OLG Frankfurt
"Zum Verhältnis von elterlicher Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht und zum Ort der Wahrnehmung des Umgangsrechts."

OLG Nürnberg
"Eine Verpflichtung des allein sorgeberechtigten Elternteils zum Bringen und Zurückholen eines Kindes zum anderen Elternteil zur Ausübung seines Umgangsrechts besteht im Rahmen des §1684 BGB jedenfalls dann nicht, wenn der mit dem Holen und Zurückbringen verbundene Aufwand für den umgangsberechtigten Elternteil noch zumutbar ist und das unterbleiben einer Mitwirkung des sorgeberechtigten Elternteils bim Transport des Kindes nicht zu einer faktischen Vereitelung des Rechtes des Kindes auf Umgang sus §1684 BGB führt."

OLG München
"2. eine angebliche Gefahr der Entführung des Kindes durch einen Elternteil kann über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den anderen Elternteil hinaus eine Alleinsorge nicht rechtfertigen. 3. Den Eltern ist zuzumutern, alle Anstrengungen zu unternehmen, in für das Kind bedeutsamen Angelegenheiten zu einer Einigung zu gelangen. solange nicht sicher feststeht, dass solche Anstrenungen erfolglos bleiben, entspricht die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht dem Kindeswohl am besten."

OLG Bamberg
"Die Uneinigkeit der Eltern in die Lebensverhältnisse der Kinder betreffenden, aber relativ untergeordneten Angelegenheiten, gibt keinen Anlaß, vom Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge abzugehen."

OLG Frankfurt
"Die abstrakte Gefahr eines Wechsels des betreuenden Elternteils mit dem Kind ins Ausland rechtfertigt noch keinen entzug, bzw. Eingriff ins sorgerecht. "

In "Der Amtsvormund" 9/99: "Die humangenetische Abstammungsbegutachtung" mit Adressen von Gutachtern in ganz Deutschland

Veröffentlichte Beschlüsse ausführlich in FamRZ 1999 Heft 15
Mit besten Grüßen Peter Thiel