„Spontan und nicht geplant“ Partner in den Kopf geschossen

Vier Jahre und sechs Monate Haft für 33-Jährige – Versuchter Totschlag nicht nachweisbar

GIESSEN (mk). Der juristische Schlussstrich konnte gestern schnell gezogen werden: Für viereinhalb Jahre muss die 33-jährige Frau ins Gefängnis, die ihrem Lebensgefährten in den Kopf geschossen hatte. Und weil beide Seiten auf eine mögliche Revision verzichteten, wurde das Urteil auch sofort rechtskräftig. Doch trotzdem bleibt vieles bei diesem ungewöhnlichen Fall unbeantwortet. Vor allem die Frage nach dem Motiv. Die Angeklagte selbst nahm das Urteil äußerlich regungslos auf, und auch damit blieb sie genauso so undurchsichtig, wie sie sich während des gesamten Prozesses präsentiert hatte. Denn abgesehen von ein paar Worten zu ihrer Person hatte die 33-Jährige geschwiegen. Doch gerade mit diesem Schweigen dürfte sie von ihrem Verteidiger Marcus Steffel gut beraten worden sein. Denn direkte Zeugen gab es keine, und das inzwischen verstorbene Opfer konnte sich nach der Tat an nichts erinnern. So waren Staatsanwältin Barbara Lachmann und die Schwurgerichtskammer bei der Suche nach dem Motiv auf das dürre Geständnis angewiesen, das Steffel beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche verlesen hatte.

Demnach hatte die Angeklagte ihren angetrunkenen Freund im Dezember 1997 in der Kneipe im Wiesecker Weg abgeholt. Im Auto war es zum Streit gekommen. Nur vage Andeutungen gab es zu den Gründen: Es sollen die Alkoholproblemen des damals 30-Jährigen und die Angst der Frau, das Sorgerecht für ihre Kinder zu verlieren, gewesen sein. Plötzlich habe sie zu der Waffe gegriffen und ihrem Lebensgefährten in den Kopf geschossen. Tödlich war der Schuss allerdings nicht.

Die 33-Jährige fuhr den Mann, den sie kurz darauf sogar heiratete, selbst ins Evangelische Krankenhaus. Schwer verletzt überlebte er das Attentat. Der Polizei stellte sich die Frau allerdings nicht, stattdessen beschuldigte sie ihren Ex-Lebensgefährten, den Vater ihrer Kinder. Nur er komme für sie als Täter in Frage. Nachgewiesen werden konnte ihm das naturgemäß nicht, und so verliefen die Ermittlungen zunächst im Sande. Auch weil ein wichtiges Beweismittel fehlte. Das Projektil lag so ungünstig im Kopf, dass es nicht entfernt werden konnte. Das war erst möglich, nachdem der schwer behinderte und depressive Mann im Januar vorigen Jahres starb. Vermutlich in Selbstmordabsicht war er auf der B 49 vor einen Lkw gelaufen. Nun konnte das Projektil einer Waffe zugeordnet werden, die die Frau gekauft hatte. Als Täterin war sie damit überführt, doch die Umstände blieben weiter im Dunkeln. Ein versuchter Totschlag – wie ursprünglich angeklagt – konnte jedenfalls nicht nachgewiesen werden. Das Gericht musste davon ausgehen, „dass die Tat spontan und nicht geplant“ war, so der Vorsitzende Holger Gaßmann: „Es bleibt aber eine schwere Körperverletzung, die zum Siechtum des Opfers geführt hat.“ Entsprechend fiel das Urteil aus, mit dem auch die falsche Verdächtigung und Verstöße gegen das Waffengesetz geahndet wurden. Nach gut einem Jahr Untersuchungshaft kam die 33-Jährige gestern vorläufig wieder auf freien Fuß – bis zum erneuten Haftantritt.
 

29.08.2001
Gießener Anzeiger
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