Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland in Familienstreit

Mutter kämpfte vergeblich um Besuchsrecht bei Tochter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer deutschen Mutter Recht gegeben, die jahrelang vergeblich um ein Recht auf Umgang mit ihrer Tochter kämpfte. Deutschland habe damit gegen das Recht auf Schutz der Familie verstoßen, stellte das Straßburger Gericht am Donnerstag in einem Urteil fest. Zugleich gewährten die Richter der 46 Jahre alten Frau aus Düsseldorf 8000 Euro Schadenersatz. Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können binnen von drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs beantragen.

Die Klägerin war 1987 mit ihrer damals drei Jahre alten Tochter zu einem befreundeten Paar und dessen vier Kindern gezogen. Vier Jahre später verließ sie die Wohngemeinschaft, ließ ihre Tochter jedoch zunächst bei ihren Freunden zurück, denen sie vertraglich einen Teil des Sorgerechts abtrat. Einige Monate später wollte die Frau ihre Tochter wieder zu sich holen, was die Pflegeeltern ablehnten. Diese unterbanden zugleich jegliche Kontakte des Mädchens zu seiner Mutter.

Die Frau prozessierte daraufhin jahrelang durch mehrere Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht um das Sorgerecht für ihre Tochter, forderte aber zumindest das Recht auf regelmäßigen Umgang. Ihre Anträge wurden alle abgelehnt. Die deutschen Gerichte begründeten dies vor allem mit dem Wunsch des Mädchens, bei der Pflegefamilie zu bleiben. Zudem weigerte sich die Tochter zunehmend, die Mutter zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde im Juli 2002 mit dem Hinweis ab, die Tochter werde in Kürze volljährig.

Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte zum einen die lange Dauer der Verfahren. Gerade in Angelegenheiten von Sorge- oder Umgangsrecht müsse die Justiz schnell handeln, da die Möglichkeiten einer Wiederzusammenführung von Kindern mit ihren leiblichen Eltern immer geringer würden, je länger die Trennung andauere. Das Straßburger Gericht rügte zudem, dass sich die deutsche Justiz über ein Gutachten hinwegsetzte, wonach regelmäßige Kontakte mit der Mutter für die psychische Entwicklung der Tochter notwendig waren.

12. Juli 2007 - 17.10 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007

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