Beschuldigter saß zu Unrecht in U-Haft
VON PETER STUCKHARD
Detmold. Der Albtraum des Murat C. beginnt
als amouröses Abenteuer. Am 17.
Oktober 2002 besucht der 32-Jährige
aus Bielefeld seine flüchtige
Disco-Bekanntschaft Jacqueline G. in Detmold.
Sie trinken Tee, tauschen
Zärtlichkeiten aus und landen im
Bett. Zwei Tage später findet sich Murat
C. im Gefängnis wieder. Jacqueline
G. hat ihn wegen Vergewaltigung
angezeigt. Dieser Vorwurf ist allerdings
gelogen, wie sich jetzt vor dem
Detmolder Jugend-Schöffengericht
herausstellte.
Warum war Murat C. überhaupt verhaftet
worden? Jacqueline G., damals 20
Jahre alt und Mutter einer Tochter, hatte
ihn angezeigt. Gleich drei Mal
habe er sie vergewaltigt, hatte sie zunächst
ihrem festen Freund erzählt.
Der war kurz nachdem sie Murat C. verabschiedet
hatte von der Arbeit in
die gemeinsame Wohnung gekommen. Vor der
Polizei wiederholte sie ihre
Geschichte. Der Haftrichter glaubte ihr
und erließ gegen den nie wegen
einer sexuellen Straftat in Erscheinung
getretenen Murat C. Haftbefehl
wegen Wiederholungsgefahr.
Jacqueline hatte sich nämlich weiter
ausgedacht, er habe sie bei einem
früheren Treffen schon mal vergewaltigt.
Selbst bei einem
Haftprüfungstermin blieb Jacqueline
G. bei ihrer Darstellung. Dass sie
schon einmal wegen einer falschen Beschuldigung
vor Gericht gestanden
hatte, wusste der Richter. Vier Wochen
blieb Murat in Haft. Dann wurde er
auf Anordnung des Landgerichts Detmold
freigelassen. Erst später gestand
Jacqueline, dass sie gelogen hatte.
Murat C., in diesem Fall das Opfer, flog
unterdessen aus einem
Berufspraktikum. Er musste sich in psychiatrische
Behandlung begeben. Das
Arbeitsamt fordert bis heute Geld zurück,
weil er dem Arbeitsmarkt während
der Haft nicht zur Verfügung gestanden
hat.
Vor Gericht spielte die Täterin das
Opfer. Sie sei von ihrem Freund mit
Schlägen zu der Falschaussage gezwungen
worden. Eine Version, die ihr nach
der Vernehmung des Freundes und einer
weiteren Zeugin niemand abnahm.
Das Gericht bestrafte sie wegen falscher
Beschuldigung und
Freiheitsberaubung zu 21 Monaten Freiheitsstrafe,
verbunden mit einer
dreijährigen Bewährungsfrist.
Es ging damit noch über die Forderung der
Anklägerin von 18 Monaten hinaus,
die Jacqueline G.s Verhalten auch als
"niederträchtig der Sache der Frauen
gegenüber" bewertet hatte. Die Justiz
sei darauf angewiesen, dass Zeuginnen,
die eine Vergewaltigung anzeigten,
die Wahrheit sagten.
Detmolder Nachrichten vom 03.07.2004