Brecht-Forum untersucht die Dialektik der Justiz bei B. B.
Von unserem Redaktionsmitglied Alois Knoller
Bert Brechts Augsburger Kreidekreis-Richter Ingo Dollinger könnte mit seiner Kindeswohlentscheidung vor einem heutigen Familiengericht bestehen. „Nur würde man einen Gutachter beiziehen“, meinte Anwalt Peter Pietsch beim 2. Augsburger Brecht-Forum am Sonntag im Theater. „(B)Recht und Gerechtigkeit“ zeigte einen Dramatiker mit Lust an der Dialektik eines Rechtsstreits.
Widersprüchlich fällt Brechts Einschätzung aus, ob dem Menschen jemals Gerechtigkeit zuteil werden wird. Im „Lied von der großen Kapitulation“ der Mutter Courage kennt er den Zwang, sich zu ducken und trotz aller Vorsätze im Gleichschritt zu marschieren. In Jennys Song „Denn wie man sich bettet, so liegt man“ wiederum protestiert Brecht dagegen, alles mit dem Menschen zu tun. Christel Peschke trug trotz einer Erkältung die Songs (zu Geoffrey Abotts Klavierbegleitung) und die Kreidekreis-Novelle mit Verve vor.
Brechtforscher Prof. Jan Knopf erinnerte an den berühmten Doppelpunkt bei der „Courage“, der den Menschen im Ringen um Gerechtigkeit auf sich selbst verweist. „Der Mensch denkt: Gott lenkt. Keine Red davon!“ Im Kreidekreis hütete sich Brecht davor, faschistischem Gedankengut Vorschub zu leisten. Mit der Entscheidung für die Fürsorgliche wende er sich 1940 gegen die Ideologie von „Blut und Boden“, aber auch vor einer Glorifizierung von Mütterlichkeit. „Anna, die Magd, vollzieht nur ein Minimalprogramm der Humanität“, betonte Knopf.
Familienanwalt Pietsch bescheinigte Richter Dollinger, der gegen die leibliche Mutter entscheidet, weil sie ihr Kind lediglich als Sache begreift, moderne Ansätze. „Wenn’s um ein Kind geht, dürfen wirtschaftliche Interesen keine Rolle spielen“, zitierte er geltende Prinzipien. Ambivalenter sieht Pietsch Mutter Courage: Sie glaube sich im Recht, doch dieses Recht definieren andere. Ihre Anpassung an die Gegenheiten des Krieges geht letztlich auf Kosten ihrer Kinder, die sie verliert. Ihre Kraft beziehen Brechts Stoffe daraus, dass der Schriftsteller wie Luther „dem Volk aufs Maul schaut, aber ihm nicht nach dem Mund redet“, ergänzte Knopf.
Delikate Ungereimtheiten
aus dem BGB und anderen Paragraphen gab vor den Brecht-Freunden
um Ursula Galli schließlich die Kabarettistin Marianne Eder als unschuldig
weiße Justitia mit bayerischer Freimut zum besten. Kinder würden
heute nicht mehr zerrissen vor Gericht, vielmehr auf richterliche Anordnung
geklont oder der Mutter mit der größeren Brust zugesprochen,
womöglich öffentlich ausgewogen. Rechtsfindung in der Weise Papuas
gefiele ihr besser: Kläger und Beklagter haben sich singend zu äußern.
Auf Politiker würde diese Justitia die Klauseln für unmögliche
und nachträglich verminderte Leistungserbringung anwenden, je nach
geistiger Verfassung vor der Vereidigung. Leider gäbe es ja in Deutschland
kein Recht auf geistige Unversehrtheit.
21.10.2002
www.augsburger-allgemeine.de/Portal/start?pagename=index&sptnid=986290521838&arid=1035081665916®id=2