OLG Nürnberg
"Eine Verpflichtung des allein sorgeberechtigten
Elternteils zum Bringen und Zurückholen eines Kindes zum anderen Elternteil
zur Ausübung seines Umgangsrechts besteht im Rahmen des §1684
BGB jedenfalls dann nicht, wenn der mit dem Holen und Zurückbringen
verbundene Aufwand für den umgangsberechtigten Elternteil noch zumutbar
ist und das unterbleiben einer Mitwirkung des sorgeberechtigten Elternteils
bim Transport des Kindes nicht zu einer faktischen Vereitelung des Rechtes
des Kindes auf Umgang sus §1684 BGB führt."
OLG München
"2. eine angebliche Gefahr der Entführung
des Kindes durch einen Elternteil kann über die Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den anderen Elternteil hinaus eine Alleinsorge
nicht rechtfertigen. 3. Den Eltern ist zuzumutern, alle Anstrengungen zu
unternehmen, in für das Kind bedeutsamen Angelegenheiten zu einer
Einigung zu gelangen. solange nicht sicher feststeht, dass solche Anstrenungen
erfolglos bleiben, entspricht die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen
Sorge nicht dem Kindeswohl am besten."
OLG Bamberg
"Die Uneinigkeit der Eltern in die Lebensverhältnisse
der Kinder betreffenden, aber relativ untergeordneten Angelegenheiten,
gibt keinen Anlaß, vom Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge
abzugehen."
OLG Frankfurt
"Die abstrakte Gefahr eines Wechsels des
betreuenden Elternteils mit dem Kind ins Ausland rechtfertigt noch keinen
entzug, bzw. Eingriff ins sorgerecht. "
In "Der Amtsvormund" 9/99: "Die humangenetische Abstammungsbegutachtung" mit Adressen von Gutachtern in ganz Deutschland
Veröffentlichte Beschlüsse ausführlich
in FamRZ 1999 Heft 15
Mit besten Grüßen Peter Thiel