Unterhaltsurteil

Erste Frau geht fast leer aus

Zum ersten Mal hat der Bundesgerichtshof auf Grundlage des neuen Unterhaltsrechts entschieden: Für 16 Jahre Ehe und vier Kinder gibt es nur ein Jahr Unterhalt.

Dies ist die erste Entscheidung, die das höchste Gericht auf Grundlage des am 1. Januar in Kraft getretenen Unterhaltsrechtes gefällt hat (Az. XII ZR 107/06). Das neue Gesetz bewerten viele Juristen als "Revolution", weil es die sogenannte Lebensstandard-Garantie aufhebt und von Frauen - auch von Müttern mit Kindern - mehr Eigenverantwortung verlangt. "Das ist das erste Mal, dass wir das neue Gesetz angewandt haben", bestätigte der Richter des 12. Zivilsenats, Hans-Joachim Dose im FOCUS.

Dose und seine vier Kollegen mussten über folgenden Fall entscheiden: Das Paar aus dem Ruhrgebiet hatte 1989 geheiratet. In der Patchwork-Familie lebten ein 1983 geborenes Pflegekind, das der Mann mit in die Beziehung gebracht hatte, zwei 1984 und 1988 geborene Kinder der Frau sowie ein gemeinsames Kind, das 1989 auf die Welt kam. Im November 2005 wurde die Ehe geschieden. Das Oberlandesgericht Hamm hatte der Frau, die inzwischen wieder in ihrem Beruf als Krankenschwester arbeitet, zwar einen nachehelichen Unterhalt zugestanden, diesen allerdings auf ein Jahr begrenzt. Die zeitliche Begrenzung sei gerecht, entschieden die Richter in Karlsruhe und wiesen das Urteil an das OLG Hamm zurück. Die Ehefrau sei in der Lage, "vollschichtig in ihrem erlernten Beruf als Krankenschwester zu arbeiten".

Mit ihrem Urteil bestraften die BGH-Richter die Frau außerdem für eine Lüge. Als das Paar bereits getrennt war und ihr Mann für sie Trennungsunterhalt zahlte, hatte sie verschwiegen, dass ihr Einkommen 1184 Euro betrug und nicht, wie angegeben, 800 Euro. Laut Gesetz kann der Berechtigte seinen Anspruch auf Unterhalt sogar verlieren, wenn er lügt. "So etwas ist kein Kavaliersdelikt", warnte Richter Dose. Die Treuepflicht verlange Ehrlichkeit.

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