(sda) Der Bezirksanwalt fordert Strafen von je 14 Tagen Gefängnis bedingt für einen angeklagten Dielsdorfer Bezirksanwalt und den damaligen Hausarzt der Familie sowie sieben Tage Gefängnis bedingt für den Vormund des verstorbenen Kindes und einen Vormundschaftssekretär. Er wirft den vier Angeklagten vor, sie hätten nichts getan, um die Quälereien und letztlich den Tod des Kindes zu verhindern. Und dies trotz verschiedenen Hinweisen aus dem Umfeld der Adoptiveltern bei mehreren Amtsstellen und einer Strafanzeige. Die Anklage lautet auf mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache Nötigung und mehrfache Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht durch Unterlassung.
Im April 1997 starb der vierjährige Thiago nach schwersten Misshandlungen durch seine Pflegemutter. Die Familie in Niederhasli hatte den Knaben aus Brasilien im Hinblick auf eine Adoption im Sommer zuvor aufgenommen. Der Bezirksanwalt stellte vor Gericht konkrete Hinweise auf Misshandlungen, die eigene Ermittlungen notwendig gemacht hätten, in Abrede. Zudem seien die zuständigen Stellen über die Vorwürfe orientiert gewesen. Als Bezirksanwalt hätte er auf Grund der Strafanzeige handeln müssen, entgegnete der Ankläger. Keinen Handlungsbedarf sah auch die Vormundschaftsbehörde laut deren Sekretär. Ausserdem habe ein Bericht des Hausarztes keine Anhaltspunkte für Misshandlungen ergeben, sagte der Vormundschaftssekretär. Dem Vormundschaftssekretär warf der Bezirksanwalt vor, keine sofortigen Massnahmen zum Schutze von Thiago veranlasst zu haben, wie etwa eine Umplatzierung des Kindes oder eine Kontrolle der Aktivitäten des Vormundes. Der Angeklagte beteuerte, er habe laufend Abklärungen gemacht, sei dabei aber nie auf Anzeichen von Misshandlungen gestossen.
27. August 2001