Menschenrechtsgericht stärkt Besuchsrechte von Vätern

Donnerstag 20. Juli 2006, 14:20 Uhr

Straßburg (AFP) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat abermals unzureichende Besuchsrechte eines Vaters als Grundrechtsverletzung gerügt. Die Straßburger Richter gaben einem 49 Jahre alten Tschechen Recht, der seit 15 Jahren vergeblich darum kämpft, seine Tochter regelmäßig sehen zu dürfen. Die tschechischen Gerichte hätten eine Entfremdung zwischen Vater und Tochter zugelassen, heißt es in dem Urteil. Die Regierung in Prag wurde angewiesen, dem Mann 13.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Der Tscheche und seine damalige Freundin hatten 1990 eine Tochter bekommen. Als sich das Paar ein Jahr später trennte, erhielt die Mutter das Sorgerecht. Dem Vater wurde ein Besuchsrecht eingeräumt. Demnach sollte er sein Kind alle zwei Wochen im Beisein von Sozialarbeitern sehen dürfen. Die Mutter widersetzte sich den Besuchen aber beharrlich. Deswegen wurde sie zwei Mal zu Geldbußen in Höhe von 70 beziehungsweise sieben Euro verurteilt, was die Straßburger Richter als "unzureichende und unangemessene" Sanktion werteten.

Erst im Juni 2002 kam das bislang einzige Treffen zwischen Vater und Tochter in einem Sozialzentrum zustande. Dabei stellten Experten erhebliche Erziehungsdefizite bei dem mittlerweile zwölfjährigen Mädchen fest. Demnach litt das Kind an einem "Entfremdungssyndrom", für das die Spezialisten den Einfluss der Mutter veantwortlich machten.

Die Frau habe das Kind so "programmiert", dass es seinen Vater nicht treffen wollte, rügte der Straßburgr Gerichtshof. Die tschechische Justiz habe mit ihrer Untätigkeit zugelassen, dass der Fall schließlich "durch das Verstreichen von Zeit" entschieden worden sei - und zwar so, dass "heute eine Wiederaufnahme von Kontakten zwischen dem Vater und seiner Tochter nicht mehr möglich scheint." Damit habe die tschechische Justiz nicht im Interesse des Kindes gehandelt.

Der Straßburger Gerichtshof hat bereits wiederholt die Rechte von Vätern gestärkt. So verurteilte das Gericht im Februar 2004 Deutschland, weil einem ledigen türkischen Vater das Sorgerecht für seinen Sohn vorenthalten wird. In diesem Fall hatte die Mutter das Kind zur Adoption freigegeben. Trotz wiederholter Mahnungen des Europarats haben die deutschen Behörden das Urteil bisher nicht umgesetzt.

de.news.yahoo.com/20072006/286/menschenrechtsgericht-staerkt-besuchsrechte-vaetern.html