gewährte.

Bereits im Juli hatte die werdende Mutter beim Familiengericht Itzehoe Prozesskostenhilfe beantragt, um den mutmaßlichen Vater vom Tage der Geburt an zur Zahlung von Unterhalt zu verpflichten. Als Rechtsbeistand für das ungeborene Kind (Stichtag für die Geburt ist der 9. Januar 2000) trat das Jugendamt des Kreises Steinburg auf. Die Itzehoer Richter hatten in erster Instanz ihre Ablehnung des Antrags damit begründet, das ungeborene Kind sei noch nicht rechtsfähig und könne daher auch nicht Kläger sein.

Dem widersprach jetzt der 4. Familiensenat des Oberlandesgerichts mit Hinweis auf eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Feststellung der Vaterschaft als auch die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen lägen im Interesse des Kindes. Somit sei nach dem neu geschaffenen Paragraf 1712 BGB das noch nicht geborene Kind als rechtsfähig anzusehen.

In der Praxis könnte die OLG-Entscheidung, die nach Einschätzung des Schleswiger Senats bundesweit die erste zu diesem Sachverhalt ist, im Zusammenspiel mit immer frühzeitigeren Möglichkeiten der DNA-Analyse zu einer wesentlichen Beschleunigung bei der Einklagung von Unterhaltsansprüchen führen. 

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Kieler Nachrichten vom 05.01.2000