Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Familiengerichte
dürfen den Jugendämtern das
Aufenthaltsbestimmungsrecht für minderjährige
Kinder übertragen, wenn sich
die getrennt lebenden Eltern nicht einigen
können. Das geht aus einem
Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG)
Frankfurt hervor. Nach Auffassung der
Richter darf die Unfähigkeit von
Eltern, die Frage des Umgangsrechts
konfliktfrei zu lösen, nicht zu Lasten
der Kinder gehen (Az.: 1 UF 284/00).
Das Gericht sprach mit seinem in der Zeitschrift
"OLG - Report"
veröffentlichten Beschluss einem
Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht
für zwei minderjährige Kinder
zu. Die getrennt lebenden Eltern der beiden
Kinder lagen in ständigem Streit
über Fragen des Umgangsrechts. So
verweigerte die Mutter dem Vater nicht
nur den Umgang mit den Kindern,
sondern jegliche Auskunft über deren
Befinden. Vor diesem Hintergrund sah es
das OLG als gerechtfertigt an, das Jugendamt
als neutrale Stelle
einzuschalten. Die Mutter darf zwar das
Sorgerecht behalten. Wo und wann
sich die Kinder beim Vater aufhalten dürfen,
entscheidet in Zukunft jedoch
die Behörde. OLG Frankfurt (Az.:
1 UF 284/00)
(Meldung vom 28.06.2004)