OLG: Streit um Umgangsrecht darf nicht zu Lasten der Kinder gehen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Familiengerichte dürfen den Jugendämtern das
Aufenthaltsbestimmungsrecht für minderjährige Kinder übertragen, wenn sich
die getrennt lebenden Eltern nicht einigen können. Das geht aus einem
Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Nach Auffassung der
Richter darf die Unfähigkeit von Eltern, die Frage des Umgangsrechts
konfliktfrei zu lösen, nicht zu Lasten der Kinder gehen (Az.: 1 UF 284/00).

Das Gericht sprach mit seinem in der Zeitschrift "OLG - Report"
veröffentlichten Beschluss einem Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht
für zwei minderjährige Kinder zu. Die getrennt lebenden Eltern der beiden
Kinder lagen in ständigem Streit über Fragen des Umgangsrechts. So
verweigerte die Mutter dem Vater nicht nur den Umgang mit den Kindern,
sondern jegliche Auskunft über deren Befinden. Vor diesem Hintergrund sah es
das OLG als gerechtfertigt an, das Jugendamt als neutrale Stelle
einzuschalten. Die Mutter darf zwar das Sorgerecht behalten. Wo und wann
sich die Kinder beim Vater aufhalten dürfen, entscheidet in Zukunft jedoch
die Behörde. OLG Frankfurt (Az.: 1 UF 284/00)

(Meldung vom 28.06.2004)