20-Jährige wegen Totschlags vor Gericht / Frau will Schwangerschaft bis zum letzten Tag nicht bemerkt haben
Von Andreas Salch
München – Wegen Totschlags an ihrem Neugeborenen muss sich eine 20-jährige Bankkauffrau aus dem Landkreis Weilheim-Schongau seit gestern vor der 1. Jugendkammer am Landgericht MünchenII verantworten. Am Abend des 11.Oktobers vorigen Jahres hatte GerdaF. (Name geändert) im Badezimmer im Hause ihrer Eltern einen Jungen lebend zur Welt gebracht. Gleich nach der Geburt legte sie den 54 Zentimeter großen Säugling mit dem Gesicht nach unten in das Wasser der Wanne, in der sie gebadet hatte. Der Junge ertrank darin.
Anschließend ging Gerda F. auf die Toilette, entsorgte die Plazenta und wischte den Fußboden des Badezimmers auf. Den leblosen Körper wickelte sie in ein Badetuch und steckte ihn später in einen schwarzen Beutel, der hinter der Türe ihres Zimmer stand. Danach ging sie zu Bett. Die Eltern der damals 19- Jährigen Frau hatten von all dem nichts bemerkt. Sie saßen an diesem Abend im Wohnzimmer und sahen fern. Was passiert war, entdeckten die beiden erst tags darauf.
Gerda F. bekannte sich zum Prozessauftakt zwar zu der Tat. Doch stritt sie vehement ab, bis zum Tattag bemerkt zu haben, dass sie überhaupt schwanger war. Der Gedanke an eine Schwangerschaft, trotz monatelang ausbleibender Regel, sei für sie „absurd“ gewesen, erklärte die 20-Jährige. Dass ihre Blutungen nach dem fünften Monat ausgeblieben waren, habe sie auf „Stress in der Arbeit geschoben“. Aufgefallen war Gerda F. lediglich, dass sie an den Oberschenkeln „etwas dicker“ geworden war, und mehr gegessen habe. Auch ihr Freund, von dem sie sich inzwischen getrennt hat, hatte sie auf eine Schwangerschaft angesprochen. Doch „Gewissheit“ darüber, dass sie ein Kind erwartet, habe sie erst am „Schlusstag“, dem 11. Oktober vorigen Jahres gehabt, versicherte die 20-Jährige dem Gericht.
Richter Hans Jochen Hintersaß, die Vertreter der Anklage und die drei zu dem Prozess geladenen psychiatrischen und medizinischen Sachverständigen hielten Gerda F. gestern immer wieder vor, es sei nur „schwer nachvollziehbar“, dass ihr angeblich nicht aufgefallen war, dass sie ein Kind erwartet.
Doch die Bankkauffrau erwiderte auf diesen Vorhalt ein ums andere mal: „Für mich war es so, dass ich nicht schwanger war.“ Am Nachmittag des Tages nach der Geburt hatte Gerda F. laut Aussage ihrer Mutter auf der Sonnenbank im Garten gesessen und an einer Dirndljacke gestrickt. Zwischendurch habe sie mit ihren Kaninchen gespielt. Abends war die 20-Jährige, die zu dieser Zeit Urlaub hatte, mit Freunden zu einer Fackelwanderung zu einer Berghütte bei Schwangau aufgebrochen.
Polizei vor dem Haus
Als Gerda F. spät in der Nacht wieder
zurück kam, stand ein Rettungswagen und ein Polizeiauto mit eingeschalteten
Blaulicht vor dem Haus ihrer Eltern. Die Mutter hatte bei der Suche nach
dem Handtuch, in das ihre Tochter das tote Baby eingewickelt hatte, den
Leichnam gefunden. Der Prozess am Landgericht München II wird am Donnerstag
fortgesetzt.
01.08.2001
szonnet.diz-muenchen.de/REGIS_A12851913