08. Januar 2009

Kindsentführung aus Israel: Mutter muss Sohn zurückbringen

Der europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg hat ein Bundesgerichtsurteil gestützt, wonach eine Schweizer Mutter ihren aus Israel entführen Sohn zurückbringen muss. Die beiden leben derzeit in der Westschweiz.

Der Menschenrechtstsgerichtshof stützte das Urteil des obersten Schweizer Gerichts vom August 2007 mit vier zu drei Stimmen, wie er im seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bekanntgab. Die Schweiz habe mit dem Entscheid gegen keine Rechtsgrundsätze verstossen.

Die Mutter des Kindes hatte 2001 in Israel einen Israeli geheiratet. 2003 wurde ihr Sohn geboren. Das Paar trennte sich, nachdem der Vater der ultra-orthodoxen jüdischen Bewegung "Lubawitsch" beigetreten war. Im Februar 2005 wurde die Ehe geschieden, die Eltern erhielten ein gemeinsames Sorgerecht.

Bereits zuvor hatte ein israelisches Gericht ein Verbot erlassen, das Kind ausser Landes zu bringen, da die Mutter befürchtet hatte, der Vater könnte mit dem Sohn ins Ausland in eine Gemeinschaft seiner Organisation ziehen. Im Juni 2005 flüchtete dann die Mutter mit dem Kind in den Kanton Waadt.

Rund ein Jahr später verlangte der Vater gestützt auf das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen die Rückführung seines Sohnes. Die Waadtländer Justiz entschied jedoch, dass dem Kind eine Rückkehr weder alleine noch mit der Mutter zuzumuten sei. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Vaters dagegen gut.

sda

Publiziert am 08.01.2009

www.sonntagszeitung.ch/home/artikel-detailseite-sda/?newsid=60042








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