"Parental Alienation oder Parentel Accusation Syndrome?

Die Frage der Suggestibilität, Beeinflussung und Induktion in Umgangsrechtsgutachten"

Jörg M. Fegert in: "Kind-Prax 1/2001, S. 3-6

Prof. Jörg M.Fegert ist Direktor des Zentrums für Nervenheilkunde der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock

 

Fegert stellt sich im vorliegenden Aufsatz kritisch zum PAS-Konzept. Zum Teil kann ihm dabei zugestimmt werden, ist es inzwischen doch teilweise in Betroffenenkreisen (überwiegend Väter) zu einer inflationären Übernahme des PAS-Begriffs für jede Störung von Umgangskontakten gekommen. Auch nicht jede Fachveröffentlichung ist unkritisch zu lesen. Dabei schränkt selbst Prof. Uwe Jopt, der wohl derzeit profilierteste Vertreter der PAS-Konzeption, die Entstehung von PAS auf die Altersgruppe 8 bis 12 Jahre ein.

Richtig ist, dass das für das Problem dass hinter dem PAS-Konzept, bzw. schweren Fällen von Umgangsvereitelung infolge von einseitiger Parteinahme der Kinder bisher noch einige Antworten wissenschaftlicher und vor allem auch praktischer Art ausstehen. Fegert gibt da selber keine Antworten, die über das hinausgehen, was bisher schon bekannt war. Im Gegenteil, folgt man ihm konsequent, kehrt man hinter den Stand der Kindschaftsrechtsreform von 1998 zurück zum sogenannten "Desorganisationsmodell", dass regelmässig die Kappung des Kontaktes zwischen Kind und getrennt lebenden Vater vorsah, sobald dies dem Wunsch der Mutter entsprach.

Fegert gibt im Text noch einen Seitenhieb gegen die Väterbewegung ab, wenn er schreibt: "... vielmehr wird nicht selten unter der Formulierung `Leuchtturm-Entscheidungen´ auf den Homepages von Organisationen der sogenannten Väterbewegung auf einschlägige OLG-Entscheidungen hingewiesen." Lieber Herr  Fegert, lassen sie das "sogenannte" vor "Väterbewegung" weg, dann stimmts, was die Väterbewegung betrifft, ansonsten schreiben wir hier in gleicher Diktion "Jörg M. Fegert ist Direktor des `sogenannten´ Zentrums für Nervenheilkunde der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock"

Fegert schreibt weiter: "Deshalb sei aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht hier noch einmal gesagt, dass im Gegensatz zu den in der internationalen Klassifikation der Erkrankungen (ICD-10) beschriebenen Störungsbildern und Syndromen das PAS keine reliable evidence base hat, wie sie z.B. von den Fachgesellschaften und Fachverbänden gefordert wird."

Aus "kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht" wurde vor nicht langer Zeit die sogenannte "Festhaltetherapie" praktiziert, bei der die "behandlungsbedürftigen" PatientInnen gewaltsam festgehalten wurde, was angeblich eine Heilung bewirken sollte und die man rückblickend nicht anders als einen gewalttätigen Übergriff bezeichnen kann.

Auch die von Fegert zitierte sogenannte ICD (International Classification of Diseases - das Internationale Verzeichnis der Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation) hat erst vor rund zehn Jahren Homosexualität als Krankheitsbild gestrichen. Was nur bestätigt, dass es sich bei diesem Verzeichnis um ein in der Entwicklung befindliches handelt.

Fegert hätte besser daran getan, sich zu seiner speziellen Sicht zu äussern, die glücklicherweise nicht der Sicht aller seiner Fachkollegen und -kolleginnen entspricht.

Die Forderung von Fegert nach einer "reliable evidence base", frei übersetzt "zuverlässige Beweisgrundlage", zeigt zum einen, dass Fegert es versteht, einfache Begriffe aus dem Deutschen ins Englische zu übersetzen und sich damit als Hüter von "Priesterwissen" auszuzeichnen und zum anderen bemüht sich Fegert gerade nicht darum, im Rahmen von Forschung eben diese Beweisgrundlagen zu untersuchen. So wird bei ihm die Behauptung zum Beweis. Im Mathematikstudium wäre das ein ernsthafter Grund durch die Prüfung zu fallen.

Fegert zitiert dann auch noch die in FamRZ 2/2001 aktuell veröffentlichte Kurzfassung der "Wallerstein-Studie", um zu "beweisen", dass "erzwungene" Umgangskontakte" in jedem Fall dem Kind schaden. In welchem Maße der vollständige Beziehungsabbruch eines Kindes zu einer vorherigen Bidnungsperson das Kindeswohl nachhaltig schädigt, wird von ihm nicht in Betracht gezogen.

Fegert behauptet abschliessend, dass der Begleitete Umgang als scheinbar problemlose Lösung vieler Konflikte propagiert wird. Welche Fachartikel er da gelesen hat oder auf welche Fachdiskussion er sich bezieht, wird von ihm nicht angegeben.

Wer Herrn Fegert übrigens mal auf einer Fachveranstaltung "alleinerziehender Mütter" in der Pause umringt von begeisterten "alleinerziehenden Frauen" gesehen hat, dem dürfte sein Engagement nicht mehr verwundern. Es wäre bestenfalls noch interessant, einige Hintergründe seiner kindlichen und jugendlichen Sozialisation zu erfahren.

 

 

"Parental Alienation oder Parentel Accusation Syndrome? (Teil 2)

Die Frage der Suggestibilität, Beeinflussung und Induktion in Umgangsrechtsgutachten"

von Jörg M. Fegert,

"Kind-Prax" 2/2001, S. 39-42

Auch dieser Beitrag kann nicht überzeugen. Insbesondere findet überhaupt keine Auseinandersetzung mit Prof. Uwe Jopt statt, dem wohl zum Thema PAS bisher am überzeugendsten auftretenden Fachmann.